FESTTAGE

1. August - der Nationalfeiertag

  

 

 

 

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Unfall beim Feuerwerk in Altdorf
1980 werden beim Abbrennen des Feuerwerks in Altdorf 16 Personen verletzt. Beim Schlussbouquet fliegen die Raketen statt senkrecht in die Höhe waagrecht über den Platz. Mehrere Feuerwerkskörper geraten in den durch Abschrankungen markierten Zuschauerbereich und explodieren. Der Vorfall hat Personen- und Sachschaden zur Folge. 16 Personen müssen ins Kantonsspital Altdorf gebracht werden. 13 Personen können nach ambulanter Behandlung entlassen werden, drei Knaben müssen mit mittelschweren Verletzungen hospitalisiert werden. Der Unfall war auf einen Mangel beim Montieren der Abschussrampen zurückzuführen (UW 61, 6.8.1980).


Dorffest mit Markständen, Strassentheater, Tanz, Musik und Festwirtschaft, Raketen, Knallkörper und Feuerwerk, vereinzelt 1.-August-Reden: Diese Aktivitäten prägten in den letzten Jahren in Uri die Bundesfeiern. 1891 wurde die Bundesgründung in der Schweiz erstmals mit einem gemeinsamen Glockengeläute gefeiert. Erst seit 1995 ist der schweizerische Bundesfeiertag allerdings gesamtschweizerisch ein Feiertag.

Nebst der Bundesfeier am 1. August wird auch der Dank-, Buss- und Bettag am dritten September-Sonntag in der gesamten Schweiz gefeiert. Die beiden Tage haben zwei Gemeinsamkeiten. Beide sind erst im vergangenen Jahrhundert entstanden, beide aus dem Bedürfnis, die zerstrittene Schweiz durch einen gemeinsamen Feiertag wieder zusammenzukitten. Während heute der 1. August als eigentliches Volksfest begangen wird, ist der Bettag immer noch besinnlicher Natur. Er zählt zu den hohen Feiertagen und an diesem Tag ist die Abhaltung von Wettkämpfen, öffentlichen Umzügen und Schaustellungen aller Art verboten. In der Nacht auf den Montag dürfen zudem keine öffentlichen Tanzveranstaltungen abgehalten werden.
    

Zürich machte den Anfang

Der Name "Bundesfeier" und der Gedanke eines gesamtschweizerischen Festtages geht auf die "fünfhundertjährige Jubelfeier von Zürichs Aufnahme in den Bund der vier Waldstätte" vom 1. Mai 1851 zurück. Kurz nach dem Sonderbundskrieg konnten sich die drei Urkantone jedoch nicht zu einer Teilnahme entschliessen. Uri schrieb nach Zürich, "dass es die Stimmung, welche diese Festlichkeit voraussetze, nicht mitbringen könne und anderseits das Volk von Uri durch die Teilnahme seiner Regierung unangenehm berührt werden dürfte." Nur Luzern liess sich durch einen Staatsrat vertreten. Zum Ehr- und Freischiessen zwei Tage später erschienen dann aber doch etwa hundert Schützen aus den Urkantonen.

Mit der 6. Säkularfeier des Bundesbriefes begann die Idee einer gemeinsamen Bundesfeier Gestalt anzunehmen. Die 600-Jahr-Feier des Bundesbriefes fand am 1. August 1891 während zwei Tagen in Schwyz und auf dem Rütli statt.

Die Festgemeinde wurde am 1. August morgens um 5 Uhr mit Geschützsalven geweckt. Eine Stunde später ertönte die Tagwacht durch die vereinigten Musikkorps und der Choral des Schweizerpsalms. Es folgte der feierliche Zug der Ehrengäste und Deputationen zum Gottesdienst mit kurzer Festpredigt und stiller Messe. Nach dem Auszug auf den Festplatz begannen die offiziellen Festreden der Vertreter der Bundesbehörden und der Urkantone. Musik- und Gesangsvorträge leiteten um 12 Uhr zum "Gabelfrühstück" in der Festhütte über. Um 13 Uhr wurde das Festspiel aufgeführt, mit anschliessendem Festzug. Um 17 Uhr begann das Festbankett in der Festhütte. Um 19 Uhr läuteten eine Viertelstunde lang alle Kirchenglocken. Um 20.30 erfolgt die Illumination von Schwyz. Von den Bergen  leuchteten Höhenfeuer, auf dem Hauptplatze spielten die Musikkorps. Den Abschluss des ersten Festtages bildete bis Mitternacht "die freie Vereinigung in der Festhütte". Höhepunkte des Sonntags waren der Festakt auf dem Rütli sowie die abendliche Schiffs-Rundfahrt auf dem Urnersee.
    

Die Ruinen erleuchteten

Die Säkularfeier wurde an diesem 1. August nicht nur in Schwyz begangen. In der ganzen Schweiz läuteten um 19 Uhr für eine Viertelstunde lang die Kirchenglocken. Der Urner Regierungsrat erliess die Anordnung, abends 9 Uhr auf verschiedenen Bergspitzen des Kantons Höhenfeuer erscheinen zu lassen. Für den Sonntag wurde ein feierliches Hochamt angeordnet. In der Predigt sollte auf den Festanlass in passender Weise Bezug genommen und am Schlusse das Tedeum gesungen werden. Abends 21 Uhr hatten wiederum die Höhenfeuer zu erscheinen und die Ruinen in Attinghausen und Silenen waren bengalisch zu beleuchten unter Abbrennen einer Anzahl Raketen. Die Veranstaltung und Durchführung weiterer Akte festlichen Charakters wie Kinder-Aufzüge, Festspiel-Aufführungen, patriotische Vorträge, Bankette und dergleichen wurde dem freien Ermessen der Gemeinden anheimgestellt.
    

Das Gefühl der Einigkeit 
und Zusammengehörigkeit

Einer Anregung des Gemeinderates der Stadt Bern folgend, lud der Bundesrat 1899 per Kreisschreiben alle Kantone zur regelmässigen Abhaltung der Bundesfeier mit Glockengeläute ein. Der Urner Regierungsrat beehrte sich, dem Eidgenössischen Departement des Innern mitzuteilen, dass man dieser Anregung gerne beipflichten und es begrüssen würde, wenn der 1. August als schweizerischer Gründungstag der Eidgenossenschaft dem Schweizer Volk durch eine gemeinsame Feier im Gedächtnis erhalten würde: "Für die Urschweiz müsste es doppelt angenehm sein, die grosse Tat ihrer Vorfahren alljährlich dankbar gefeiert zu sehen! Eine solche würdige Bundesfeier könnte auch sicherlich das Gefühl der Einigkeit und Zusammengehörigkeit der Eidgenossen nur befestigen."

Am 21. Juli 1899 konnte der Bundesrat den Kantonsregierungen mit Befriedigung zur Kenntnis bringen, dass die Mehrzahl der Kantone der Anregung rückhaltlos zugestimmt habe und dass schliesslich auch von der kleinen Minderheit derjenigen, die anfänglich gegen die Feier Bedenken geäussert haben, eine Zusage für die Mitwirkung eingetroffen sei. Mit einem Rundschreiben ersuchte der Regierungsrat die Pfarrämter, dieses Festgeläute am 1. August und von nun an alljährlich an diesem Tage auf die gleiche Zeit gütigst anordnen zu wollen. Die Glocken wurden an der Bundesfeier in Uri denn auch allesamt geläutet. Der Kirchenrat Erstfeld liess allerdings - scheinbar etwas betüpft - nach Altdorf den Vorbehalt mitteilen, dass "1. in solchen und ähnlichen Fällen das Verfügungsrecht über die Glocken in den Gotteshäusern der Kirchgemeinde nach kirchlicher Präjudiz ungeschmälert zuerkannt bleibt und 2. jeweilen von Jahr zu Jahr der Entscheid für Anordnung oder Unterlassung des Festgeläutes freisteht."
Das allgemeine Festgeläute wurde schliesslich auf Anotdnung des Bunesrates bundesweit. Ab 1910 läuteten am 1. August abends von 20.30 bis 20.45 Uhr alle Pfarr- und Filialkirchen mit sämtlichen Glocken.
   

Die Bundesfeier wird zur Touristenattraktion

Zu den Bundesfeiern gehörten von Anfang an die Höhenfeuer. Diese sind jedoch viel älter als der Bundesfeiertag. Die Feuer auf weithin sichtbaren Anhöhen dienten früher als Signale. Durch seine hilfreiche als auch zerstörerische Zauberkraft hat das Feuer auch früh eine zentrale Stellung im Brauchtum eingenommen.

In der Folge blieb es jedoch nicht bei den Höhenfeuern. Vor allem Orte mit Touristen sorgten alsbald auch im Dorf für eine feierliche Umrahmung des 1. Augusts. Als Beispiel sei das Jahr 1909 herbeigezogen. So wurde in Amsteg, welcher damals "keineswegs der geringste unter den Fremdenorten der Zentralschweiz" war, eine Bundesfeier bewerkstelligt. Am Sonntagabend wurden die Reussbrücke und die hohe Eisenbahnbrücke am Eingang des Maderanertales bengalisch beleuchtet. Hernach wurden auf dem Dorfplatz sowie bei einzelnen Hotels Feuerwerke abgebrannt und Raketen losgelassen. Von mehreren Bergen leuchteten Höhenfeuer und im Garten eines Hotels trug der Gemischte Chor heimatliche Lieder vor. Da die Bundesfeier auf einen Sonntag fiel und deshalb im Hafenort Flüelen erfahrungsgemäss sehr viele Fremde nächtigen würden, plante der Verkehrsverein die Bundesfeier mit einem Seenachtsfest zu begehen. Auf dem Programm standen Signalbomben, Gondelkorso, gesangliche und instrumentale Vorträge, die Illumination der Axenstrasse, ein Feuerwerk und die Beleuchtung der Hotels. Der 1. August wurde zum Volksfest, zur Attraktion der Feriengäste!

Doch am Horizont zogen dunkle Wolken auf. Europa trat in den Ersten Weltkrieg. Am 1. August 1914 wurde angesichts des Kriegsausbruchs die Axenstrasse nicht mehr bengalisch beleuchtet, sondern von abends 20 Uhr bis morgens 7 Uhr für jeden Zivilverkehr gänzlich gesperrt. Der ursprüngliche Sinn der Bundesfeier am 1. August gewann wieder an Bedeutung.