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Uri


Der Wolf im Tierpark Goldau (Foto: Tierpark Goldau).

     
Art:
Wolf
Letztes Auftreten: 1853 (1858)
, 2008
Bestand: 0
Schutz: geschützt
Schonzeit: ganzes Jahr
Geschichte: 1770 wurde dem Jäger Balz Jauch für einen im Isenthal erlegten Wolf eine Abschussprämie ausbezahlt. 1804 zeigten sich Wölfe auf dem Furkapass. 1824 streifte ein Wolf im Urserental umher und wurde von den Talbewohnern verjagt. Im Winter 1852/1853 tauchte in den Wäldern des unteren Reusstals erneut ein einzelner Wolf auf. Ein Andreas Imhof aus Sisikon erlegte dieses Tier am 11. Februar 1853 im Axengebiet. Dieser männliche Wolf befindet sich heute als Tierpräparat in der Sammlung des Zoologischen Museums der Universität Zürich. 1858 soll ein einzelner Wolf in den Urner Bergen nochmals für Aufregung gesorgt haben. Danach verabschiedete sich Isegrim für fast 150 Jahre aus dem Urnerland und der Schweiz. 
    

WOLFSORTE IN URI
Ortsnamen wie Wolfgrueben (Erstfeld), Wolf-Büel, Wolfs-Chälental (Gurtnellen), Wolfshalde (Isenthal), Wolfloch (Realp), Wolfergrab und Wolferslauwi (Silenen) und Wolfeggteller und Wölfliwäldli (Wassen) sind Hinweise, dass der Wolf früher häufiger Gast in Uri war.

  
Im Jahre 2007 deuten Tierkadaver in der Göscheneralp darauf hin, dass möglicherweise ein Wolf auch im Urnerland wiederum umherstreift.
Auch im Bündner Oberland halten sich zwei Wölfe auf. Einer von ihnen macht vor der Urner Grenze nicht halt. Anfang Juni 2008 wird das männliche Tier zweimal auf der Urner Seite des Oberalppasses gesichtet.
    

Der Wolf, welcher von der Surselva nach Uri kam.
Foto: Jagdverwaltung GR
  

Wolfskonzept Uri
Das Wolfkonzept Uri ist von der Sicherheitsdirektion Uri erarbeitet und in enger Zusammenarbeit mit betroffenen Kreisen verabschiedet worden.  Auf dem Kantonsgebiet von Uri sind im Sommer insgesamt 73 Schafalpen mit rund 17‘000 Schafen. Das Gebiet mit der höchsten Schafdichte ist in dieser Zeit das Urserntal (inklusive Riental) mit zirka 7‘500 Schafen.
Das Wolfs
konzept sieht einerseits eine ständige Behirtung und andererseits die Einzäunung der gesamten Weidefläche oder wenigstens des Übernachtungsplatzes. Da sich eine ständige Behirtung finanziell aber erst ab 600 bis 700 Tieren lohnt, wird angeraten die verschiedenen Herden zusammenzulegen. Zumal der Sömmerungsbeitrag des Bundesamtes für Landwirtschaft bei ständig behirteten Herden höher ausfällt als für Weiden ohne Hirt.
Der Wolf unternimmt in einer Nacht locker Wanderungen in der Grössenordnung von 50 Kilometern. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, werden drei verschiedene Perimeter definiert: das eigentliche Wolfsgebiet, das angrenzende und das potenzielle Wolfsgebiet. Im eigentlichen sowie im angrenzenden Wolfsgebiet können vom Bund mitfinanzierte Schutzmassnahmen getroffen werden. So bietet der Bund eine einmalige Starthilfe von 500 Franken für den Kauf eines Herdenschutzhundes und bis zu 1000 Franken für dessen Unterhalt. Weiter wird im eigentlichen Wolfsgebiet die Anschaffung von Elektrozäunen unterstützt. Ebenfalls vorgesehen ist bei allfälligen Schäden das Eingreifen der mobilen Wolfsfeuerwehr. Diese besteht aus zwei bis drei ausgebildeten Hirten mit Schutzhund. Falls kleinere Alpungen im ersten Jahr aber geräumt werden müssen, können Betroffene eine Futtergeldentschädigung beantragen.Schäden durch Wölfe werden vollumfänglich entschädigt: Die Abgeltung richtet sich nach den gültigen Einschätztabellen der nationalen Zuchtverbände. Diese bewegt sich im Bereich zwischen 150 Franken für kleine Lämmer und maximal 3000 Franken für ausserordentlich wertvolle Zuchtwidder. Die Kosten dafür teilen sich Bund (80 Prozent) und Kanton (20 Prozent). Einfach abschiessen kann man den Wolf nicht: Dieser wird durch internationale Vereinbarungen sowie nationale Gesetze geschützt. Wenn jedoch ein Wolf innerhalb eines Monats 25 Schafe oder innerhalb vier Monate 35 Schafe reisst, kann die interkantonale Kommission eine Abschussempfehlung geben. Über einen definitiven Abschuss entscheidet dann aber schliesslich die Sicherheitsdirektion Uri.
(Urner Wochenblatt, Nr. 52, 5.7.2008)

 


Luchs im Tierpark Goldau (Foto: Tierpark Goldau).

     
Art:
Luchs
Auftreten: seit 1980
Bestand: einige Exemplare
Schutz: geschützt
. Im Januar 2010 hielt ein Jäger auf dem Gemeindegebiet von Andermatt einen Luchs für einen Fuchs und schoss das Tier.
Schonzeit: ganzes Jahr
Geschichte: Der Luchs war in der Schweiz ausgestorben und wurde 1970 in Melchtal (OW) wieder ausgesetzt. Zehn Jahre später deuteten Wildrisse im Isental darauf hin, dass der Luchs seine Jagdgründe auch auf das Urnerland ausgedehnt hat. Das Raubtier wurde auch im Raum Erstfeld, Attinghausen und Bauen gesehen. Im Mai 1981 war ein Luchs in Unterschächen in ein Schafgehege eingedrungen und hatte sieben Schafe gerissen.

Der Luchs fasste in den folgenden Jahren in Uri immer mehr Fuss. Wahrscheinlich leben derzeit, über den ganzen Kanton verteilt, um die zehn Luchse, auch an Orten, an denen er früher nur punktuell auftauchte. Ein Luchs beansprucht zum Leben um die 100 Quadratkilometer. Somit sind die Reviere im Kanton Uri mehr oder weniger gefüllt.