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Uri
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Der Wolf im Tierpark
Goldau (Foto: Tierpark Goldau).
Art: Wolf
Letztes Auftreten: 1853 (1858), 2008
Bestand: 0
Schutz: geschützt
Schonzeit: ganzes Jahr
Geschichte:
1770
wurde dem Jäger Balz Jauch für einen im Isenthal erlegten Wolf eine
Abschussprämie ausbezahlt. 1804 zeigten sich Wölfe auf dem Furkapass.
1824 streifte ein Wolf im Urserental umher und wurde von den
Talbewohnern verjagt. Im Winter 1852/1853 tauchte in den Wäldern des
unteren Reusstals erneut ein einzelner Wolf auf. Ein Andreas Imhof aus
Sisikon erlegte dieses Tier am 11. Februar 1853 im Axengebiet. Dieser männliche
Wolf befindet sich heute als Tierpräparat in der Sammlung des
Zoologischen Museums der Universität Zürich. 1858 soll ein einzelner
Wolf in den Urner Bergen nochmals für Aufregung gesorgt haben. Danach
verabschiedete sich Isegrim für fast 150 Jahre aus dem Urnerland und
der Schweiz.
WOLFSORTE IN URI
Ortsnamen wie Wolfgrueben (Erstfeld), Wolf-Büel, Wolfs-Chälental (Gurtnellen),
Wolfshalde (Isenthal), Wolfloch (Realp), Wolfergrab und Wolferslauwi (Silenen)
und Wolfeggteller und Wölfliwäldli (Wassen) sind Hinweise, dass der
Wolf früher häufiger Gast in Uri war.
Im Jahre
2007 deuten Tierkadaver in der Göscheneralp darauf hin, dass möglicherweise
ein Wolf auch im Urnerland wiederum umherstreift. Auch im
Bündner Oberland halten sich zwei Wölfe auf. Einer von ihnen macht vor
der Urner Grenze nicht halt. Anfang Juni 2008 wird das männliche
Tier zweimal auf der Urner Seite des Oberalppasses gesichtet.

Der Wolf, welcher von der Surselva
nach Uri kam. Foto: Jagdverwaltung GR
Wolfskonzept Uri Das Wolfkonzept Uri ist von
der Sicherheitsdirektion Uri erarbeitet und in enger Zusammenarbeit mit
betroffenen Kreisen verabschiedet worden.
Auf dem Kantonsgebiet von Uri
sind im Sommer insgesamt 73 Schafalpen mit rund 17‘000
Schafen. Das Gebiet mit der höchsten
Schafdichte ist in dieser Zeit das Urserntal (inklusive Riental) mit
zirka 7‘500
Schafen.
Das Wolfskonzept sieht einerseits eine ständige Behirtung und
andererseits die Einzäunung der gesamten Weidefläche oder wenigstens des
Übernachtungsplatzes. Da sich eine ständige Behirtung finanziell aber
erst ab 600 bis 700 Tieren lohnt, wird angeraten die verschiedenen
Herden zusammenzulegen. Zumal der Sömmerungsbeitrag des Bundesamtes für
Landwirtschaft bei ständig behirteten Herden höher ausfällt als für
Weiden ohne Hirt. Der Wolf unternimmt in einer Nacht locker
Wanderungen in der Grössenordnung von 50 Kilometern. Um diesem Umstand
Rechnung zu tragen, werden drei verschiedene Perimeter definiert: das
eigentliche Wolfsgebiet, das angrenzende und das potenzielle
Wolfsgebiet. Im eigentlichen sowie im angrenzenden Wolfsgebiet können
vom Bund mitfinanzierte Schutzmassnahmen getroffen werden. So bietet der
Bund eine einmalige Starthilfe von 500 Franken für den Kauf eines
Herdenschutzhundes und bis zu 1000 Franken für dessen Unterhalt. Weiter
wird im eigentlichen Wolfsgebiet die Anschaffung von Elektrozäunen
unterstützt. Ebenfalls vorgesehen ist bei allfälligen Schäden das
Eingreifen der mobilen Wolfsfeuerwehr. Diese besteht aus zwei bis drei
ausgebildeten Hirten mit Schutzhund. Falls kleinere Alpungen im ersten
Jahr aber geräumt werden müssen, können Betroffene eine
Futtergeldentschädigung beantragen.Schäden durch Wölfe werden
vollumfänglich entschädigt: Die Abgeltung richtet sich nach den gültigen
Einschätztabellen der nationalen Zuchtverbände. Diese bewegt sich im
Bereich zwischen 150 Franken für kleine Lämmer und maximal 3000 Franken
für ausserordentlich wertvolle Zuchtwidder. Die Kosten dafür teilen sich
Bund (80 Prozent) und Kanton (20 Prozent). Einfach abschiessen kann man
den Wolf nicht: Dieser wird durch internationale Vereinbarungen sowie
nationale Gesetze geschützt. Wenn jedoch ein Wolf innerhalb eines Monats
25 Schafe oder innerhalb vier Monate 35 Schafe reisst, kann die
interkantonale Kommission eine Abschussempfehlung geben. Über einen
definitiven Abschuss entscheidet dann aber schliesslich die
Sicherheitsdirektion Uri. (Urner Wochenblatt, Nr. 52, 5.7.2008)
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Luchs im Tierpark
Goldau (Foto: Tierpark Goldau).
Art: Luchs
Auftreten: seit 1980
Bestand: einige Exemplare
Schutz: geschützt. Im Januar 2010
hielt ein Jäger auf dem Gemeindegebiet von Andermatt einen Luchs für
einen Fuchs und schoss das Tier.
Schonzeit: ganzes Jahr
Geschichte:
Der Luchs war in der Schweiz ausgestorben und wurde 1970 in Melchtal (OW)
wieder ausgesetzt. Zehn Jahre später deuteten Wildrisse im Isental
darauf hin, dass der Luchs seine Jagdgründe auch auf das Urnerland
ausgedehnt hat. Das Raubtier wurde auch im Raum Erstfeld, Attinghausen
und Bauen gesehen. Im Mai 1981 war ein Luchs in Unterschächen in ein
Schafgehege eingedrungen und hatte sieben Schafe gerissen.
Der
Luchs fasste in den folgenden Jahren in Uri immer mehr Fuss.
Wahrscheinlich leben derzeit, über den ganzen Kanton verteilt, um
die zehn Luchse, auch an Orten, an denen er früher nur punktuell
auftauchte. Ein Luchs beansprucht zum Leben um die 100
Quadratkilometer. Somit sind die Reviere im Kanton Uri mehr oder
weniger gefüllt.

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