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Das Sakrament der Ehe

Die Hochzeit war nicht bloss eine Vereinigung zweier Menschen zu einem gemeinsamen Leben und Schicksal. Mit der Hochzeit verheirateten sich auch zwei Verwandtschaften. Mit der Verlobung begann sich ein roter Faden zu spinnen, der sich durch die zwei Verwandtschaften hinzog und sein Ende bei den Toten hatte. Die zwei Verlobten besuchten die Gräber der andern Verwandtschaft. Die Ahnen mussten wissen, dass durch das junge Verlöbnis eine neue Sippe mit der ihrigen verbunden wurde.

Wenn ein verlobtes Paar heiraten wollte, gingen sie ins Blatt, wie das Volk allgemein sagte. Man machte Anzeige beim Pfarrer, der dann an den drei folgenden Sonntagen die bevorstehende Heirat von der Kanzel verkündete, damit das Volk eventuelle Ehehindernisse dem Pfarramt melden konnte. Der zivilrechtliche Werdegang existiert erst seit den 1870er Jahren. An den Sonntagen, da zwei Verlobte im Hauptgottesdienst von der Kanzel verkündet wurden, gingen die Verkündigten in die Frühmesse. War eine Hochzeit von der Kanzel verkündet, so wagte sich die verkündete Person abends nach der Betglocke ohne Not nicht mehr ins Freie hinaus, denn bösen Gewalten war sie jetzt mehr als sonst ausgesetzt.

Geheiratet wurde fast immer in einer auswärtigen Kirche, meist an einem Wallfahrtsort. Das eigentliche Hochzeitsfest fand – falls man sich ein solches leisten konnte – im heimatlichen Dorf in einem Gasthaus statt. Es schloss selbstverständlich mit einem Tanzabend ab, bei hablichen Bauernsöhnen oft mit einem Dorffest.

Eine Volksmeinung sagte, dass die Eheleute viel weinen mussten, wenn es am Hochzeitstag regnete. Ein schlechtes Vorzeichen war auch, wenn die Braut am Hochzeitstag das Brautkleid zerriss. Dass es ein Hochzeitspaar als schlechtes Zeichen betrachtete, wenn ihm eine schwarze Katze über den Weg lief, war verbreitet. Man achtete darauf, an welchen Wochentagen die Hochzeit stattfand. In der Fasten- und in der Adventszeit waren keine Hochzeiten.

Hochzeitsandenken in schönen Glaskästen mit der Foto des Brautpaars, dem Brautschleier und dem Myrtenkranz waren aussagekräftige Zeugen des Ehebundes.

Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 297 f. Literatur: Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 234 ff.

DIE EHE IM VOLKSGLAUBEN

Ehering
Der gleichförmige Ehering (die Ringe generell) symbolisierte die Ewigkeit und vermittelte Dauerhaftigkeit und Schutz vor Intrigen und Schadensgeistern (Zauberkreis).

Es galt als Zeichen der ehelichen Untreue, wenn jemand den Ehering nicht trug. Verlor jemand den Ehering, galt dies als schlimmes Zeichen. Es deutete auf eine brüchige Ehe.

Einem Verstorbenen nahm man den Ehering vom Finger. Er wurde dann vom überlebenden Ehegatten zusammen mit seinem eigenen Ring getragen. Wer also zwei Eheringe trug, war Witwe oder Witwer. War der andere Ehegatte vorverstorben, bekamen in der Regel die zwei ältesten Töchter die Ringe.

Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 136 f. Literatur: Watteck Arno, Amulette und Talismane, S. 40; Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 124.

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DIE EHE IN DER URNER SAGE

 
SAKRAMENTE

Allgemeines
Bussakrament
Ehe
Eucharistie (Kommunion)
Firmung
Krankensalbung
Taufe
Weihesakrament

FAMILIE

Geburt, Mutter- und Vaterschaft
Heirat / Scheidung
Tod und Trauer

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 3.1.2019