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In der Sage ist das Land in seiner Verkehrspolitik beim Brückenbau in den Schöllenen auf den Handel mit dem Teufel eingegangen, welcher dem Gehörnten schliesslich nur einen Ziegenbock einbrachte. Des Teufels erste Rache liegt heute als gebannter Stein neben dem Eingang des Portals zum Gotthard-Strassentunnel. Den Verkehr hatte man zwar einst herbeigesehnt, doch wuchs dieser in einem solchen Masse, dass man ihn im Urnerland teilweise fast wieder zum Teufel wünschen möchte!
Als die ersten Automobile Anfang des 20. Jahrhunderts im Gotthard-Kanton erschienen, steckte der Schock der Technik der Urner Bevölkerung noch in den Knochen. Vor knapp zwei Jahrzehnten hatte der Betrieb der Gotthardbahn die bestehende Verkehrsordnung mit Pferd, Fuhrwerk und Kutsche aus den Angeln gehoben. Nach dem Auftauchen der ersten, von der Bevölkerung bestaunten, selbst fahrenden Dampfwagen dauerte es nicht lange, bis sich die ersten benzinbetriebenen Automobile in den Gebirgskanton wagten. Uri war Anfang unseres Jahrhunderts auf dieses neue Verkehrsmittel überhaupt noch nicht eingerichtet - nebst den gesetzlichen Bestimmungen fehlte vor allem die für den Automobilverkehr notwendige Infrastruktur. Die ersten Automobilisten riefen bei der Urner Bevölkerung noch einige Bewunderung hervor, da diese es wagten, mit ihren Vehikeln den Berg mit seinen bekannten Gefahren zu überqueren.
Der Kanton Uri wird dem Automobil zur Sackgasse
Das Erscheinen des Automobils war für die hiesige Bevölkerung in den Anfängen auch schwer in Begriffe zu fassen. Je nach Sympathie für das neue Verkehrsmittel reichte die Terminologie für das Automobil von „Töff-Töff“ und „Benzinschnauferl“ bis hin zur „Stinkdroschke“ oder „Hastkutsche“. So war im September 1901 im "Urner Wochenblatt" etwa die Meldung zu lesen, dass die Polizei ein Automobil aufgehalten habe, "welches die Ortschaften in rasendem Galopp durchmessen hatte ..." Als der Urner Landrat am 10. April 1900 die Verordnung betreffend das Radfahren erliess, ordnete er im letzten Artikel an, dass deren Bestimmungen „soweit sie anwendbar erscheinen, auch für die Automobilwagen und sonstigen Motor-Fuhrwerke“ Geltung hätten.
Nach einem glimpflich ausgehenden Unfall zwischen einem „Benzinschnauferl“ und einer Kutsche eingangs der Schöllenen wurde der Automobilverkehr über die Alpenstrassen vom Urner Landrat im November 1901 verboten. Wer die Alpenpässe trotzdem passieren wollte, hatte seiner Benzindroschke gefälligst Pferd oder Ochs vorzuspannen. Uri wurde dem Automobil zur Sackgasse! Mit dieser Massnahme stand man in der Schweiz keineswegs alleine, so kannte Graubünden bereits seit dem August ein allgemeines Fahrverbot, welches erst 1925 aufgehoben werden sollte. Mit dem Verbot für Automobile auf Alpenstrassen hatte die Obrigkeit die altbewährte Verkehrsordnung vorerst vor einem häufigeren Erscheinen des modernen Eindringlings geschützt und die Strasse Mensch und Vieh offen gehalten. Dieses Verbot entsprach offensichtlich auch der Volksmeinung. Der Regierungsrat hielt in seinem Rechenschaftsbericht fest, dass „diese Angelegenheit“ in Uri nun „in befriedigender Weise gesetzgeberisch geregelt“ sei, und es wurde betont, dass man „die Sicherheit der öffentlichen Strassen für den Menschen- und Kutschenverkehr nicht Sportliebhabereien zum Opfer bringen“ wolle.
Ausländische Proteste
Das Fahrverbot und die Bussenpraxis der Polizei fanden ihren Niederschlag in der schweizerischen, ja internationalen Presse: Proteste und Aufrufe zum Boykott waren die Folge. Die "Befriedigung" über die getroffene Lösung schwand denn auch bald bei den einheinischen Kreisen, welche am Tourismus interessiert waren. Man hatte festgestellt, dass die sogenannt „besseren“ Gäste immer vermehrter ausblieben.
Auf Wunsch des Verkehrsvereins Ursern wurden sodann auf der Schöllenenstrasse Probefahrten für Automobile durchgeführt. Diese sind folglich zur Befriedigung der Polizeidirektion ausgefallen, denn am 14. Juli 1906 beschloss der Urner Regierungsrat, dass probeweise die Gotthardstrasse von Göschenen bis zur Kantonsgrenze während einigen Stunden am Morgen und Abend dem Automobil- und Motorradverkehr zu öffnen sei. In diesem Regierungsratsbeschluss wurde auch die maximale Fahrgeschwindigkeit mit 12 Kilometern in der Stunde festgesetzt. Zudem wurde das Befahren der Gotthardstrasse von Göschenen bis zur Kantonsgrenze von einer Fahrbewilligung abhängig gemacht, für welche eine Schreibgebühr von 2 Franken zu entrichten war. Ein hoher Betrag, wenn man bedenkt, dass damals der Tagesverdienst eines Arbeiters rund 8 Franken ausmachte. Diese probeweise Öffnung des wichtigsten Urner Alpenübergangs schien sich dann vorerst bewährt zu haben, und die provisorische Regelung wurde ein Jahr später in eine definitive umgewandelt. Die Klausen-, Furka- und Oberalpstrasse blieben dem Automobil jedoch weiter verschlossen. Hier wachte auch das Auge des Volkes über die Einhaltung des Verbotes.

Das Oldsmobile, das Automobil des zweiten Urner
Automobilisten Ernst Siegwart.
Die ersten Urner Automobilisten
Im Jahre 1904 schaffte sich dann Wilhelm Kesselbach als erster Urner in der Person von Wilhelm Kesselbach ein Benzinschnauferl an. Brisantes Detail im damals gehässigen politischen Alltag war, dass sich gerade ein Konservativer zu dieser fortschrittlichen Tat entschloss. Ein Zeitungsdisput über den wahren Fortschritt war die Folge.
Mit dem zunehmenden Erscheinen des Automobils steigerten sich auch die Konfliktsituationen mit den traditionellen Verkehrsteilnehmern. Die ersten Automobile waren sehr teuer und mit wenigen Ausnahmen für den Urner nicht erschwinglich. Die Automobilfeindlichkeit entsprang also hierzulande vor allem auch sozialen Umständen und Spannungen. Den "fremden Geldprotzen" wollte der grösste Teil des Urner Volkes vorläufig noch nicht "seine" Landstrasse überlassen.
Die Auffassung, dass das Automobil ein erhöhtes Gefahrenpotential auf die Landstrasse brachte, wurde durch die beiden Urner Zeitungen noch unterstützt, indem sie über tödlich ausgehende Unfälle in ganz Europa bis ins kleinste Detail berichteten. Es schien also nur eine Frage der Zeit, bis solche Schreckensmeldungen auch aus dem Urnerlande zu vermelden wären.
Die moderne Technik sollte es dem Automobil erlauben, die Geschwindigkeiten von Pferd und Fahrrad weit zu überbieten. Der Automobilist stand deshalb vor der paradoxen Situation, dass ihm als schnellstem Vertreter vom Gesetz die tiefsten Geschwindigkeitslimiten gesetzt wurden. Dass diese Regelung nicht von allen Automobilisten als gerecht empfunden wurde, scheint einleuchtend. Andererseits dürfte Unkenntnis über den interkantonalen Gesetzeswirrwarr auch nicht zur Disziplin auf den Strassen beigetragen haben.
Mit der Zeit begannen sich die Meinungen in der Automobilfrage aber auch in Uri zu differenzieren. Die autophoben Kreise sahen zwar in jedem Geschwindigkeitsexzess eines Automobilisten wieder einen Schritt näher zum totalen Automobilverbot, doch wurde andererseits in den Zeitungskommentaren bei Unfällen der Automobilist nicht mehr vorbehaltlos zum alleinigen Sündenbock gestempelt, sondern man begann allmählich auch auf das fehlerhafte Verhalten der anderen Strassenbenützer aufmerksam zu machen.
Geschwindigkeitsexzesse bilden das Hauptärgernis
Bis zum Ersten Weltkrieg waren die Geschwindigkeitsexzesse in Bezug auf den Automobilismus eindeutig "Ärgernis Nummer eins" im Gotthardkanton. Im Sommer machte sich jedoch langsam ein anderes Übel vermehrt bemerkbar, welches in einigen Jahren sogar als "Landesplage" verschrien werden sollte. Die Ursache lag hier eigentlich nicht direkt beim Automobil, sondern buchstäblich auf der Strasse: der Staub! Das Übel steigerte sich mit zunehmender Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Das Automobilproblem begann somit aus einer neuen Perspektive Staub aufzuwirbeln. Rufe nach Verbesserungen an der Strasse erschallten.
Zuerst musste das Automobil jedoch seine verkehrspolitische Mündigkeit erlangen, erst dann konnte es die Anpassung der Strassenanlage an seine gehobenen Ansprüche fordern. Doch bis es soweit war, sollte noch viel Wasser die Reuss hinunter fliessen. Im forcierten Bau und Unterhalt der Strassen sollten sich aber schliesslich die Interessen der motorisierten und traditionellen Strassenbenützer vereinigen.
Uri tritt dem Automobil-Konkordat bei
Am 1. Januar 1915 traten dann in Uri die Bestimmungen des revidierten Konkordates über eine einheitliche "Verordnung betreffend den Verkehr mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern" in Kraft. Das Konkordat stellte in 75 Artikeln Bestimmungen über den Motorverkehr auf, welche das Automobilfahren von einer Wagenprüfung und von einer Fahrbewilligung abhängig machten. Der Kanton wurde befugt, für die Verkehrsbewilligungen alljährlich eine Steuer und Gebühren zu erheben. Ebenfalls wurde es den Konkordatskantonen überlassen, Strafbestimmungen für Übertretungen dieser Verordnung aufzustellen. Jedem Kanton wurden nun Konkordatsnummern zugeteilt. Für Uri waren 100 vorgesehen. Die Urner Automobile sollten in der Folge mit den Nummern 2601 bis 2700 durch die Gegend fahren.

Mit dem Beitritt des Kantons zum Konkordat schien man den Automobilverkehr rechtlich einigermassen in Griff zu bekommen. Jedoch änderte sich die politische Weltlage -- in Europa brach der Erste Weltkrieg aus. Die ausländischen Automobilisten sollten dem Land bald grösstenteils fern bleiben. Gerade in dieser Zeit, wo im Ausland das Kriegsgeschehen den Alltag bestimmte, unternahm das Urnervolk die ersten Schritte, um den Kanton dem Automobil zu öffnen. Dass die Automobile und dessen Verkehr in den nächsten Jahren stark zunehmen würden, dies schien zumindest Uris Polizeikommando nicht zu erwarten. Als es nämlich Ende 1914 galt, nach den Bestimmungen des neuen Konkordates auch für die Urner Automobile Nummernschilder anzuschaffen, erachtete man es angesichts der sieben Urner Motorwagen für genügend, sich mit zwölf Schildern einzudecken.
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Der Krieg zeigt die Wirtschaftlichkeit des Automobils
Durch den Ersten Weltkrieg wurde die Entwicklung der Motorisierung arg gedämpft. Trotzdem, in den Kriegsjahren konnte das Automobil den Beweis seiner Wirtschaftlichkeit antreten und sich des Images als Sportmittel der Reichen entledigen. Die wirtschaftliche Krise traf auch das Fuhr- und Kutschergewerbe. Die erteilten Kutscherpatente gingen von 265 im Jahre 1913 auf 17 im Jahre 1918 zurück. Nach dem Kriege, als sich die Wirtschaft wieder zu erholen begann, erfolgte der Umstieg auf das Automobil. Es wurden nun von der Wirtschaft und dem Gewerbe nicht mehr Kutscher, sondern Chauffeure benötigt.
Im August 1915 zog der Urner Regierungsrat die Öffnung der Klausenstrasse tatsächlich in Erwägung. Die Kreispostdirektion gab auf Anfrage der Urner Regierung ihre Zustimmung zu einem Versuch der Befahrung der Klausenstrasse durch Automobile unter bestimmten Bedingungen. Dieser Entscheid der Urner Regierung traf nun aber auf den Unwillen eines Teils des Urner Volkes. Regierung und grössere Teile der Bevölkerung bezogen in der Automobilfrage gegenteilige Standpunkte. Sie legten die Kompetenz über die Öffnung der Alpenstrassen ins Händemehr der Landsgemeinde. Das Verbot blieb folglich bestehen.

Franz Gisler, der erste Urner Garagist,
anlässlich einer Taxifahrt auf dem Urnerboden.
Der Kanton wird dem Auto geöffnet
Ein Jahr später erging es dem Automobil besser im Ring, denn eine erneute Initiative zur Öffnung wurde vom Urner Volk knapp angenommen. Eine provisorische und 1919 eine definitive Automobilverordnung begannen nun den ständig wachsenden Verkehr zu regeln. Zu erwähnen ist, dass für die Fahrbewilligung eine Steuer, als Beitrag an die Strassenunterhaltskosten, entrichtet werden musste. Damit wurde der Auflage des Urner Volkes bezüglich der Öffnung der Strassen Rechnung getragen, und der Automobilverkehr sollte dann auch in ein paar Jahren zum Geschäft der Staatskasse werden.
Das Automobil war nun im Begriffe, einen festen Platz im täglichen Urner Verkehrsbild einzunehmen. Dass die Strasse in wenigen Jahren vom Automobil endgültig erobert würde, vertraten nun nicht mehr nur verkehrspolitische Propheten, sondern wurde Mitte der zwanziger Jahre für die ganze Bevölkerung offensichtlich. Auf der Urner Landstrasse hatte sich eine Revolution im Verkehrswesen vollzogen.
Von 1921 bis 1934 fanden zwischen Linthal und dem Klausenpass
die berühmten Klausenrennen statt.
Die Erhebung von Durchgangsgebühren
An den Landsgemeindebeschluss wurde die Auflage geknüpft, dass die Automobilisten die Durchfahrt durch den Kanton zu berappen hätten. Wenn das einheimische Transportgewerbe an diesem modernen Verkehr schon nicht mehr teilhaben könnte, sollte wenigstens der Fiskus profitieren können, indem der Automobilist seinen Beitrag an die erhöhten Unterhaltskosten der Strassen leistete. Diese Rechnung wurde allerdings nicht mit dem Bund gemacht. Uri geriet wegen seiner Verkehrspolitik erneut unter Kritik - die erhobenen Durchgangsgebühren wurden als mittelalterliche Strassenzölle gebrandmarkt. Der Automobilverkehr wurde für den Staat zwar zum Geschäft, jedoch nicht für das Tourismusgewerbe. Man musste feststellen, dass sich mit dem Autotourismus auch die Gewohnheiten der Touristen geändert hatten und dass diese immer mehr an den Gaststätten und Hotelbetrieben vorbeifuhren. Andererseits sorgte die Schnelligkeit des Automobils dafür, dass die wenigen traditionellen Touristen wegen der Staubplage auch noch von der einst weltberühmten Axenstrasse vertrieben wurden.
Das Automobil beanspruchte immer grössere Benützungsrechte an der Strasse. Die Automobilfrage wurde zur Strassenfrage und die Landstrasse zur Autostrasse. Im Jahre 1921 legte das Schweizer Stimmvolk die Kompetenz der Automobilgesetzgebung in die Macht des Bundes. Ein entsprechendes Gesetz wurde jedoch sechs Jahre später vom Souverän abgelehnt; erst 1933 trat dann endlich das eidgenössische Strassenverkehrsgesetz in Kraft.
Der Strassenunterhalt belastete die Staatskasse schliesslich immer mehr. Der Bund bot Beiträge aus dem Benzinzoll als Ersatzlösung für die Durchgangsgebühren an. Im Jahre 1928 ging Uri schliesslich auf diesen Handel ein. Man begab sich damit in die Abhängigkeit des Bundes. Die Bundesgelder sollten denn auch bald zu fliessen beginnen. Die Sustenstrasse wurde gebaut, und nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die bestehenden Land- und Passstrassen in grosszügigem Masse in breite Autostrassen umgewandelt. Die Spuren des modernen Verkehrs wurden nun im Dorf- und Landschaftsbild offensichtlich.

Das Automobil als Urner Melkkuh - so sah
Heinrich Danioth die Erhebung der Durchgangsgebühren.
Die Motorisierung der Urner Bevölkerung
Nach dem Zweiten Weltkrieg begann - zuerst zaghaft, dann mit Riesenschritten - die Motorisierung der Urner Bevölkerung. Heute, anfangs der neunziger Jahre, gibt es rund 14’000 Personenwagen im Kanton Uri. Dank den in den siebziger und achtziger Jahren vorangetriebenen Erschliessungsstrassen erreichte die Mobilität auch die Bergheimet. Das Automobil verkürzte die Distanzen, die Welt in den engen Tälern wurde weiter, der Lebensmittelpunkt löste sich im grossen Raum in einzelne Schwerpunkte auf: Orte des Wohnens, der Arbeit, der Freizeit - mit dem Auto als Bindeglied. Diese Tendenz blieb nicht ohne Auswirkung auf die bestehenden Strukturen. Das Dorf mit Lädeli, Stammtisch und seiner Gemeinschaft ist teilweise in Auflösung begriffen, "Schlafquartiere" entstanden, die Anonymität hielt Einzug auf dem Land. Die Mobilität brachte zwar eine Steigerung der Lebensqualität, doch sie verursachte auch immer mehr Verkehr und führte dadurch in einen Teufelskreis, in welchem das Auto je nach Standpunkt einen unterschiedlichen Stellenwert einnahm, welcher vom willkommenen Transportmittel bis hin zum lästigen, Immissionen verursachenden Störenfried reichen kann.
Nach der Stille des Krieges hatte man den Verkehr noch herbeigesehnt. Mit guten Strassen versuchte man ihn zu hätscheln und der Konkurrenz durch andere Gegenden zu entziehen. Bestrebungen, die Dörfer zu umfahren, wurden von der Bevölkerung jedoch allesamt abgelehnt. Man war in der Vorstellung festgefahren, nur vom Verkehr leben zu können. Dieser kam und wurde immer grösser, Uri wurde überrollt. Die Blechlawine war von Immissionen begleitet: Die Ruhe und die gesunde Luft - einstige Werte des Bergkantons - hatten darunter zu leiden, und Uri büsste an Lebensqualität ein. Doch der Verkehr war nicht mehr zu stoppen. "Gebt uns unsere Dörfer wieder!" erklang es als Aufschrei in den sechziger Jahren.
Der Bau der Nationalstrasse
Die Ende der 1950er-Jahre beschlossene Nationalstrasse sollte die Lösung bringen. Der Transitverkehr wurde nun kanalisiert, doch der Verkehr legte noch einmal mächtig zu und liess das Urnerland endgültig zum Transitkanton verkommen. Die Lösung entpuppte sich als Circulus vitiosus: Im Jahre 1990 durchquerten über 6 Millionen Motorfahrzeuge den Gotthardkanton - von Nord nach Süd und umgekehrt. In den achtziger Jahren begann sich nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die Natur gegen den riesigen Verkehr aufzulehnen. Im Waldsterben wurde die Umweltzerstörung offensichtlich.
Versuche, den ganzen Verkehr einzudämmen und ihn auf Strasse und Schiene zu koordinieren, wurden zwar schon vor und unmittelbar nach dem Kriege gemacht, doch sie fanden bis zur Annahme der Alpeninitiative in diesem Frühjahr beim Schweizer Volk kein Verständnis.
Uri begann Ende der 1980er-Jahre gegen den grossen Verkehrsstrom zu schwimmen und bezog - zusammen mit dem ebenfalls verkehrsgeplagten Kanton Basel-Stadt - in verkehrspolitischen Abstimmungen Stellung gegen die Mehrheit des Schweizer Volkes. Innerhalb des Kantons blieb dieses Zeichensetzen jedoch mehrmals aus.
Die Mobilität hinterliess - nebst all ihren Vorteilen - also auch Narben in der vertrauten, teils unberührten Schönheit der Landschaft. Sie veränderte einschneidend das Dorfleben und den individuellen Tagesablauf. Ruhe und Idylle haben vielerorts Lärm und Hektik Platz gemacht. Der Verlust an Lebensqualität macht sich auch im geistig-seelischen Bereich bemerkbar.
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