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Säumerwesen

 

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Säumergenossenschaften übernahmen den Transport der Kaufmannsgüter über den Gotthardpass. Ausgangspunkt und Zielort war der Hafenort Flüelen.
    

Saumrecht

Das Saumrecht war Bestandteil des Landrechts wie der Nutzen und die Pflichten an den Alpen, Allmenden, Wäldern. Nur vollwertige Mitglieder der Genossamen durften säumen. Das Saumrecht wurde sowohl als Haupt- als auch als Nebenerwerb ausgeübt. Die Säumer waren genossenschaftlich organisiert. Etappen der Säumerei waren Flüelen, Silenen, Wassen und Ursern. Hier bestanden auch Säumergenossenschaften.
    

Strus- oder Teilfuhr - Vorteile für den Säumer

Die Säumergenossen hatten auf ihren Strecken das Transportrecht, ein Privileg, welches ihnen eine monopolartige Stellung verlieh (Strusfuhr). Die Strecke der Ursner Säumer reichte bis zur Passhöhe. die Flüeler führten bis Silenen, die Silener bis Wassen, und die Wassner bis Ursern. Die Säumer waren auch verpflichtet, die Güter zu befördern, damit die Kaufleute nicht warten mussten. Darüber hinaus oblag ihnen der Unterhalt von Weg und Steg, wobei die gesamte Genossame subsidiär im Hintergrund stand. Der Säumer konnte abends wieder heimkehren und seinen Landwirtschaftsbetrieb besorgen. Zudem konnte in der jahreszeitlichen Verhältnissen das Verkehrsmittel (Schlitten) auf den einzelnen Streckenabschnitten besser angepasst werden. Die Teilfuhr  bestand bis ins 19. Jahrhundert.
    

   

Strackfuhr - Vorteile für den Kaufmann

Die Kaufleute schätzten den schnellen Transport und waren auch bereit, dafür einen höheren Preis zu zahlen. Deshalb gab es schon früh Säumer, die ausserhalb der genossenschaftlichen Organisation über weitere Strecken hinweg Transporte ausführten. Für solche Transporte musste aber als Beitrag an den Strassenunterhalt jeder Säumergenossenschaft die Fürleiti bezahlt werden. Von der Fürleiti waren nur die Schwyzer und Unterwaldner befreit.
    

Teiler, Säumer, Knechte

Die Säumergenossenschaften wurden von den Teilern geleitet, die jedem Säumer die Saumlasten zuteilten, die Spedition überwachten, die Abrechnung mit den Kaufleuten besorgten und die Fuhrlöhne aus zahlten. Bei den Säumern gab es - gleich wie bei den Schiffern - zwei verschiedene soziale Gruppen, die Eigentümer der Saumtiere und deren Knechte (wahrscheinlich Hintersassen).

Susten - Schutz vor Wetter und Diebstahl

Für den sicheren Warentransport waren die Susten unentbehrlich, wo die Kaufmannsgüter eingelagert werden konnten und vor Wetter und Diebstahl geschützt waren. In Uri bestanden folgende Susten:

Flüelen
Silenen
Wassen
Andermatt

1806 wurde auf dem Altdorfer Lehnplatz die Kantonalsust eröffnet (heutiges Zeughaus). Diese verlor jedoch nach Eröffnung der Gotthardstrasse schnell an Bedeutung.
     

Pferd und Maultier

Die Säumer hatten nur wenige Saumtiere. Berufsmässige Grossunternehmer gab es kaum, denn jeder Säumer brauchte für die Pferde, Maultiere und Ochsen Weiden und Dürrfutter. Da der Zukauf von Futtermitteln zu teuer war, musste der Säumer die Allmenden und Alpen beanspruchen. Die weide- und alprechtlichen Bestimmungen von Uri und Ursern besagten, dass nur selber gewintertes Vieh auf die Allmenden und Alpen getrieben werden durfte.
        

LITERATUR

Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri - Teil 1: Von den Anfängen bis zur Neuzeit; Altdorf 1992.