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Säumergenossenschaften übernahmen den Transport der Kaufmannsgüter
über den Gotthardpass. Ausgangspunkt und Zielort war der Hafenort
Flüelen.
Saumrecht
Das Saumrecht war Bestandteil des Landrechts wie der Nutzen und die
Pflichten an den Alpen, Allmenden, Wäldern. Nur vollwertige
Mitglieder der Genossamen durften säumen. Das Saumrecht wurde sowohl
als Haupt- als auch als Nebenerwerb ausgeübt. Die Säumer waren
genossenschaftlich organisiert. Etappen der Säumerei waren Flüelen,
Silenen, Wassen und Ursern. Hier bestanden auch
Säumergenossenschaften.
Strus- oder Teilfuhr - Vorteile für den Säumer
Die Säumergenossen hatten auf ihren Strecken das Transportrecht, ein
Privileg, welches ihnen eine monopolartige Stellung verlieh (Strusfuhr).
Die Strecke der Ursner Säumer reichte bis zur Passhöhe. die Flüeler
führten bis Silenen, die Silener bis Wassen, und die Wassner bis
Ursern. Die Säumer waren auch verpflichtet, die Güter zu befördern,
damit die Kaufleute nicht warten mussten. Darüber hinaus oblag ihnen
der Unterhalt von Weg und Steg, wobei die gesamte Genossame
subsidiär im Hintergrund stand. Der Säumer konnte abends wieder
heimkehren und seinen Landwirtschaftsbetrieb besorgen. Zudem konnte
in der jahreszeitlichen Verhältnissen das Verkehrsmittel (Schlitten)
auf den einzelnen Streckenabschnitten besser angepasst werden. Die
Teilfuhr bestand bis ins 19.
Jahrhundert.

Strackfuhr - Vorteile für den Kaufmann
Die Kaufleute schätzten den schnellen Transport und waren auch
bereit, dafür einen höheren Preis zu zahlen. Deshalb gab es schon
früh Säumer, die ausserhalb der genossenschaftlichen Organisation
über weitere Strecken hinweg Transporte ausführten. Für solche
Transporte musste aber als Beitrag an den Strassenunterhalt jeder
Säumergenossenschaft die Fürleiti bezahlt werden. Von der Fürleiti
waren nur die Schwyzer und Unterwaldner befreit.
Teiler, Säumer, Knechte
Die Säumergenossenschaften wurden von den Teilern geleitet, die
jedem Säumer die Saumlasten zuteilten, die Spedition überwachten,
die Abrechnung mit den Kaufleuten besorgten und die Fuhrlöhne aus
zahlten. Bei den Säumern gab es - gleich wie bei den Schiffern -
zwei verschiedene soziale Gruppen, die Eigentümer der Saumtiere und
deren Knechte (wahrscheinlich Hintersassen).
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Susten - Schutz vor Wetter und Diebstahl
Für den sicheren Warentransport waren die Susten unentbehrlich, wo
die Kaufmannsgüter eingelagert werden konnten und vor Wetter und
Diebstahl geschützt waren. In Uri bestanden folgende Susten:
Flüelen
Silenen
Wassen
Andermatt
1806 wurde auf dem Altdorfer Lehnplatz die Kantonalsust eröffnet
(heutiges Zeughaus). Diese verlor jedoch nach Eröffnung der
Gotthardstrasse schnell an Bedeutung.
Pferd und Maultier
Die Säumer hatten nur wenige Saumtiere. Berufsmässige
Grossunternehmer gab es kaum, denn jeder Säumer brauchte für die
Pferde, Maultiere und Ochsen Weiden und Dürrfutter. Da der Zukauf
von Futtermitteln zu teuer war, musste der Säumer die Allmenden und
Alpen beanspruchen. Die weide- und alprechtlichen Bestimmungen von
Uri und Ursern besagten, dass nur selber gewintertes Vieh auf die
Allmenden und Alpen getrieben werden durfte.
LITERATUR
Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri - Teil 1: Von
den Anfängen bis zur Neuzeit; Altdorf 1992.
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