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Grundrechte im Kanton Uri

Grundrechte; Stimm- und Wahlrecht


BEGRIFFE ZUM GRUNDRECHT

VERHANDLUNGEN AN DER LANDSGEMEINDE

Sonntag, 7. Mai 1916
Gesetz betreffend geheime Abstimmung in den Gemeinden.
Landesgemeinde vom 7. Mai 1916
> Detailangaben
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Sonntag, 1. Mai 1921
Abänderung Art. 23 KV (Ausschluss Stimmrecht) und Art. 24 KV (Stimmfähigkeit).
Landesgemeinde vom 1. Mai 1921
> Detailangaben
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Sonntag, 7. Mai 1922
Abänderung von Art. 24 I KV (Wahlfähigkeit).
Landesgemeinde vom 7. Mai 1922
> Detailangaben
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ABSTIMMUNGEN ZU DEN GRUNDRECHTEN

Datum Titel E/K UR CH
14.01.1866 Stimmrecht der Niedergelassenen in kantonalen Angelegenheiten E Nein Nein
14.01.1866 Stimmrecht der Niedergelassenen in Gemeindesachen E Nein Nein
23.05.1875 Bundesgesetz über die politische Stimmberechtigung der Schweizerbürger E Nein Nein
05.03.1972 Einführung des vollen aktiven und passiven Wahl- und Stimmrechts der Frauen im Kanton Uri K Ja -
21.03.1976 Abänderung von Artikel 23 der KV (Ausschluss vom Stimmrecht) K Ja -
06.06.1982 Änderung von Art. 3 Abs. 2 des Abst. Gesetzes betreffend Herabsetzung des Wahl- und Stimmrechtsalters K Nein -
05.03.1989 Volksinitiative "zur Herabsetzung des Stimmrechtsalters" (Änderung WAVG) K Ja -
26.09.2021 Änderung des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte (WAVG) (Stimmrechtsalter 16) K Nein -
26.09.2021 Änderung der Verfassung des Kantons Uri (Stimmrechtsalter 16) K Nein -

KANTONALE VERFASSUNGSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN

LB UR Bd 08 (1916-1921) S. 438
Änderung der Kantonsverfassung.
Sonntag, 1. Mai 1921
Landsgemeindebeschluss vom 01.05.1921 (LB UR 1916-1921 Bd. 8, S. 438).
> Verfassungstext
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KV 1888 Art. 24 (Änderung von 07.05.1922)
Staatsbürgerliche und persönliche Rechte und Pflichten (Wahlfähigkeit)
Sonntag, 7. Mai 1922
LB UR Bd 9, S. 17; Abl UR 1929, Abstimmungs-Vorlage S. 12.
> Verfassungstext
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LB UR Bd 09 (1922-1929) S. 017
Aenderung der Kantonsverfassung (Wahlfähigkeit).
Sonntag, 7. Mai 1922
Landsgemeindebeschluss vom 7. Mai 1922 (LB UR Bd. 9, S. 17).
> Verfassungstext
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KANTONALE GESETZESBESTIMMUNGEN

LB UR (1864) Bd VI a S. 088-090
Gesetz über das Stimmrecht und die Besteuerung niedergelassener Nichtkantonsbürger
Donnerstag, 5. April 1855
Landraths-Erkenntniss vom 5. April 1855, in: AS Bd VI a (1864), S. 88-90.
> Gesetzestext
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LB UR Bd 01 (1892) S. 042-043
Geltende Bestimmungen (31.12.1891)
Donnerstag, 5. April 1855
LB UR Bd 1 (1892), S. 42-43.
> Gesetzestext
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LB UR (1864) Bd VI a S. 281-282
Gesetz über das Stimmrecht an Dorfgemeinden
Sonntag, 1. Mai 1859
Landesgemeinde-Erkenntnis vom. 1. Mai 1859, in: AS Bd VI a (1864), S. 281-282.
> Gesetzestext
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KANTONALE ABSTIMMUNGEN

Sonntag, 5. März 1972
Einführung des vollen aktiven und passiven Wahl- und Stimmrechts der Frauen im Kanton Uri
CH - / UR Ja
Detailansicht
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Sonntag, 21. März 1976
Abänderung von Artikel 23 der KV (Ausschluss vom Stimmrecht)
CH - / UR Ja
Detailansicht
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Sonntag, 6. Juni 1982
Änderung von Art. 3 Abs. 2 des Abst. Gesetzes betreffend Herabsetzung des Wahl- und Stimmrechtsalters
CH - / UR Nein
Detailansicht
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Sonntag, 5. März 1989
Volksinitiative "zur Herabsetzung des Stimmrechtsalters" (Änderung WAVG)
CH - / UR Ja
Detailansicht
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Sonntag, 26. September 2021
Änderung des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte (WAVG) (Stimmrechtsalter 16)
CH - / UR Nein
Detailansicht
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Sonntag, 26. September 2021
Änderung der Verfassung des Kantons Uri (Stimmrechtsalter 16)
CH - / UR Nein
Detailansicht
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EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNGEN

Sonntag, 14. Januar 1866
Stimmrecht der Niedergelassenen in Gemeindesachen
CH Nein / UR Nein
Detailansicht
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Sonntag, 14. Januar 1866
Stimmrecht der Niedergelassenen in kantonalen Angelegenheiten
CH Nein / UR Nein
Detailansicht
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Sonntag, 23. Mai 1875
Bundesgesetz über die politische Stimmberechtigung der Schweizerbürger
CH Nein / UR Nein
Detailansicht
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EREIGNISSE ZU DEN GRUNDRECHTEN

Montag, 16. Februar 1920
Rote Köpfe auf dem Rathausbalkon
Auf dem Rathausplatz kommt an der Fasnacht die «Gleichheit der Frau und ihr Stimmrecht» in Wort und Bild zur Darstellung. Der Balkon des Rathauses in Altdorf ist dicht mit den Vertreterinnen des schönen Geschlechts besetzt. Ein Witzbold bringt es nun fertig, eine grosse Affiche mit der Aufschrift «Der neue Landrat» an das Balkongeländer zu heften, und hinter dieser Dekoration auf dem Balkon sieht man auf einmal die roten Köpfe und langen Gesichter der Landesmutter sowie Frauen und Töchter von Regierungs- und Landratsmitgliedern. Die Lachsalve soll beim Anblick des ungewollten Bildes weithin hörbar gewesen sein.
Gisler-Jauch Rolf, Fasnächtliches Uri, S. 265.
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Sonntag, 30. Januar 1972
Das Urner Volk sagt Ja zur Einführung des integralen Frauenstimmrechts
Das Urner Volk nimmt die Einführung des sogenannten integralen Frauenstimmrechts an. Die Frauen erhalten das Stimm- und Wahlrecht auf Kantonsebene. Es bleibt jedoch den Gemeinden und Korporationen überlassen, auf ihrer Ebene das Stimmrecht den Frauen auch zu erteilen.
Abl UR 1972, S. 120.
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Mittwoch, 9. Juli 1997
Beschwerde gegen Ungültigerklärung der Wahlchancen-Initiative beim Bundesgericht
Die Gründe Bewegung (GB) Uri reicht beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Ungültigkeiterklärung der Wahlchancen-Initiative durch den Landrat ein. Die GB Uri hofft, dass das Bundesgericht den "bedauerlichen Fehlentscheid des Landrates" korrigiere, damit die Initiative, welche die Stellung der Frauen in der Urner Politik stärken möchte, doch noch zur Abstimmung gelangen könne.
UW 54, 12.7.1997.
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Mittwoch, 26. Mai 1999
Volk soll über den Ausbau der Klausenstrasse befinden
Der 53-Millionen-Kredit für den Ausbau der Klausenstrasse muss dem Urner Stimmvolk vorgelegt werden. Das Bundesgericht heisst mit 4:3-Stimmen eine Stimmrechtsbeschwerde der SP Uri gut. Es handle sich dabei allerdings um einen Grenzfall. Für den urner Baudirektor Anton Stadelmann ist das urteil "mehr eine Glaubenssache als eine Rechtsfrage", wie es auch ein überstimmter Richter in Lausanne festgehalten hat.
UW 40, 26.5.1999
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Mittwoch, 2. Juni 1999
Nur umstrittene Gesetze vors Volk - Opposition angesagt
Der Landrat beschliesst, das obligatorische Gesetzesreferendum zu lockern. In Zukunft müssen Gesetze und gesetzesänderungen nur noch vors Volk, wenn diese im Landrat nicht eine zweidrittelsmehrheit erreicht haben. Bei wichtigen Vorlagen kann der landrat überdies beschliessen, dass diese ungeachtet dieses Passus vors Volk müssen. Von drei Landräten wird jedoch Opposition angekündigt.
UW 43, 5.6.1999
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Sonntag, 26. September 2004
Neues Stimmkuvert auch in Uri
Erstmals erfolgt die Stimmabgabe mit einem neuen Zweiwegkuvert mit Sichtfenster. Im Stimmkuvert ist neben dem Abstimmungsmaterial auch ein separater Stimmrechtsausweis.
UW 65, 21.8.2004
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GRUNDRECHTE

Recht auf Bildung
Eherecht
Meinungsäusserung, Pressefreiheit
Glaubens- und Gewissensfreiheit
Handels- und Gewerbefreiheit
Landrecht, Bürgerrecht
Niederlassungsfreiheit
Persönliche Freiheit
Petitionsfreiheit, Siebengeschlecht
Recht vor Gericht
Rechtsgleichheit
Stimm- und Wahlrecht
Unverletzlichkeit des Eigentums
Vereins- und Versammlungsfreiheit
Zugang zu den Allmenden

PFLICHTEN

Amtszwang
Frondienst
Militärdienst, Wehrpflicht

RECHTSAMMLUNGEN

Übersicht
Rechtsquellen vor 1798
Urner Landbuch, 1823-1841
Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Das Landbuch, 1891-1916
Sammlung der Gesetze, 1892-1958
Zwischenspiel Amtsblatt, 1959-1975
Das Urner Rechtsbuch, ab 1976

BUNDESGESETZGEBUNG

Bundesverfassung (externer Link)
Gesetzgebung (externer Link)

KANTONALE GESETZGEBUNG

e-Rechtsbuch (externer Link)

VERFASSUNGEN
DES KANTONS URI

Verfassungen in der Übersicht
Verfassung von 1803
Verfassung von 1820
Verfassung von 1850
Verfassung von 1888
Verfassung von 1984

Verfassung nach Datum

JUSTIZWESEN

Allgemeines
Rechtsbegriffe

 

 

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 26.04.2022