ÜBERSICHT

Name Wappen Siegel Banner Verfassungen Gesetzgebung Landsgemeinde Bezirksgemeinde Abstimmungen Wahlen Parlamentarische Vorstösse Eckdaten Bevölkerung Geografie Diverses

BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 13. Mai 1849
Bezirksgemeinde vom 13. Mai 1849
Lehnplatz, Altdorf
Landammann: Karl Franz Lusser
Landschreiber: Gisler
Geschäfte: Wahl eines Mitgliedes des Siebnergerichts zu Reuss und Schächen / Vorschlag des Landrates betreffend die Reusskorrektion / Antrag des Landrates für bessere Benutzung der Allmend / Antrag des Landrates für eine bessere Verwendung des A Pro-Fideikommis-Gutes / Vorschlag des Landrates, betreffend Bürgerrecht alter Ansässen / Siebengeschlechtsbegehren der Alpgenossen von Sittlisalp / Siebengeschlechtsbegehren zu Gunsten der Armenverwaltung Altdorfs / Entlassung und Wahl des Landmarchers

Antrag des Landrates für bessere Benutzung der Allmend
Antrag: «Der Landrath,
In Betracht, daß die Klage über die dermalen bestehende Benutzungsweise der Allmenden, je länger je allgemeiner wird, nicht blos deswegen, weil die Benutzung dieses Gemeingutes fast ausschließlich in den Händen des Viehbesitzers liegt, sondern auch, weil sich der Ertrag theils durch unzweckmäßige Benutzung, theils durch den Zerfall des Bodens und durch vernachläßigte Aeufnung desselben, in immer wachsendem Maße schmälert,
In Betracht, daß es im Nutzen des Landes liegt, in der Benutzung der Allmenden zweckmäßige, den Bedürfnissen und Verhältnissen desselben entsprechende Abänderungen zu treffen, stellt an die h. Bezirksgemeinde unter Empfehlung zur Genehmigung, den folgenden gutächtlichen Antrag:

1) Daß die h. Bezirksgemeinde sich grundsätzlich für eine bessere Benutzung der Allmenden in doppelter Beziehung ausspreche, daß nemlich einerseits der jährliche Nutzen der Allmenden möglichst gesteigert, und anderseits dann auch die von diesem Gemeingute herfließenden Vortheile gemeinschaftlicher vertheilt werden.
2) Daß die h. Bezirksgemeinde entweder von sich aus eine Kommission ernenne, oder dem h. Landrathe den Auftrag gebe, die weitern Vorschläge über die Art und Weise einer bessern Allmendbenutzung in jener doppelten Beziehung zu berathen und auszuarbeiten, und später wieder der Ratifikation der h. Bezirksgemeinde zu unterlegen.»

  
Ergebnis: Die Bezirksgemeinde spricht sich grundsätzlich für eine bessere Benutzung der Allmenden aus. Einerseits soll der jährliche Nutzen der Allmenden möglichst gesteigert werden, anderseits sollen auch die von diesem Gemeingut fliessenden Vorteile gemeinschaftlicher verteilt werden. Eine Kommission wird beauftragt, einen Vorschlag über die Art und Weise einer bessern Allmendnutzung vorzuberaten und auszuarbeiten, und einer künftigen Bezirksgemeinde zur Annahme oder Verwerfung vorzulegen.

Diese Kommission wird aus 23 Mitgliedern bestehen, von denen 7 sofort durch die Bezirksgemeinde, und jede der 16 Gemeinden ein Mitglied innert Monatsfrist zu wählen und der Kanzlei einzugeben hat.

Es werden folgende Mitglieder gewählt:
- Regierungsrat Infanger von Altdorf, Präsident,
- Regierungsrat Arnold von Bürglen
- Ratsherr Alois Gisler von Altdorf
- Ratsherr Johann Infanger von Isenthal
- Schullehrer Josef Maria Walker von Silenen
- Ratsherr Anton Gammann von Schattdorf
- alt Richter Kaspar Anton Bumann von Wassen.

   
Quelle: Abl UR 1849, Nr. 16, 18.04.1849, S. 069-074; Nr. 20, 16.05.1849, S. 095-097; Nr. 21, 23.05.1849, S. 099-101.

 
LANDSGEMEINDE URI

Übersicht

BEZIRKSGEMEINDE URI

Übersicht

VOLKSABSTIMMUNGEN

in bestimmtem Zeitraum
Volltextsuche
anders stimmende Gemeinden
Statistik



Offizielle Abstimmungsresultate

VERFASSUNGEN DES KANTONS URI

Verfassung von 1820
Verfassung von 1850
Verfassung von 1888
Verfassung von 1984

Verfassung nach Datum

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022