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BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 6. Mai 1928
Landesgemeinde vom 6. Mai 1928 (letzte Urner Landsgemeinde)
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Josef Werner Lusser
Landschreiber: Friedrich Gisler
Geschäfte: Wahl des Regierungsrates / Wahl des Landammanns / Wahl des Landesstatthalters / Wahl der zwei Ständeräte / Ersatzwahl in das Obergericht / Erhöhung dss Staatsbeitrages an die Gemeindearmenpflegen / Gesetz über die Arbeitslosenversicherung im Kanton Uri / Volksbegehren betreffend Abschaffung der Landsgemeinde / Volksbegehren betreffend geheimer Wahl der Ständeräte / Volksbegehren betreffend Bau einer Fahrstrasse von Wassen ins Meiental / Volksbgehren betreffend Aufhebung des Amts des Revierförsters, Volkswahl des Oberförsters / Bürgerrechtsgesuch (Walker) / Erneuerungswahl der Landschreiber / Erneuerungswahl der Landesfürsprecher / Neuwahl eines Landesfürsprechers / Erneuerungswahl der Landweibel.

Erhöhung dss Staatsbeitrages an die Gemeindearmenpflegen.
Antrag: «Die Landsgemeinde des Kantons Uri auf den Antrag des Landrates, beschließt:
Art. 40 des Armengesetzes vom 2. Mai 1897 wird, mit Wirksamkeit von Neujahr 1928 an, abgeändert wie folgt:
Der Staat leistet jährlich an die Armenpflegen des Kantons einen Beitrag von 48’000 Fr. aus der Staatskassa, welche im Verhältnis zur Bürgerzahl auf die Gemeinden zu verteilen sind. Der Regierungsrat wird zeitweise die Verteilungsskala revidieren.»


Ergebnis: Die Landesgemeinde beschliesst, dass der Staat jährlich an die Armenpflegen des Kantons einen Beitrag von 18'000 Franken aus der Staatskassa leistet, welcher im Verhältnis zur Bürgerzahl auf die Gemeinden zu verteilen ist.

Quelle: Abl UR 1928, Nr. 16, 19.04.1928, nach S. 276, 1-29 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1928, Nr. 19, 10.05.1928, S. 309 ff. (Verhandlungen).

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022