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Themen des Eisenbahnwesens in Uri im Detail

Der Betrieb der Schöllenenbahn

Nachdem die Militärverwaltung ihre Hilfe bei grösseren Schneefällen durch Stellung von Hilfsmannschaften und der Bund einen weiteren finanziellen Beitrag zugesichert hatten, wurde der Betrieb von Anfang an auch im Winter durchgeführt. Der Betrieb verursachte keine Schwierigkeiten. Mit den Schweizerischen Bundesbahnen wurde ein Vertrag betreffend die Mitbenützung der Station Göschenen durch die Schöllenen-Bahn abgeschlossen. Die Durchführung des Winterbetriebes wurde durch die finanzielle Hilfe des Bundes ermöglicht.
Die ersten zwei Betriebsjahre endeten mit einer positiven Rechnung. Als jedoch 1919 die Bundessubvention für den Winterbetrieb ausblieb, musste dieser eingestellt werden. 1920 trat der bisherige Betriebsleiter Eduard Zimmermann in den Dienst der Bernina-Bahn über. Seine Stelle wurde nicht mehr besetzt und die Betriebsleitung bis auf weiteres dem Präsidenten des Verwaltungsrates - im Nebenamt - übertragen. In den 1920er-Jahren begann die Bahn die starke Automobilkonkurrenz im Personen- und Warenverkehr zu spüren. Die bisherigen ungünstigen Betriebsergebnisse veranlassten den Verwaltungsrat, wegen einer Sanierung der Schöllenen-Bahn mit dem Bankenkonsortium zu unterhandeln. Das Aktienkapital wurde durch Herabsetzung des Nennwertes reduziert.
Das Jahr 1923 brachte endlich durch eine Bundessubvention die finanzielle Sicherung für einen Ausbau der Schöllenen-Bahn für den Winterbetrieb. Der Bund stellte jeoch die Bedingung, dass der Kanton Uri, die Gemeinde Andermatt, die Korporation Urseren und die Schöllenen-Bahn einen Beitrag an den Ausbau leisten. Mit dem Ausbau übernahm die Schöllenen-Bahn die bedingungslose Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Betriebes während des ganzen Jahres. Im Jahre 1924 wurde der Ausbau für den Winterbetrieb durch Errichtung von 517 m Lawinenschutzgalerien in Beton und Eisen und 100 m Schneewänden vorgenommen und damit der von Anfang an ersehnte und lang umkämpfte, gegen Naturgewalten gesicherte Jahresbetrieb verwirklicht. Die Schöllenbahn beteiligte sich zudem an der vom Konkurs bedrohten Furka-Bahn. Der Winter 1924/25 war milde und die neuen Verbauungen der Schöllenen-Bahn konnten daher nur wenig unter Probe gestellt werden.
Da die Ergebnisse der ersten Jahre nach der erwähnten Sanierung neuerdings zeigten, dass die Einnahmen der Schöllenen-Bahn nicht ausreichten, um neben der Dotierung des Erneuerungsfonds die Schulden verzinsen zu können, wurde eine Reorganisation der Gesellschaft beschlossen.
Das Jahresergebnis 1927 gestattete erstmals die volle Verzinsung aller verbliebenen Anleihen. Die Eröffnung der Furka-Oberalp- Bahn wirkte sich sofort belebend auf den Verkehr der Schöllenen-Bahn aus. Zur Erleichterung des Umlads der Stückgutsendungen wurde in Göschenen im Einverständnis mit den Schweizerischen Bundesbahnen ein Verbindungsgleis der Schöllenen-Bahn mit dem Güterschuppen der Schweizerischen Bundesbahnen erstellt.
Die Schöllenen-Bahn hatte gegen die stets zunehmende Gesellschafts- und Lastwagenkonkurrenz sowie mit der Eidgenössischen Oberpostdirektion wegen der Führung von Postautokursen über den Gotthard und die Furka zu kämpfen. Wegen ungenügender Betriebseinnahmen war deren Lage so ungünstig geworden, dass eine Liquidation dieser Gesellschaft befürchtet werden musste. Sowohl der Bund wie die interessierten Kantone und die benachbarten Bahnen beschlossen, zum Zwecke der Erhaltung der Bahn eine Betriebsdefizit-Garantie einzugehen.
Die Einführung des neuen Schweizerischen Obligationenrechts führte noch einmal zu einer finanziellen Sanierung der Gesellschaft. Die Kapitalverluste der Aktionäre und Geldgeber beliefen sich in diesem Zeitpunkt seit Gründung der Bahn auf zirka 2,25 Millionen Franken, abgesehen von der dauernden Ertragslosigkeit eines wesentlichen Teils der investierten Gelder. Die Hypothekarschuld betrug im Moment dieser dritten Sanierung noch 500'000 Franken. Diese konnte in den folgenden Jahren getilgt werden.
Militärische Interessen führten 1939/1942 mit Bundessubventionen zu einer Verbesserung der Bahn. Die Arbeiten bedingten einen Umbau der elektrischen Anlagen der Schöllenen-Bahn auf Einphasenstrom 11000 Volt. Dies machte eine Kündigung des seit der Gründung der Schöllenen-Bahn bestehenden Stromlieferungsvertrages mit dem Elektrizitätswerk Altdorf und den Abschluss eines Energielieferungsvertrages mit den Schweizerischen Bundesbahnen notwendig. Es wurde der Umbau der vier Lokomotiven, die Anschaffung eines Motorwagens, gewisse Umänderungen in den Werkstattanlagen in Göschenen und eine ziemlich umfangreiche Verbauung im Steinlikehr notwendig. Die Kriegsjahre brachten der Schöllenen-Bahn in Verbindung mit den ausserordentlich grossen Personen- und Gütertransporten eine erfreuliche Zunahme der Einnahmen. Im Jahre 1961 wurde die Schöllenenbahn von der Furka-Oberalp-Bahn übernommen.

Literatur: Müller Albert; Fünfundzwanzig Jahre Schöllenen-Bahn, s. 15 ff.

EREIGNISSE ZUM THEMA

1912  / Montag, 24. Juni 1912
Konstituierende Generalversammlung der Schöllenen-Bahn
In Altdorf findet die konstituierende Generalversammlung der Schöllenen-Bahn statt. Es wird dabei festgestellt, dass das Grundkapital von 1'200'000 Franken vollständig gezeichnet ist und dass 20 % auf jede Aktie einbezahlt worden sind. Der Verwaltungsrat wird aus Nationalrat Josef Furrer, Silenen, als Präsident und aus Vertretern des Kantons Uri, der Korporation Urseren, der Gemeinde Andermatt, der Furka- und der Rhätischen Bahn, sowie des Bankenkorsortiums bestellt. Es wird ersterem Vollmacht zur Vergebung des Baues und zum Abschluss finanzieller Abmachungen erteilt. Das Bankenkonsortium ist von Anfang an durch die Schweizerische Bankgesellschaft in Zürich vertreten.
Quellen / Literatur: UW 54, 18.7.1942; Müller Albert; Fünfundzwanzig Jahre Schöllenen-Bahn, s. 11.
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1918  / Samstag, 28. September 1918
Urner Regierung will dem Verwaltungsrat der Schöllenenbahn Décharge verweigern
Zufolge der Überschreitung der budgetierten Baukosten und wegen des angeblich nicht konzessionsmässigen Winterbetriebes beantragt die Urner Regierung der Generalversammlung der Schöllenenbahn-Gesellschaft die Décharge an den Verwaltungsrat zu verweigern. Dieser Antrag wird indessen mit grosser Mehrheit abgelehnt. Auch sonst bestehen ernste Differenzen zwischen der Bahn und der Urner Regierung und deren Vertreter im Verwaltungsrat, hauptsächlich wegen des verlustbringenden Winterbetriebes.
Quellen / Literatur: Müller Albert; Fünfundzwanzig Jahre Schöllenen-Bahn, s. 15.
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1919  / Donnerstag, 25. Dezember 1919
Betrieb der Schöllenenbahn muss eingestellt werden
Der Bahnbetrieb der Schöllenenbahn muss eingestellt werden, da der Bund den Winterbetrieb nicht mehr subventioniert. Die Eidgenössische Postverwaltung übernimmt die Beförderung von Personen und Gepäck zwischen Göschenen und Andennatt wieder auf eigene Rechnung. Gegen den Beschluss des Verwaltungsrates, den Betrieb einzustellen, macht sich im Urserntal eine starke Opposition geltend, die zu Protestversammlungen führt.
Quellen / Literatur: Müller Albert; Fünfundzwanzig Jahre Schöllenen-Bahn, s. 18.
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1920  / Mittwoch, 7. Januar 1920
Generalversammlung der Schöllenenbahn lehnt Wiedereröffnung ab
In einer ausserordentlichen Generalversammlung der Schöllenbahn-Gesellschaft wird der Antrag der Korporation Ursern und der Gemeinde Andermatt auf sofortige Wiederaufnahme des Betriebs der Schöllenenbahn abgelehnt. Hingegen wird der Verwaltungsrat beauftragt, die nötigen Studien zu machen und Voranschläge für den Ausbau der Schöllenen-Bahn zur Sicherung des Winterbetriebes auszuarbeiten und der nächsten ordentlichen Generalversammlung Bericht zu erstatten.
Quellen / Literatur: Müller Albert; Fünfundzwanzig Jahre Schöllenen-Bahn, s. 18 f.
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1922  / Montag, 18. Dezember 1922
Der Nennwert der Schöllenbahn-Aktien wird herabgesetzt
Die ausserordentliche Generalversammlung der Schöllenenbahn beschliesst die Herabsetzung des Aktienkapitals von 1'400'000 Franken auf 560'000 Franken durch Reduktion des Nennwertes der Aktien von 500 auf 200 Franken sowie die Emission eines Prioritätsaktienkapitals im Betrage von 616'000 Franken in Verrechnung mit einem entsprechenden Teil des Baukredites des Bankenkonsortiums und mit aufgelaufenen Zinsen aus einem Vorschuss der Urner Kantonalbank.
Quellen / Literatur: Müller Albert; Fünfundzwanzig Jahre Schöllenen-Bahn, s. 18 f.
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1923  / Donnerstag, 23. August 1923
Bundessubvention für den Winterbetrieb der Schöllenenbahn
Der Bundesrat springt einen Bundesbeitrag von 185'000 für den Winterbetrieb der Schöllenbahn. Den Betrag teilen sich das Eidgenössisches Arbeitsamt, die Eidgenössische Postverwaltung sowie das Eidgenössische Militärdepartement. An die Entrichtung dieser Beiträge knüpft der Bundesrat die Bedingung, dass vom Kanton Uri, von der Gemeinde Andermatt, der Korporation Urseren und der Schöllenen-Bahn selbst der Restbetrag der Ausbaukosten, im Minimum 125'000 Franken übernommen werden. Nach langen Unterhandlungen gelingt es endlich, die vom Bund gestellte Bedingung zu erfüllen, nachdem der Verwaltungsrat der Schöllenen-Bahn sich bereit erklärt hat, an den Ausbau einen Beitrag von 20'000 Franken aus dem Betriebsfonds und während 6 Jahren von je 5'000 Franken aus den Betriebseinnahmen zu leisten.
Quellen / Literatur: Müller Albert; Fünfundzwanzig Jahre Schöllenen-Bahn, s. 20.
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1923  / Freitag, 5. Oktober 1923
Änderung der Konzession für die Schöllenenbahn
Der ganzjährige Betrieb der Schöllenenbahn verlangt nach einer Änderung der Konzession, die von der Bundesversammlung beschlossen wird. Der Betrieb darf nun während des ganzen Jahres durchgeführt werden. Subventionen für das ganze Jahr werden zugesagt. Dem Bundesrat bleibt die Bestimmung des Zeitpunktes für das Inkrafttreten dieses Beschlusses überlassen.
Quellen / Literatur: Müller Albert; Fünfundzwanzig Jahre Schöllenen-Bahn, s. 20.
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1926  / Samstag, 1. Mai 1926
Die Zuammenarbeit zwischen der Schöllenenbahn und der Furka-Oberalp-Bahn wird geregelt
Das Zustandekommen der neuen Furka-Oberalp-Bahn-Gesellschaft führt zu verschiedenen Abmachungen mit der Schöllenen-Bahn. Es werden Verträge über die Mitbenützung der Station Andermatt, sowie je ein solcher betreffend die Übernahme der Bahnaufsicht der Schöllenenlinie durch die Furka-Oberalp-Bahn-Gesellschaft und ein solcher betreffend die gemeinsame Direktion der beiden Unternehmungen mit der Visp-Zermatt-Bahn abgeschlossen. Alle drei Verträge treten vorläufig für die Dauer eines Jahres in Kraft, mit gegenseitiger sechsmonatiger Kündigungsmöglichkeit,
Quellen / Literatur: Müller Albert; Fünfundzwanzig Jahre Schöllenen-Bahn, s. 21 f.
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1927  / Montag, 19. Dezember 1927
Schöllenenbahn-Gesellschaft beschliesst Reorganisation
Eine ausserordentliche Generalversammlung der Schöllenbahn-Gesellschaft beschliesst eine nochmalige, gründliche Reorganisation der Gesellschaft. Das Stammaktienkapital von 560'000 Franken wird auf 56'000 Franken reduziert, indem die Aktien von nominell 200 auf 20 Franken herabgesetzt werden. Das gleiche geschieht mit dem Prioritätsaktienkapital. Zudem werden für 500'000 Franken neue Aktien herausgegeben.
Quellen / Literatur: Müller Albert; Fünfundzwanzig Jahre Schöllenen-Bahn, s. 22.
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EISENBAHNTHEMEN

Allgemeines
Gotthardbahngesellschaft (GB)
Schweiz. Bundesbahnen (SBB) 
Schöllenenbahn (SchB)
Furka-Oberalp-Bahn (FO)
Matterhorn-Gotthardbahn MGB)
Furka-Bergstrecke (DFB)

BAHNGESELLSCHAFTEN

Schweizerische Bundesbahnen
Matterhorn-Gotthard-Bahn
Dampfbahn Furka-Bergstrecke

Schweizerische Südostbahn
TILO
SBB Cargo-Rail
Cisalpino

Gotthardbahn-Gesellschaft
Furka-Oberalp-Bahn
Schöllenenbahn

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 23.05.2021