ÜBERSICHT

Gemeinden Übersicht Gebäudearten Funktion Gebäude an Strassen Altdorf 1785 Volltextsuche Zeitraum Architekten

GEBÄUDEARTEN

Alters- und Pflegeheime Bahnhöfe Bauernhäuser Brunnen Bürgerhäuser Burganlagen Denkmäler Fabrikgebäude Gaststätten Gewerbebetriebe Kulturstätten Militäranlagen Öffentliche Gebäude Sakralbauten Schulhäuser Spitäler

ANLAGEN

Deponien Kraftwerkanlagen Kulturflächen Plätze Schutzbauten Schwimmende Anlagen Sportanlagen Verkehrsanlagen Wanderwege

ABGEGANGENE BAUTEN

Gemeinden Übersicht

Gebäude und Anlagen im Detail

EREIGNISSE IM DETAIL

1835  - Mittwoch, 22. Juli 1835
Das alte Schützenhaus wird verkauft
Das alte Schützenhaus auf dem Besslerschen Anwesen an der Landstrasse nach Flüelen wird um 350 Gulden an Alphons Bessler, Hauptmann in Neapel, verkauft.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 84.
-------------------------
1835  - Mittwoch, 22. Juli 1835
Das alte Schützenhaus wird verkauft
Das alte Schützenhaus auf dem Besslerschen Anwesen an der Landstrasse nach Flüelen wird um 350 Gulden an Alphons Bessler, Hauptmann in Neapel, verkauft.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 84.
-------------------------
1866  - Samstag, 19. Mai 1866
Das alte Schützenhaus wird zum Wohnhaus umgebaut
Alphons Bessler veräussert das alte Schützenhaus um 2‘300 Franken an Schreinermeister Johann Wipfli ohne Umgelände, u.a. unter folgenden Bedingungen: Das zu erstellende Wohnhaus, zu dem bereits ein Plan vorlag, darf zu keiner Zeit höher gebaut werden als das bestehende Schützenhaus, gegen das Mätteli des Verkäufers darf keine Türe angebracht werden. Dem Käufer wird jedoch gestattet, das Haus rückseits in ganzer Länge um 6 Schuh zu verbreitern. Aus Gründen der Feuersicherheit war die Bretterwand gegen die Stallmauer des Verkäufers durch eine Steinmauer zu ersetzen.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 84.
-------------------------
1866  - Samstag, 19. Mai 1866
Das alte Schützenhaus wird zum Wohnhaus umgebaut
Alphons Bessler veräussert das alte Schützenhaus um 2‘300 Franken an Schreinermeister Johann Wipfli ohne Umgelände, u.a. unter folgenden Bedingungen: Das zu erstellende Wohnhaus, zu dem bereits ein Plan vorlag, darf zu keiner Zeit höher gebaut werden als das bestehende Schützenhaus, gegen das Mätteli des Verkäufers darf keine Türe angebracht werden. Dem Käufer wird jedoch gestattet, das Haus rückseits in ganzer Länge um 6 Schuh zu verbreitern. Aus Gründen der Feuersicherheit war die Bretterwand gegen die Stallmauer des Verkäufers durch eine Steinmauer zu ersetzen.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 84.
-------------------------

 
GEMEINDEN

Altdorf mit Eggbergen
Andermatt
Attinghausen mit Brüsti
Bürglen
Erstfeld
Flüelen
Göschenen
Gurtnellen mit Wiler und Intschi
Hospental mit Zumdorf
Isenthal
Realp
Schattdorf mit Haldi
Seedorf mit Bauen
Seelisberg mit Treib und Rütli
Silenen mit Amsteg und Bristen
Sisikon mit Tellsplatte
Spiringen mit Urnerboden
Unterschächen
Wassen mit Meien

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 16.08.2022