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Religionslandschaft Uri

Die Grenze zwischen dem um 600 geschaffenen Bistum Konstanz und dem Bistum Chur bildete sich in den Schöllenen.
Uri bildete das südlichste Ende des Bistums Konstanz. In der Zeit zwischen 660-680 wurde die erste Altdorfer Kirche über einem Alemannengrab errichtet. Das Grab mit Beigaben befindet sich heute im Historischen Museum Uri in Altdorf. Im Jahre 732 wurde der frankenfreundlichen Abt Heddo von Reichenau nach Uri verbannt. Das Urner Gebiet war in die drei Landespfarreien Altdorf, Bürglen und Silenen eingeteilt. Ihre Kirchen kamen 853 ans Zürcher Fraumünster.
Ursern gehörte zur Diözese Chur. Das Tal bildete gesamthaft eine Klosterpfarrei von Disentis mit der St. Kolumbanskirche in Andermatt.

Christlicher Glaube verlangte nach einem Gotteshaus im eigenen Siedlungsraum. So entstanden im Hoch- und frühen Spätmittelalter Filialkapellen. Bei einer Kirchenstiftung waren persönliche, politische und finanzielle Anstrengungen notwendig. Das Kirchenwesen war bestimmt vom Fraumünster in Zürich, dem seit 853 die Pfarreien gehörten. Das Kloster verfügte über die Einkünfte und bestimmte die Leutpriester. Diese kamen meist von auswärts und waren oft abwesend. Zu den Pfarrhelfern und Vikaren zählten bereits Urner Priester. Vom Fraumünster hingen auch die Entstehung und die Entwicklung von Filialgemeinden ab. Die angestammten Rechte der Mutterkirchen von Altdorf, Bürglen und Silenen erschwerten bisweilen die freie Entfaltung zusätzlich. Trotzdem schritt die Autonomie der Kaplaneien voran. Die Freiheiten und Ansprüche der Kapellengenossen wurden in Urkunden festgehalten. Viele Filialen strebten zielstrebig nach der Abkurung.

In den weit gedehnten Grosspfarreien begannen sich seit dem Ende des 13. Jahrhunderts Dorfschaften von der Mutterpfarrei loszulösen (Abkurungen).

Als Durchgangsland blieb Uri dann von der Zeitströmungen der Reformation nicht unberührt. Angehörige der Altdorfer Oberschicht pflegten Beziehungen zu Zwingli. Der alte Glaube und die Verbundenheit mit dem Papst setzten sich jedoch durch. Landschreiber Valentin Compar verfasste 1524/25 eine Streitschrift gegen Zwingli, die an der Landsgemeinde vorgelesen und von dieser gutgeheissen wurde. Bruder Niklaus in der Ribi anerbot sich zu einer Disputation mit Zwingli. 1531 schlug die Urner Vorhut unter der Führung von Hans Jauch bei Kappel in einem kühnen Angriff die Zürcher. Unter den Gefallenen befand sich auch Huldrych Zwingli.

Im Zuge der Gegenreformation wurden die Weisungen des Konzils von Trient getreu befolgt. Der Mailänder Erzbischof Carl Borromäus erschien persönlich in Uri und mit seiner Hilfe wurde das Benediktinerinnenkloster in Seedorf und das erste Schweizer Kapuzinerklosters jenseits der Alpen in Altdorf gegründet.

Bis 1850 wohnten in Uri nur vereinzelt Nichtkatholiken. Sowohl die Verfassungen des Kantons Uri von 1820 als auch 1850 bezeichneten die Römisch-Katholische Religion als diejenige des Kantons. Die Verflechtung von Kirche und Staat begann sich allmählich zu lockern. Nach 1888 entstanden überall von den Einwohnergemeinden getrennte Kirchgemeinden. Aus der 1971 geschaffenen Konferenz der Kirchenräte entstand die Römisch-Katholische Landeskirche Uri, die in der Kantonsverfassung von 1984 verankert wurde.

Das Bevölkerungswachstum erforderte zusätzliche Seelsorgestrukturen. Es entstanden neue Pfarreien. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts setzte die Tätigkeit neuer Orden und Kongregationen ein. Nachwuchsmangel führte seit dem ausgehenden 20. Jahrhundert zum fast vollständigen Wegzug der Ordensleute. Heute bestehen nur mehr das Benediktinerinnenkloster Seedorf und das Missionshaus St. Josef in Altdorf.

Mit der Gotthardbahn setzte das Wachstum der evangelisch-reformierten Glaubensgemeinschaft ein. Bei ihrer Gründung 1885 zählte die protestantische Glaubensgruppe 420 Personen. Es entstanden die Filialgemeinden Erstfeld, Altdorf und Andermatt-Göschenen mit Pfarrämtern in Altdorf und Erstfeld. Die öffentlich-rechtliche Anerkennung erfolgte 1916. 1984 wurde die Evangelisch-Reformierte Landeskirche in der Kantonsverfassung verankert.

Mit der Zuwanderung von Gastarbeitern seit 1970 aus dem Balkan und der Türkei entstanden in Uri auch islamische und christlich-orthodoxe Glaubensgemeinschaften. Weiter bestehen in Uri einige Freikirchen.

Literatur: Helmi Gasser, Kirchliches und religiöses Leben, in: Historisches Lexikon der Schweiz, Band 12, S. 668 f.; Stadler-Planzer Hans, Kirchen und religiöses Leben, in: Historisches Lexikon der Schweiz, Band 12, S. 684; Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 99.

Rund 93,4 Prozent der Urner Bevölkerung ab 15 Jahren bekannte sich im Jahre 2011 zu einer Konfession. 87,3 Prozent gehörten der römisch-katholischen Kirche an, 6 Prozent zur evangelisch-reformierten Kirche sowie 3,5 Prozent zu anderen christlichen Gemeinschaften (vor allem Christlich-Orthodoxe). Zu islamischen Glaubensgemeinschaften zählen sich knapp 2 Prozent der Konfessionsangehörigen.

RELIGIONSTHEMEN

Die Strafe des erzürnten Gottes
Naturkatastrophen und andere Geisseln wie Kriegsgefahr, Teuerung oder Viehseuchen wurden früher dem strafenden Gott zugerechnet. Um ihn wieder zu besänftigen, erliessen die «Gnädigen Herren und Oberen» sowie «der Wohlweise Landrat» Ende Jahr, am 28. Dezember, am Tag des Unschuldigen Kindleins, Verbote und Ratschläge, welche im neuen Jahr all die Üppigkeiten und Vergnügen einschränken sollten, waren sie doch – zumindest nach der Meinung der Obrig- und Geistlichkeit – die Ursache allen Übels. Triebfeder für eine strenge Sittenordnung wurde die Geistlichkeit. Sie suchte den Sonntag als Tag des Herrn möglichst frei von jedem weltlichen Vergnügen zu halten. Die Herren und Oberen hatten für die Anliegen ein offenes Ohr und liessen diese in die Sittenmandate einfliessen, welche auf der Kanzel verlesen wurden.
Literatur: Gisler-Jauch Rolf, Fasnächtliches Uri, S. 20.

      

ABSTIMMUNGEN ZUM THEMA KIRCHE UND RELIGION

Datum Titel E/K UR CH
02.03.1980 Vollständige Trennung von Kirche und Staat E Nein Nein
29.11.2009 Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» E Ja Ja

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 3.1.2019