Gewerbebauten und Geschäftshäuser in Uri
Mühle
Die Mühlen zählten zu den wichtigsten Betrieben und in jeder Ortschaft stand eine Mühle.
Der Besitz einer Mühle garantierte nicht nur ein gutes Auskommen. Er bedeutete eine Schlüsselstellung im Dorf. Von einer Mühle hing die Nahrungsmittelversorgung ab. Deshalb begannen immer mehr Mitglieder der Oberschicht, Mühlen aufzukaufen, die sie dann in der Regel gleich weiterverpachteten.
Für den Standort einer Mühle waren ein über alle Jahreszeiten beständiger Wasserlauf sowie eine nicht allzu umständliche Zufahrt entscheidend. Während die Müllereiräume ein massives Mauerwerk benötigten, war das in der Regel darüber aufgerichtete Wohnhaus vielfach aus Holz. Das Mühlwerk bestand aus einem Wasserrad und dem eigentlichen Mahlgang mit den zwei Mahlsteinen, dem festgemachten Bodenstein und dem sogenannten Läufer im Inneren. Da sich die Steine beim Mahlen ständig abnutzten, mussten sie alle paar Wochen mühsam neu geschliffen werden. Die Mühlen unterstanden strengen staatlichen Vorschriften.
In Uri musste mit der Zeit die Bewilligung für den Bau einer Mühle sogar von der Dorfgemeinde eingeholt werden. Der Betrieb einer Mühle bedurfte also seit jeher einer Konzession («Ehehafte»), die auf dem Grundstück lag.
Genauen Bestimmungen war das Müllerhandwerk unterworfen: So war jeder Müller verpflichtet, den Mahldienst zur Zufriedenheit der Kundschaft zu versehen, die Mahlwerke in tadellosem Zustande zu halten und nicht mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Mahllohn zu verlangen.
Den ersten schriftlichen Hinweis auf eine Mühle in Uri finden wir in einer Urkunde aus dem Jahr 1290. In ihr ist von einem in Spiringen gelegenen Grundstück «ze Mülibach» die Rede.
Literatur: Fryberg Stefan, Unsere Wasser, S. 226 – 231.
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BESTEHENDE GEWERBEBETRIEBE
EHEMALIGE GEWERBEBETRIEBE
Mühle mit Bäckerei im Höfli
Altdorf
/ Hellgasse 20
Mühle
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Mühle unterhalb der Metzg
Altdorf
/ Tellsgasse 14
Mühle
Link: Detailansicht
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GEMEINDEN
URNER GEWERBELANDSCHAFT
INDUSTRIELANDSCHAFT URI
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