GESCHICHTE

Allgemeines Geschichtsforschung

ZEITGESCHICHTE

Zeitraum Frühzeit Römer und Alemannen Früh- und Hochmittelalter Tells Legende Spätmittelalter Altes Uri Helvetik Mediation 1813 - 1848/50 1850 - 1888 1888 - heute

Begriffe des Frühmittelalters in Uri

Der Zehnte

Der Zehnte war nicht ein grundherrschaftlicher Zins, sondern eine Art Kirchensteuer. Weil die drei Landeskirchen Altdorf, Bürglen und Silenen dem Fraumünster gehörten, und es für deren Unterhalt und die Besoldung der Leutpriester aufkommen musste, durfte es den Zehnten von allen Gütern, auch von den neu entstehenden, verlangen.
Den Meiern oblag nebst dem Einzug der Natural- und Geldzinsen auch der Zehntbezug. Diese Verrichtung war bedeutsamer als der Zinseneinzug. Die Zehnterträge mussten der Äbtissin nicht direkt abgeliefert werden, sie hatte sie den Meiern gegen eine feste Summe verpachtet.

1370 betrugen die Meieramtsabgaben:
in Erstfeld: 30 Gulden, 6 Osterlämmer, 1 Ziger; in Bürglen 40 Gulden, 6 Osterlämmer, 1 Ziger;
in Silenen: 15 Gulden, 6 Osterlämmer.

Die Zehnten im Schächental (Meier von Bürglen), in Göschenen (Jakob von Göschenen) und in Erstfeld (Arnold von Weggis) waren im 14. Jahrhundert separat verpachtet. Den Attinghauser Zehnten hatte der Meier von Erstfeld für Jemmin zum Brunnen weiterverpachtet.
Nach dem nämlichen Rodel von 1370 hatten die Bauern im ersten bis dritten Jahr den Zehnten von Kälbern und Füllen, im vierten Jahr von Erbsen und Bohnen, die Einwohner von Bauen ausnahmsweise vom Äpfel und Birnenmost zu entrichten.
Der Zehnte konnte auch in Dienstleistungen bestehen. Für die Fährdienste nach Bauen und Brunnen mussten die Inhaber der Belmen- und Fischiishofstatt im Flüeler Hafenbereich als Fährleute zur Verfügung stehen. Sie erhielten hierfür vom Meier jedes Jahr ein Lamm und einen Viertel Gerste überreicht.
Einzelne Leute durften den Zehnten bereits in Münzen (Gotteshauszins) begleichen. Mit der Zeit ging der Einzug des Zehnten direkt an den Pfarrherrn. Um 1590 fiel in Altdorf für den Pfarrherrn die uralte Auflage dahin, für den allgemeinen Gebrauch einen Stier oder Eber und einen Widder zu halten, wofür er den Ferkel- oder Lämmerzehnten erhielt. Dies wurde künftig abgegolten durch einen jährlichen Kreuzgang jener Pfarreien nach Altdorf, wo sie Opfer auf den Altar ihrer ehemaligen Mutterkirche legten.
Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 52 ff. Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Bd. I.I., S. 56.

EREIGNISSE IM DETAIL

857  / Sonntag, 13. Mai 0857   
Kapellen in Bürglen und Silenen werden an Leutpriester verschenkt
König Ludwig der Deutsche verleiht in Villa Porta (I) aus Liebe zu seiner verstorbenen Tochter Hildegard ihrem Priester Berold, der ihr zu ihren Lebzeiten treu gedient hat, die innerhalb seines Reiches gelegene, zu dem Kloster der Heiligen Felix und Regula gehörige Besitzungen auf Lebenszeit, nämlich die Kapelle St. Peter in Zürich und die Kapellen in Bürglen («Burgilla») und Silenen («Silana») mit Leibeigenen, Zehnten, bebautem und unbebautem Land. Der Priester möge für den König und dessen Gattin und ihre Nachkommenschaft hierfür beten. Nach seinem Tode sollen die Kapellen mit allem Zugehör an das Kloster zurückfallen.
Quellenwerk Zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Urkunden I/1, Aarau 1933, S. 12 f. Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 47 f.
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955  / Samstag, 22. November 0955   
Abmachung wegen Zehnten
Nachdem der deutsche König Otto die Rechte der Abtei in Uri wiederhergestellt hat, fordert Burkhard, der Vogt des Fraumünsters Zürich, in Uri den Zehnten ein. Die Einwohner zeigen dem Vogt aber Grundstücke, deren Zehnten nach Recht und Gesetz ihnen zustand, weil sie diesen zurückgekauft und durch ein jährliches Licht in der Kirche abgelöst haben. Sie verpflichten sich aber urkundlich, die zehntpflichtigen Erdfrüchte von den Orten, wo sie weder mit Wagen noch mit Saumpferden weggeführt werden können, selber zur grundherrschaftlichen Scheune zu bringen. Ferner müssen sie zugestehen, mit dem Heu dieser Orte Zehntschafe bis Mitte Mai zu füttern. Sie lassen diese Abmachungen vor zahlreichen Zeugen durch den Priester Uto verurkunden und senden Cumpold und Liuterich nach Zürich, um die Urkunde durch die Hand der Äbtissin Reginlinde dem Vogt Purchard zu überreichen.
Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft I.1 Nr. 34, S. 21; Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 52.
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1148  / Montag, 20. Dezember 1148   
Bischof von Konstanz bestätigt die Rechte von Engelberg
Bischof Hermann von Konstanz bestätigt die Verfügung seines Vorgängers betreffend der Kirche von Engelberg, dass sie eine Taufkirche und zehntberechtigt sein solle und bestimmt, um die Mönche zu schützen, zwischen der Nidwaldner Grenze bei Grafenort (Beinstrasse) bis zur Höhe Surenegg, dass weder der jetzige Kirchherr noch einer seiner Nachfolger ein Recht an die Zehnten und die Pfarrei haben, sondern der jetzige Abt Frowin und seine Nachfolger sie besitzen und über sie verfügen sollen.
Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft I.1 Nr. 134, S. 63 f.
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1210  / Samstag, 27. März 1210   
Bestimmung wegen Ablieferung des Zehnten
Herzog Berchtold V. von Zähringen bekräftigt einen Rechtsspruch der klösterlichen Ministerialen, welcher unter anderem festlegt, dass die Zehnten in Uri jährlich auf den 1. April und 1. Juli zu entrichten sind.
Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft I.1 Nr. 230, S. 108 f.
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1244  / Sonntag, 19. Juni 1244   
Bischof von Konstanz verzichtet zugunsten der Fraumünsteräbtissin auf Zehnten in Uri
Die Äbtissin des Fraumünsters, Judenta von Hagenbuch, übergibt dem Bischof von Konstanz, Heinrich von Tanne, das Patronatsrecht der Kirche von Cham, wofür ihr der Bischof dem ihm alle vier Jahre für die Visitation zustehende Zehnten in Altdorf und Bürglen erlässt.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Uri, Bd. 1.1., S. 54.
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1247  / Freitag, 12. April 1247   
Papst bestätigt Besitz des Fraumünsters in Uri
Papst Innozenz IV. mimmt die Abtei Zürich in seinen Schutz, bestätigt ihr alle jetzigen und künftigen Besitzungen, darunter die Kirchen von Altdorf, Bürglen und Silenen mit ihren Kapellen, Zehnten und sonstigem Zugehör sowie die Höfe von Bürglen und Silenen samt Zugehör.
Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft I.1 Nr. 524, S.246 f.
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1280  / Sonntag, 10. November 1280   
Schiedsgerichturteil betreffend Bezug des Zehntenquartes
Die Schiedsrichter Kustos Heinrich und Kuno von Brisach sprechen in dem Streite zwischen Äbtissin Elisabeth und dem Konvent in Zürich sowie dem Propst Rupert von Tannenfels zu St. Stefan in Konstanz als Kirchherr der Kirche in Bürglen über die Zehntenquart derselben endgültig das Recht zum Bezug dieser Quart ganz dem Fraumünster zu.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 177.
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1284  / Samstag, 27. Mai 1284   
Leutpriester von Bürglen muss die Ansprüche der Abtei anerkennen
Propst Hugo von Embrach und Magister Heinrich Manesse, Chorherr zu Zürich, entscheiden in einem Finanzstreit zwischen der Äbtissin Elisabeth sowie dem Konvent der Abtei Zürich und Kirchherr Heinrich von Bürglen (Bürgelon). Das Schiedsgericht spricht der Äbtissin und dem Konvent das Recht auf die Quart der Zehnten und die künftig freie Verfügung über sie zu mit der Bestimmung, dass sie für dieses Jahr sich mit einer halben Mark auf Martini begnügen, das übrige dem Kirchherrn überlassen sollen.
Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft I.1 Nr. 1428, S. 655.
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1284  / Freitag, 9. Juni 1284   
Äbtissin und Leutpriester von Altdporf einigen sich wegen der Einkünfte
Im Hinblick auf einen angemessenen Unterhalt für den Seelsorger nimmt die Äbtissin des Fraumünsters, Elisabeth von Wetzikon, mit dem Altdorfer Pfarrherrn Rudolf Schwerz eine grundsätzliche und detaillierte Ausscheidung der Einkünfte wie der päpstlichen und bischöflichen Abgabepflichten vor. Dem Altdorfer Pfarrer stehen für den ganzen Sprengel (Ausnahme Seelisberg) die Seelgeräte und Opfer zu, sowie der Wein aus den Weinbergen der Kirche und der Weinzehnten, auch der Nusszehnten, der Zehnten der Hülsenfrüchte jedoch nur auf der rechten Uferseite von Reuss und See, weiter zum Teil der Ertrag aus den Äckern des Widum (gewidmetes Gut).
QW I/1 Nr. 1430, S. 656; Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Uri, Bd. 1.1., S. 54; Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 84.
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1289  / Freitag, 28. Januar 1289   
Rechtsstreit wegen Zehnten
Die Brüder des Lazariterhauses setzen im Tale Uri ihren Komtur, Bruder Arnold, zu ihrem Vertreter ein in dem Streite mit der Abtei Zürich, die behauptet, die Kirche zu Altdorf sei am Zehnten im Werte von 2 Pfund Zürcher Münze durch erstere gekürzt worden.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 64.
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1289  / Montag, 7. Februar 1289   
Schiedsspruch betreffend des Zehnten zugunsten des Fraumünsters
Die Äbtissin Elisabeth von Zürich und Bruder Arnold, Komtur des Lazariterhauses zu Seedorf, ernennen Jakob von St. Peter und Chorherr Heinrich Manesse in Zürich zu Schiedsrichtern über die Klage der Ersten, dass die Lazariterbrüder den Zehnten von Getreid
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 6.
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1290  / Mittwoch, 29. März 1290   
Erlaubnis zum Bau der Kirche Spiringen
Der Bischof von Konstanz lässt das Begehren der Schächentaler, in Spiringen eine Kirche zu erbauen, durch die beiden Zürcher Chorherren Heinrich Manesse und Jakob von St. Peter näher prüfen. Auch sie anerkennen die Notwendigkeit einer Kirchengründung. Doch die kanonischen Anforderungen sind erheblich und verlangen grosse Opfer: eine Parzelle von 30 Schritt für Kirche und Friedhof, ein Grundstück mit Haus und Garten für den Priester, ein gesichertes Jahreseinkommen für den Seelsorger von 15 Pfund, 13 Viertel Nüsse für die Kirchenbeleuchtung, 10 Pfund Bienenwachs für den Altar und 3 Pfund für das Stundengebet, 10 Schilling für den Messwein und die Nachkommunion der Gläubigen, schliesslich gegen 20 Pfund für die Anschaffung der liturgischen Bücher. Um diesen Forderungen nachzukommen, veräussern die Leute des Tales ihre eigenen Güter den beiden Zürcher Chorherren und dem Bürgler Leutpriester. Sie erhalten diese als Erblehen zurück und haben dafür auf St. Gallustag den Zins zu zahlen. Der Bürgler Pfarrer ist verpflichtet, persönlich oder durch einen in Spiringen residierenden Priester die Seelsorge zu gewährleisten. Der Mutterkirche dürfen durch die neue Stiftung keinerlei Nachteile erwachsen. Deshalb bleiben ihr alle Zehnten, Seelgeräte und Opfer und überhaupt alle Einkünfte, mit Ausnahme der neu gestifteten Zinsen, vorbehalten. Die Besiegelung nehmen von kirchlicher Seite Bischof Rudolf von Konstanz, die Äbtissin Elisabeth von Zürich und der Bürgler Leutpriester Heinrich vor. Freiherr Werner von Attinghausen bekräftigt die Abmachungen mit dem Siegel des Landes Uri.
Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft I.1 Nr. 1620, S.738 ff.; Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 95 f.
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1332  / Montag, 28. Juli 1332   
Fraumünster verleiht den Zehnten an Leutpriester
Die Äbtissin des Fraumünsters, Elisabeth von Matzingen, trifft mit dem Pfarrer von Altdorf, Arnold von Meilen, einen Vergleich betreffend des Mannlehenzehnten (Korn, Hanf und Obst) zu Altdorf. Sie leiht ihm diesen auf Lebzeiten um jährlich zwei weisse Handschuhe auf Martini.
QW I 2 1633; Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Uri, Bd. 1.1., S. 55; Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 161.
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1353  / Donnerstag, 2. August 1353   
Giselschaft (Geiselschaft) für den Zoll von Göschenen
Jakob von Göscheuen, Landmann zu Uri, dem die Äbtissin Fides von Zürich den Zehnten zu Göschenen gegen 4 Gulden jährlich oder 4 Pfund Pfennig in Uri gangbarer Münze verliehen hat, stellt für die richtige Bezahlung den Johannes Meier von Erstfelden als Geisel.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 162.
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1393  / Sonntag, 18. August 1393   
Abkommen wegen Meierämter
Landammann und Landleute von Uri anerkennen, dass sie der Äbtisstn von Zürich ihre Güter, Schweigen, Zinse, Fälle, Zehnten und Meierämter entwertet haben und versprechen, ihren Nutzen nunmehr zu fördern. Die Äbtissin soll die Meierämter fortan nach ihrem Belieben besetzen und entsetzen können. Die vier alten Meier sollen aber nicht mehr eingesetzt werden.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 165.
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1402  / Sonntag, 13. Juni 1402   
Belehnung mit dem Meieramt von Erstfeld
Äbtissin Anna von Bussnang belehnt den Walther From von Seedorf mit dem Meieramt und dem Zehnten zu Erstseld, wofür der neue Meier dem Fraumünster einen Jahreszins von 40 Gulden an Gold, einen Ziger und 6 Lämmer gelobt. Als Sicherheit stellt er zwei „Giseln“ (Bürgen): Johannes Schudier von Altdorf und seinen Bruder Peter From.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 26.
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1418  / Mittwoch, 4. März 1418   
Zehnten zur besseren Besorgung des Gottesdienstes in Seelisberg
Äbtissin Anastasia von Zürich verkauft um 34 rheinische Gulden den Dorfleuten auf Seelisberg den Zehnten des Fraumünsters zur besseren Besorgung des Gottesdienstes.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 10.
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1426  / Montag, 22. Mai 1426   
Kirchgenossen kaufen den Zehnten des Meieramtes Silenen
Die Kirchgenossen von Silenen kaufen von der Fraumünsterabtei Zürich den Zehnten des Meieramtes in Silenen, Wassen und Göschenen um 80 Rheinische Gulden zuhanden ihrer Kirche, mit der gleichzeitigen Abmachung, dass Silenen inskünftig seinen Pfarrer selbst wählt, unter Bestätigung durch die Abtei, und dass der Unterhalt der Kirche nun gänzlich zu Lasten der Kirchgenossen fällt.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 22.
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1428  / Mittwoch, 4. Juni 1428   
Altdorfer erhalten das Recht zur Pfarrwahl
Äbtissin Anastasia von Hohenklingen schenkt den Zehnten und das Meieramt im Kirchspiel Altdorf (ohne Seelisberg) unter gewissen Auflagen zugunsten der Kirche Altdorf und ihrer Kapellen und deren Kirchherren oder Leutpriestern. Zugleich gewährt sie den Kirchgenossen die Gunst, ihre künftigen Pfarrer nach eigenem Gutdünken zu wählen. Die Äbtissin behält sich jedoch das Recht vor, diese dem Bischof von Konstanz zu präsentieren. Der grosse und der kleine Zehnten werden dem Pfarrherrn von den Kirchgenossen weiterhin belassen. Man wandelt in der Folge aber dessen Pflicht, für den kleinen Zehnten den gemeinen Kirchgenossen an der alten Fastnacht ein gemeines Küchlein (Fastnachtsküchlein) zu verabreichen, wegen Beschwerlichkeit in eine finanzielle Abgeltung um.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 91.
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1439  / Freitag, 8. Februar 1439   
Wassen löst sich von Silenen
Die Kirchgenossen zu Silenen bewilligen den Kirchgenossen zu Wassen und Göschenen, sich mit 54 guten rheinischen Gulden von allen Zehnten loszukaufen und versprechen ihnen im Falle des Bedürfnisses Schutz und Hilfe.
Der Geschichtsfreund Bd. 81 (1929), S. 63 f.
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1449  / Samstag, 27. Januar 1449   
Kirchenstreit zwischen Bürglen und Spiringen wird beigelegt
Konrad Gross von Wangen, Kirchherr von Bürglen verlangt von den Spiringern, den gleichen Zehnten wie die Bürgler und Schattdorfer zu zahlen, ausgenommen den abgelösten Lämmerzehnten. Die Parteien stehen vor dem Fünfzehnergericht, die Bürgler angeführt von Landammann Jost Kess, die Spiringer von Landammann Heinrich Arnold. Das Urteil gibt dem Bürgler Kirchherrn Recht: die Spiringer mussten gleich wie die Bürgler und Schattdorfer zehnden.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 4 f.; Stadler Hans, Herger Alois; Spiringen – Geschichte der Pfarrei, S. 57.
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1449  / Mittwoch, 12. Dezember 1449   
Beilegung eines Streits wegen Schafzehnten
Landammann Heinrich Arnold und das Fünfzehner-Gericht beurteilen eine Streitsache der Kirchgenossen von Seelisberg, vertreten durch Hansli Truttmann und Kuoni Kempf von Seelisberg gegen Hansli Schuoli von Seelisberg wegen des Schafzehnten.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 182.
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1477  / Mittwoch, 23. Mai 1477   
Erstfeld wird ein eigener Priester zugestanden
Der Kirchherr Andreas Sträler zu Altdorf gibt den Kirchleuten zu Erstfeld die Einwilligung zur Wahl eines tauglichen, bei ihnen wohnenden Leutpriesters, dem der Zehnten in Erstfeld die Einkäufe ins Jahrzeitbuch zufallen soll.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 150.
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1591  / Samstag, 22. Juni 1591   
Spiringen kann sich von Bürglen abkuren
Die Spiringer wollen unbedingt eine eigene Pfarrei und vollständige Unabhängigkeit von Bürglen. Gegen den Willen der Bürgler Kirchgenossen, die vor allem auf ihre Zehnten bedacht sind, erreichten sie endlich ihr lang ersehntes Ziel. Kardinal Ottavio Paravicini, der päpstliche Nuntius in der Schweiz, vollzzieht mit diplomatischer Klugheit die Abkurung von Bürglen, erhebt Spiringen zur Pfarrei und enthebt den Bürgler Pfarrer jeglicher Rechte und Pflichten im Gebiet des Schächentals. Die Spiringer müssen aber der Kirche Bürglen weiterhin den kleinen Zehnten bezahlen. Zudem hat der Spiringer Pfarrer bei der jeweils am Tag nach Christi Himmelfahrt abgehaltenen Kreuzfahrt nach St. Jakob an der Flüelerstrasse in Altdorf dem Bürgler Pfarrer eine Wachskerze zu überbringen und zu erklären, dies geschehe «aus Anerkennung des Vorranges und des Rechtes, welches die Kirche in Bürglen gegenüber dem Spiringer Gotteshaus wie gegen eine Filialkirche hat».
Stadler Hans, Herger Alois; Spiringen – Geschichte der Pfarrei, S. 59; Schaller-Donauer Alfred, Chronik der Naturereignisse im Urnerland 1000 – 1800, S. 44.
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1693  / Sonntag, 15. November 1693   
Zehntenregelung mit dem Altdorfer Pfarrer
Die Dorfgemeinde trifft eine erneuerte, detaillierte Zehntenregelung mit dem Pfarrer.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Bd. I.I., S. 58.
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1711  / Sonntag, 13. September 1711   
Grenze zwischen den Kirchenspielen Altdorf und Flüelen wird festgelegt
Die Dorfleute von Altdorf und Flüelen kommen zu einem Vergleich über die Märchen und Zehnten der beiden Kirchspiele zusammen. Die Grenze wird festgelegt vom Ottenbach an der Landstrasse bei der Platte gegen das Schloss Seedorf bis an den ersten Giessen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 41.
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1872  / Samstag, 28. Dezember 1872   
Zehntenkadaster der Gemeinde Schattdorf wird genehmigt
Der Landrat genehmigt den neuen Zehntenkadaster der Gemeinde Schattdorf, mit der Erläuterung, dass derselbe auf dortige Liegenschaften, die Angehörigen anderer Gemeinden gehören und bisher von dieser Servitut frei waren, sowie auch auf Häuser der dortigen Pfarrangehörigen, welche bisher zehntenfrei waren, sich nicht erstrecken dürfe.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 127.
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FRÜH- UND HOCHMITTELALTER

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Personen
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 4.1.2018