Begriffe des Frühmittelalters in Uri
				
				
				 
				
				
	
		
						Grundherrlicher Zins
						 
						 
						Der grundherrliche Zins Im Mittelalter wurde das grundherrliche Land vom Kloster gegen einen Zins (Zinsrödel) den Eigenleuten zur Bewirtschaftung übergeben oder an freie Bauern verpachtet. Der Zins bestand ursprünglich in Naturalabgaben verschiedenster Art (Korn, Gemüse und Obst, Nüsse, Milchprodukte, Vieh). Mit der aufkommenden Geldwirtschaft wurden die Naturalabgaben allmählich durch Geldzinse abgelöst. Diese Abgabeart war einfacher zu handhaben und für die Bauern vorteilhafter. 
Literatur: Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 96.
						 
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				EREIGNISSE IM DETAIL
				
				
				 
				
				
				
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				FRÜH- UND HOCHMITTELALTER
			
			
			 
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