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Der Nationalfeiertag im Detail

1969

Freitag, 1. August 1969



Sujet: Würfel mit Kreuz (golden)
Zweck der Bundesfeierspende: Inlandaufgaben des Schweizerischen Roten Kreuzes

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Wort zur Bundesfeier 1969
Landesstatthalter Werner Huber


Getreue, liebe Mitbürger,
Einmal mehr naht der Tag des 1. August, an welchem sich das Schweizervolk anschickt, der Bundesgründung zu gedenken. Und einmal mehr wendet sich der Regierungsrat an Euch, um auf die Besonderheit des Tages hinzuweisen. Wie kaum je zuvor fällt der diesjährige 1. August in eine Zeit der Umwertung aller Werte, was den Regierungsrat veranlaßt, einige Gedanken in diesem Zusammenhang zum Ausdruck zu bringen.

Wenn man den Tag der Bundesgründung als einen kurzen Marschhalt und als einen Moment der Standortbestimmung betrachten will, so muß man feststellen, daß die gegenwärtige Zeit eine Zeit des Umbruchs ist. Gekennzeichnet wird diese Epoche durch drei Hauptelemente: die Opposition der Jugend, der Organverpflanzung beim Menschen und die Eroberung des Weltalls. Eines ist gewiß: es ist nichts zu sagen gegen ein nutzbringendes Gespräch zwischen alt und jung, gegen die bestmögliche Verlängerung des menschlichen Lebens und gegen einen vernünftigen Fortschritt der Technik. Unserer Generation ist es aufgegeben, die Probleme und Konflikte anzupacken, welche sich aus einer immer größer werdenden Konfrontation der Jugend mit den stabilen Elementen der menschlichen Gesellschaft ergeben, die Erhaltung des menschlichen Lebens gehört zu den Grundelementen unserer Existenz, die ständige Entwicklung der Technik soll dem Menschen dienlich sein. In diesen Tagen ist das sicher kolossalste Unternehmen der Menschheit erfolgreich abgeschlossen worden: der erste Mensch hat den Mond betreten, ein geradezu titanenhafter technischer Apparat von einer bewunderungswürdigen höchsten Präzision hat diesen erstmaligen Erfolg ermöglicht und damit den Ansporn gegeben, andere der Menschheit nützliche Unternehmen anzupacken.

Und doch, haben alle diese neuen, in der Geschichte der Menschheit zum Teil erstmalige Ereignisse nicht auch etwas Beängstigendes an sich, müssen sie nicht alle verantwortungsbewußten Menschen und Behörden mit Sorge erfüllen. Diese Sorge liegt in der offenen Frage, wohin dies allesführen mag, sie liegt darin, daß die Konsequenzen all dieses menschlichen Tuns noch nicht voll überblickbar sind. Der Gedanke würde zur bedrückenden Last, wenn befürchtet werden müßte, daß die Technik den festen Händen verantwortungsbewußter Menschen entgleiten würde und eines Tages nicht mehr nur friedlichen Zwecken dienstbar gemacht werden könnte, wenn es dazu kommen sollte, daß das Maß aller Dinge nicht mehr gewahrt wäre und die letzte Ehrfurcht vor den höchsten Dingen verloren ginge. Sollte das Verhütenswerte passieren und den Mensch in seinem ungehemmten Vorwärtsdrang nach ihm verschlossenen Sphären greifen wollen, dann müßten unweigerlich Gesetzlosigkeit und Zerstörung die Folge davon sein.

Solche Ueberlegungen sind es, welche grosse Sorgen aufkommen lassen. Deshalb möchte der Regierungsrat am heutigen Tage wünschen, daß sich das Volk auf die Fundamente seiner persönlichen Existenz und seines Staatswesens beginnt. Die Achtung vor der Würde und den Rechten des Menschen, die Freiheit in der Ordnung, die Nächstenliebe, die allgemeine Wohlfahrt und die Ehrfurcht vor den höchsten Einrichtungen sind jene Grundlagen, welche dem Menschen als Richtschnur seines Tuns gelten sollen. Ein Blick in die Zukunft zeigt, daß neue Ideen und neue Formen zu verwirklichen sind. Die zielstrebige, zukunftsweisende Lösung wird nur dann möglich sein, wenn bei allen Maßnahmen die bewährten Fundamente beachtet werden. Letztlich muß die Gesetzmäßigkeit jener Zaun sein, welcher, nicht zu weit gesteckt, das kommende Gemeinschaftsleben umschließt, ein Gemeinschaftsleben, dessen Ausgestaltung auf breitester Basis im Rahmen eben dieser Gesetzmäßigkeit zur Parole für die Zukunft werden soll. In diesen Zusammenhang hineingestellt, scheint der diesjährige 1. August seine ganz bestimmte zukunftweisende Prägnanz zu erhalten.

Alljährlich tritt auf den Tag der Bundesgründung das Schweizerische Bundesfeierkomitee mit einer speziellen Spendeaktion vor die Oeffentlichkeit. Dieses Jahr ist die Sammlung bestimmt für die Inlandaufgaben des Schweizerischen Roten Kreuzes, insbesondere für den Samariterdienst und die Berufskrankenpflege. Hier harrt ein weites Feld der Nächstenliebe der Betreuung, eine Aufgabe, welche ganz im Sinn und Geist der Fundamente unserer menschlichen Gemeinschaft liegt. Wir möchten diese Sammlung der Gebefreudigkeit der Bevölkerung angelegentlich empfehlen.

Schließlich möchten wir wie jedes Jahr die löbl. Kirchenräte und Pfarrämter einladen, für das traditionelle Festgeläute von 20.00 bis 20.15 Uhr in allen Pfarr- und Filialgemeinden besorgt zu sein. Am Abend unseres vaterländischen Gedenktages sollen auch die Höhenfeuer auf den Bergen lodern, nicht nur als Zeichen der äußeren Freiheit und Unabhängigkeit, der wir uns erfreuen dürfen, sondern auch als Symbol der gegenseitigen Verbundenheit und Gemeinschaft. Schließlich bitten wir die Bevölkerung, die Gebäude zu beflaggen, damit so Glocken, Feuerzeichen und Banner der Heimat vereint von der unverbrüchlichen Liebe und Treue zur angestammten Heimat künden. Vertrauensvoll empfehlen wir Euch, getreue, liebe Mitbürger, unser Land und das ganze Volk der Eidgenossen samt uns und alle Behörden in den immerwährenden Machtschutz des Allerhöchsten.»

21.07.1969 / Abl UR 1969, S. 613 ff.

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(Angaben folgen)

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / letzte Aktualisierung: 22.08.2021