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Der Nationalfeiertag im Detail

1970

Montag, 1. Juni 1970



Sujet: Kristall-Umrisse (silbern) auf rot-weissem Band
Zweck der Bundesfeierspende: Frauenorganisationen

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Wort des Landammanns zur Bundesfeier 1970
Landammann Werner Huber


«Getreue, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Wie jedes Jahr seit der ersten offiziellen Bundesfeier von 1891, rüstet sich das Land Uri, um auch seinerseits den Tag der Bundesgründung in schlichter, aber würdiger Feierlichkeit zu begehen. Und wie jedes Jahr, möchte sich der Regierungsrat auch diesmal wieder an die Mitbürgerinnen und Mitbürger wenden, um die Besonderheit des Anlasses in Erinnerung zu rufen.

An und für sich bedeutet der Tag der Bundesfeier dankbares Gedenken an die nunmehr 679jährige Geschichte der Eidgenossenschaft. Wie kaum ein anderer ist dieser Tag dazu bestimmt, sich auf die Fundamente des schweizerischen Staatswesens zu besinnen, der Liebe zur angestammten Heimat und zur eigenen Scholle beredten Ausdruck zu geben. Wir haben uns gefragt, ob wir heute einmal mehr unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger an diese Grundlagen unseres Staatswesens erinnern sollen, ob wir Freiheit, Unabhängigkeit, Demokratie, Christentum und Heimatliebe in den Mittelpunkt unserer Betrachtungen stellen sollen. Denn der Weg von der Besiegelung des ersten Bundesbriefes von 1291 bis zur jetzigen Staatsform war ein langer, beschwerlicher und bewegter. Wir befinden uns heute im wohlbehüteten Besitz dessen, was unsere Vorfahren in den vergangenen Jahrhunderten erstritten, erworben und oft unter Verlust von Blut und Leben verteidigt haben. Es wäre somit Anlaß genug, der Vergangenheit zu gedenken.

Dennoch möchten wir auf solche Gedanken verzichten, wissend, daß sie in eines jeden Schweizers Herz unauslöschlich eingegraben sind. Wir möchten dafür an die zeitnahen Gegebenheiten erinnern, wie sie aus dem unerhörten Spannungsfeld der Gegenwart hervorgehen. In einer weltweit unruhevollen, feindlichen, ja kriegerischen Umwelt gilt es, die eigenen Probleme zu meistern, sich mit der anders denkenden Jugend zu befassen, die Wohlfahrt des Volkes zu fördern und zu sichern, den Individualismus gegenüber der immer weiter um sich greifenden Vermassung nicht verkümmern zu lassen, Lösungen zu suchen, welche nicht nur den Erfordernissen der Gegenwart, sondern auch den voraussehbaren künftigen Anforderungen so gut als möglich gerecht zu werden vermögen. Denn unsere größte Sorge ist die Bewältigung der Zukunft; darüber müssen sich die Schweizer von heute Gedanken machen, wenn sie im Zeichen des weißen Kreuzes im roten Feld Zusammenkommen. Nur jene Behörde, welche einen möglichst breiten Gesamtüberblick hat, ist in der Lage, erfolgreich, zukunftsweisend zu wirken. Es sind neue Ideen zu suchen, neue Formen zu gestalten und neue Lösungen zu verwirklichen. Behörden und Volk, Vertreter aller Stände und jeden Alters, sind zum Grundsatzgespräch aufgerufen. Dazu braucht es Mut, Anpassungsfähigkeit, oft ein Umdenken und die Teilnahme aller. Möge der Tag der Bundesfeier dazu angetan sein, Volk und Behörden, gestärkt durch die ruhmreiche Vergangenheit, den eigenen Wagemut und die Hilfe des Allerhöchsten, die Kraft zu geben, die Gegenwart zu erkennen und die Zukunft zu meistern.

Alljährlich tritt auf den Tag der Bundesgründung das Schweizerische Bundesfeierkomitee mit einer speziellen Spendeaktion vor die Oeffentlichkeit. Dieses Jahr ist die Sammlung bestimmt für die Unterstützung und Förderung der vielfältigen Tätigkeit gemeinnütziger, kultureller und sozialer Art der schweizerischen Frauenorganisationen. Die Zweckbestimmung der diesjährigen Bundesfeiersammlung und die Tatsache, daß unter unsern Amtsgeschäften die Erreichung der Gleichberechtigung der Frau in vorderster Dringlichkeit steht, veranlaßt uns, entgegen der bisherigen Gepflogenheit unsere lieben Mitbürgerinnen direkt anzusprechen. Wir sind der Auffassung, daß die integrale Gleichstellung der Frau ein berechtigtes Erfordernis unserer Zeit ist und wir werden nicht verfehlen, dem Urnervolk diese Frage zum Entscheid vorzulegen. In diesem Sinne sei die diesjährige Spendeaktion des Bundesfeierkomitees ganz besonders empfohlen.

Schließlich möchten wir wie jedes Jahr die löbl. Kirchenräte und Pfarrämter einladen, für das traditionelle Festgeläute von 20.00 bis 20.15 Uhr in allen Pfarr- und Filialgemeinden besorgt zu sein. Am Abend unseres vaterländischen Gedenktages sollen auch die Höhenfeuer lodern, nicht nur als Zeichen der äußeren Freiheit und Unabhängigkeit, der wir uns nach wie vor uneingeschränkt erfreuen dürfen, sondern auch als Symbol der gegenseitigen Verbundenheit und Gemeinschaft. Wir bitten die Bevölkerung, die Gebäude zu beflaggen, damit so Glocken, Banner und Feuerzeichen vereint von der unverbrüchlichen Liebe und Treue zur angestammten Heimat künden. Vertrauensvoll empfehlen wir Euch, getreue, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, unser Land und das ganze Volk der Eidgenossen samt uns und alle Behörden in den immerwährenden Machtschutz Gottes.»

27.07.1970 / Abl UR 1970, S. 653 ff.

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(Angaben folgen)

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / letzte Aktualisierung: 22.08.2021