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Der Nationalfeiertag im Detail

1958

Freitag, 1. August 1958



Sujet: Weisse Blume (Klöppelrosette) mit Schweizer Wappenschild
Zweck der Bundesfeierspende: Mütter in Notlagen

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Wort des Landammanns zur Bundesfeier 1959
Landammann Ludwig Danioth


«Getreue, liebe Mitbürger!

Wiederum naht der Tag, an dem es heilige Verpflichtung ist, der Gründung unseres Vaterlandes zu gedenken. In einer Zeit, in welcher tiefe Riffe die Welt spalten, in welcher den christlichen Grundfesten unserer Weltanschauung ernstlich Gefahr droht, in dieser Zeit haben wir vermehrt Ursache, in Verehrung unserer Altvordern zu gedenken, welche das Jahrhunderte überdauernde Werk der schweizerischen Eidgenossenschaft gegründet haben. Wenn wir uns fragen, worin die Bedeutung dieses Eides liegt, der die Schweizer zu einer Lebensgemeinschaft zusammenführte, so kommen wir zu folgenden drei Momenten.

Treue zur Heimat.
Am 1. August 1291 wurde der Grundstein gelegt für unser heutiges Vaterland. Sein Wert liegt nicht sosehr in der Gröhe als vielmehr im Geist begründet, welcher sein Volk beseelt. Hier, im Vaterland, liegen die Wurzeln unserer Kraft, an dieses sich fest zu binden ist das Gebot der Stunde. Zeiten des innern Kampfes, der Abwehr äußerer Feinde und des endlichen Friedens haben uns zu einer unlösbaren Gemeinschaft der Vielfalt in der Einheit zusammengeschmiedet. Wir wollen unserem Vaterland die Treue halten und aus ihm jene Kräfte schöpfen, die uns befähigen, uns zu allen Zeiten zu bewähren.

Treue zum Recht.
Eine unserer obersten Staatsmaximen ist zweifelsohne die «Freiheit in der Ordnung», die getragen ist vom klaren Willen des Volkes und die respektiert werden muß von den ausführenden und richtenden Organen. Die Schweiz als Rechtsstaat hat die ungeteilte Bewunderung der ganzen Welt errungen; in dem uns eigenen Selbstbestimmungsrecht streben wir eine freiheitliche Rechtsordnung an. der wir uns würdig zu zeigen haben, welche gleichzeitig aber auch Verantwortung und Verpflichtung dem Staat gegenüber bedeutet, die also nicht mißbraucht und unterhöhlt werden darf. Mit diesem Rechtsstaat, von dem wir uns nimmer entfernen wollen, haben wir einen der Grundgedanken des Bundesbriefes von 1291 verwirklicht.

Treue zu Gott.
Wir wissen, daß der erste Bundesbrief mit den Worten «Im Namen Gottes» beginnt. Tatsächlich ist denn auch eine christliche Gesinnung eines der wichtigsten und entscheidendsten Grundelemente der schweizerischen Eidgenossenschaft, dieser Schicksalsgemeinschaft, welche unter der Devise «Für Gott, Freiheit und Vaterland» zustandekam. Dieser christlichen Gesinnung entspringt auch der echt schweizerische Helferwille. Es ist nicht zuletzt die Förderung des gemeinen Wohls, die Linderung der Rot nach außen, welche die Eidgenossen heute beschäftigt. Wesentlich ist, daß das Gute angestrebt wird, auch wenn persönliche Vorteile zurückgestellt werden müssen.

So wollen wir denn unseren nationalen Feiertag begehen als einen Tag der Besinnung auf unsere ewig gültigen Grundprinzipien und als einen Tag des staatserhaltenden Zukunftsglaubens. Es entspricht dabei gut schweizerischer Gepflogenheit, daß am 1. August eine allgemeine Sammlung durchgeführt wird, welche dieses Jahr für notleidende Mütter bestimmt ist. Wir empfehlen diese Sammlung unseren Mitbürgern recht angelegentlich.

Die löbl. Pfarrämter und Kirchenräte ersuchen wir, in sämtlichen Pfarr- und Filialkirchen des Landes am 1. August von 20.00 bis 20.15 Uhr das übliche Festgeläute zu veranstalten.»

16.07.1958 / Abl UR 1958, S. 565 ff.

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(Angaben folgen)

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / letzte Aktualisierung: 22.08.2021