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Uri

Hunde in Uri



lateinischer Name: Canis lupus familiaris
Urner Dialekt: Bäfzgi, Kläffer, Dodoli

Bezeichnung: Hündin (W), Rüde (M), Welpe (J)

Der Haushund ist ein Haustier und wird als Heim- und Nutztier gehalten. Seine wilde Stammform ist der Wolf, dem er als Unterart zugeordnet wird. Seine Domestizierung liegt Jahrzehnte zurück. Die Verwendung als Gebrauchshund ist wohl die ursprünglichste Form der Hundehaltung. Sie unterstützen den Menschen bei ihrer Arbeit. In Uri haben einmal die Sennen- und Hirtenhunde Bedeutung. Er wird zum Bewachen von Hof, Haus und Herden eingesetzt. Für die Auswahl der geeigneten Tiere als Hirtenhunde wurde ihr natürlicher, auf den Wolf zurückgehender Trieb ausgenutzt, das Rudel zusammenzuhalten. Als guter Viehtreiber gilt der «Appenzeller» oder mit dieser Rasse gekreuzte Mischlinge.

Vereinzelt wird der Hund auch auf die Jagd benutzt. Es werden dabei verschiedene Rassen eingesetzt. In der Gebirgsgegend ist auch der Polizeihund (Kapo Uri) und die Rettungshunde der Bergrettung von Bedeutung. Geeignet sind hierfür die Deutschen und Belgischen Schäferhunde. Der Haushund hat zum Teil auch die Funktion als Wachhund. Im Urserntal fanden vereinzelt Schlittenhunderennen statt.
Einzelne Hunderassen werden in Uri auch gezüchtet. In Flüelen gab es in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine bekannte Bernhardiner-Zucht.
In Altdorf gibt es rund 230 Hunde (siehe Statistik unten). In einigen Gemeinden haben die Hundehalter eine Hundesteuer zu bezahlen. In Altdorf beträgt diese pro Jahr 40 Franken und die Hälfte für Hunde im Berggebiet (2017). Für Blindenhunde, Militär- und Polizeihunde ist keine Hundesteuer zu bezahlen. Hundehalterinnen und Hundehalter hatten bis Ende 2016 schweizweit einen Hundehalterkurs zu absolvieren. Seitdem können die Kantone einen Sachkundenachweis Hund verlangen.

In der Urner Sage tritt der Glasscheiben-Hund auf, der nächtliche Begleiter über lange Wegstrecken.
Der Hund dient auch für die Bezeichnung von Äckern, Bächen, Tobel, Wäldern und so weiter.
Foto: StAUR Slg Bilddokumente 247.02-BI-28475 (Michael Aschwanden, um 1910).


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HUNDERASSEN IN ALTDORF

Im Hauptort Altdorf gibt es im Jahre 2017 rund 230 Hunde. Rund ein Fünftel sind Mischlinge. Von den rund 70 verschiedenen Hunderassen sind die Border Collies und die Labradors zahlenmässig die beliebtesten.

American Bulldog 1
American Staffordshire Terrier 1
Appenzeller Sennenhund 8
Australian Shepherd 2
Bayerischer Gebirgsschweisshund 1
Beagle 2
Bearded Collie 1
Bergamasker 7
Berger de Picardie 1
Berner Sennenhund 3
Bolonka Zwetna 5
Border Collie 19
Border Terrier 1
Briard (Berger de Brie) 1
Cairn Terrier 1
Cane Corso 1
Chihuahua 12
Cocker Spaniel 2
Collie 8
Dalmatiner 1
Deutsche Dogge 3
Deutscher Schäferhund 4
Elo 2
Flat Coated Retriever 5
Foxterrier 1
Französische Bulldogge 4
Golden Retriever 11
Griffon nivernais 1
Grosspudel 1
Havaneser 2
Hirtenhund 1
Husky 1
Irish Terrier 1
Irish Wolfhound 1
Islandhund 1
Jack Russell Terrier 8
Kleiner Münsterländer 2
Kooikerhondje 1
Labrador 18
Lagotto Romagnolo 4
Laufhund 1
Leonberger 1
Lhasa Apso 1
Löwchen 1
Magyar Vizsla 1
Malinois 3
Malteser 6
Mischling 43
Mittelschnauzer 1
Mops 5
Neufundländer 1
Nova Scotia Duck Tolling Retriever 2
Papillon Epagneul nain continental 1
Pekingese 6
Pudel 2
Rottweiler 2
Russkiy Toy (Russischer Toy Terrier) 2
Schäferhund 4
Schapendoes 1
Sennenhund 8
Staffordshire Bull Terrier 4
Tervueren / Belgischer Schäferhund 1
Tibetan Spaniel 1
Tibetan Terrier 5
Toypudel 3
Weimaraner, Langhaar 1
Weisser Schäferhund A.C. 1
Weisser Schweizer Schäferhund 3
West Highland White Terrier 2
Whippet 1
Yorkshire Terrier 10
Zwergpinscher / Rehpinscher 2
Zwergspitz / Pomeranian 2

Quelle: Gemeinde Altdorf (Einzug Hundesteuer).

HUNDEARTIGES

Den Hund im Wappen



Die Herren von A Pro hatten zwei Hunde im Wappen.

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Der Hund als Sagenfigur
Der bekannteste ist der Glasscheiben-Hund, der den nächtlichen Wanderer stumm, doch den Weg leuchtend, begleitet. Der Hund "Parysi" hat seinen auch in der Claridensage, wo er mit dem Senn verschüttet, beziehungsweise eingeschneit wird.
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Der Tod und «d'Teetälä»
Das Volk stellte sich den Tod in einer Menschengestalt vor. Die Frau vom Tod nannte man Tötin oder «d'Teetälä».

Wie oft sich die Gedanken der Menschen mit dem Tode beschäftigten, zeigte die grosse Menge von Todesvorzeichen. Das zufällige Springen eines Glases, eines Spiegels oder einer Flasche bedeutete für manche Leute Unglück und Tod. Auch Tiere und Pflanzen kündeten nach dem Volksglauben den baldigen Hinschied eines Angehörigen. Wenn die «Wiggle», das Weibchen des Waldkauzes, auf dem Hausdach oder in der Nähe schrie, eine Rabe übers Haus flog oder die Hausgrille zirpte, starb jemand im Haus. Ein Todesfall wurde auch befürchtet, wenn der Hund nachts ohne sichtbaren Grund heulte. Die Richtung, in die er klagte, zeigte, wo der Tod eintrat. Überall verbreitet war der Glaube an die Totenuhr, das Klopfen des Holzwurmes, als ernstes Todesvorzeichen. Pflanzen, die aus unerklärlichen Gründen abstarben, regten die Phantasie der Menschen an. Wenn ein Geranienstock vor dem Fenster gelb wurde und abging, starb bald jemand in der Verwandtschaft (auch vom Hauswurz gesagt).

Wenn jemand nach einem Besuch in einem Haus oder Ort beim Weggehen oft und intensiv zurückschaute, lebte er nicht mehr lang, kehrte nicht mehr an diesen Ort zurück. Sah ein Pferd eines Leichenzuges zum Haus des Toten zurück, starb bald wieder jemand aus diesem Haus. Wenn jemand plötzlich seine Gewohnheiten änderte, so sagte man: «Jetzt lebt er nicht mehr lang.»

Totenvogel, Sterbevogel, Totenschreier, Totenlacher, Grabeule, Todeule, Leichehuhn, Totenhuhn, Klagmüetterle – die vielen Namen, mit denen der Steinkauz, die Wiggle (vom althochdeutschen Verb wigla = prophezeien), bedacht wurde, zeugten von seinem unheimlichen Ruf: Unter allen Eulen und Käuzen galt er als der meist genannte Todeskünder. Zahlreich waren die Worte, mit denen man in den verschiedenen Sprachen den Ruf des Steinkäuzchens deutete: «Chumm mit!» oder «Mours, mours!» (stirb, stirb!). Auch in vielen Reimen wurde der Steinkauz als Todeskünder dargestellt: «Wenn d Wiggle schreit, wirsch bald usetreit.», oder: «Schreit e Wiggle bi dem Huus, so gits e Todesfall gly drus.»

Als Leichenvögel galten, schon wegen ihrer Farbe, alle Rabenvögel. Weil Raben und Krähen weitherum als verwandelte Teufel galten, drohte man ihnen dauernd, dass sie ein anderer Teufel, nämlich der Kuckuck, holte, wenn sie nicht von selbst aus der Gegend verschwanden: «Grag-grag, der Gugger chunt, er nimmt di ins Grab!»

Drei Insekten galten weitherum als unheimliche Todesboten. Der Pochkäfer bohrte seine Gänge durchs alte Holz. Als Locksignal erzeugte er, wie sein Name es sagte, feine, tickende Geräusche. In Nachtstunden fielen diese Laute besonders auf, vielleicht während einer Totenwache. Das tickende Geräusch deutete man als Todeszeichen, das Käferchen hiess darum sinnigerweise auch Totenuhr. Gelegentlich zirpte da und dort eine Hausgrille im Gebälk. Hörte man die monotonen Laute aus der Umgebung der Küche, bedeuteten sie Glück. Musizierte das wärmeliebende Heimchen jedoch aus einer Stuben- oder gar Schlafzimmerwand, kündete es den Tod an. Flog nachts, vom Licht angelockt, der Totenkopfschwärmer heran, ahnte man Schlimmes. Die seltsame Schädelzeichnung auf dem Rücken des grossen Falters, die düstere Färbung und die unerwarteten Zirp- oder Piepsgeräusche, die er bei Berührung von sich gab, wiesen ihn als Todesboten aus. Selbst der wissenschaftliche Name des nächtlichen Besuchers – Acherontia – erweckte eine gewisse Beklemmung, erinnerte er doch an Acheron, den Grenzfluss zur Unterwelt.

Nach alter Überlieferung witterten die meisten Haustiere den Tod und zeigten sein Kommen an, allen voran der Hund, der allgemein als geistersicher galt. Auch das Pferd soll Gespenster wittern und sehen. «An dem Haus, in dem bald eine Leiche liegen wird, wollen Pferde nicht vorbei», hiess es bei den Fuhrleuten.

Der Gesunde und vor allem der Kranke hörte die Todeszeichen nicht gern. Sie wurden oft Ursache dafür, dass einer den Arzt aufsuchte oder dass der Priester und Doktor zu einem Überzeitigen gerufen wurden. Es starb selten einer, auch wenn er verunfallte oder aus vollem Leben herausgeholt wurde, ohne die Segnung seiner heiligen Religion. «Am glychä Tag nu het är sy Sach g’macht», tröstete man sich immer wieder. Bei vielen beruhte jenes Glück allerdings nicht nur auf Vorahnung allein, denn wer irgendwie konnte, ging täglich oder wöchentlich zur heiligen Messe und zu den Sakramenten.
Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 555 ff. Literatur: Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 20; Müller Josef, Volksglauben aus Uri, in Schweizerische Volkskunde Nr. 8, Basel, 1918, S. 71.

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Hundstage



Als Hundstage werden umgangssprachlich die heissen Tage im Sommer, in der Zeit vom 23. Juli bis zum 23. August, bezeichnet. Namengebend ist das Sternbild Grosser Hund (Canis Major).

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Tiere künden den Tod



Gewisse Tiere wie Hunde, weisse Pferde sowie Raben konnten durch ihre Anwesenheit den Tod von Menschen voraussagen. Auch wenn der Holzwurm sich im Gebälk bemerkbar machte, konnte dies gedeutet werden -positiv, dass es schönes Wetter geben werde, negativ, dass im Hause bald jemand stirbt.
Autor: Rolf Gisler-Jauch (www.urikon.ch); Quellen: Müller: Sagen auch Uri.

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SAGENHAFTES ZU HUNDEN

Der Glasscheibenhund hat Rossfüsse
«Er (der Glasscheibenhund von Silenen) hat ein grosses feuriges Auge mitten auf der Stirne und vier Rossfüsse, die mit Eisen beschlagen sind.»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 490.
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Der schwarze Hund unter dem Familientisch
«Endlich erschien mal plötzlich ein grausiger, schwarzer, zottiger Hund mit funkelnden Augen und roter, heraushängender Zunge in der zankerfüllten Stube, legte sich unter den Tisch und war da nicht mehr zu vertreiben. Die geängstigten Leutchen holten endlich den frommen Ortspfarrer; dem gelang es nach fast einstündigem Beten und Lesen mit vieler Mühe, den Hund, der einen scheusslichen Gestank hinterliess, zum Verschwinden zu bringen. ... „Jetzt macht, wie ihr wollt“, sagte er dem Ehepaar, „aber ein zweites Mal werde ich nicht mehr kommen, euch den Teufel zu vertreiben!“»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 1186.
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Hund kündet Tod und Unglück
«Damals hatten die Leute im Holzerberg einen merkwürdig klugen Hund; der hat alles voraus kundgetan, was sich weit und breit ereignete, manchen Todesfall, manches Unglück zum Voraus angezeigt.»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 747 1.
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Metzgerhund
«Er war so gross wie der grösste Metzgerhund.»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 491.
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EREIGNISSE MIT HUNDEN

1902  / Samstag, 26. April 1902
Verordnung über das Halten von Hunden
Der Landrat erlässt eine Verordnung über das Halten von Hunden und deren Verwendung als Zugtiere. Bösartige Hunde, welche die Leute anfallen oder durch stetes Bellen in Ortschaften die Nachtruhe in erheblicher Weise stören, dürfen nicht gehalten werden. Kettenhunde sollen bei Tag derart angebunden sein, dass sie Personen am Hauptzugang zum Hof oder Wohnhaus nicht aufhalten oder schädigen können. Wer Hunde als Zugtiere verwenden will, hat hierfür dem Gemeinderat der Wohngemeinde eine spezielle Bewilligung einzuholen.
LB UR Band 6, S. 74.
     
1913  / Freitag, 28. Februar 1913
Auto überfährt einen Hund
Ein Auto rast „mit unheimlicher Geschwindigkeit“ durch Altdorf. Alles muss schleunigst entfliehen, und in der Vorstadt wird ein Hund überfahren. Der Geschwindigkeitsexzess findet auch Niederschlag in der „Gotthard-Post“. Im Organ des Schweizerischen Automobilklubs wird besonders die Hartnäckigkeit der Urner an die grosse Glocke gehängt. Wenn aber unsere Schweizer Automobilisten keine Verbote kennen, dann kann der Uristier schon seine Hörner zeigen. Die Autler müssen sich dann nicht verwundern, wenn die Axen- und Gotthardstrasse, die schönsten Ziele der Fremden, diesen modernen Strassenhengsten geschlossen werden. Graubünden ist geschlossen, Uri kann noch seinem Beispiel folgen."
GP, No. 10, Erstes Blatt, 8. März 1913
     
1996  / Freitag, 5. Januar 1996
50-Jahr-Jubiläums des Lawinenhundewesens des Schweizer Alpen-Clubs (SAC)
48 Lawinenhundeführer mit ihren Hunden, wovon elf aus dem Kanton Uri lassen sich während einer Woche in Andermatt weiterbilden und prüfen ihre Einsatzbereitschaft. Der Kurs steht im Zeichen des 50-Jahr-Jubiläums des Lawinenhundewesens des Schweizer Alpen-Clubs (SAC). Der Grundstein wurde 1945 in Montreux gelegt. In den vergangenen 50 Jahren wurden rund 100 Menschenleben durch Lawinenhunde gerettet.
UW 102, 31.12.1996
     
1999  / Sonntag, 7. März 1999
Schlittenhunderennen vor wenig Zuschauern
Aus der ganzen Schweiz und vier europäischen Staaten waren die imposanten Schlittenhundegespanne zum Rennen nach Andermatt angereist. Die einzigartige Sportart stösst jedoch nur auf ein geringes Zuschauerinteresse.
UW 19, 13.3.1999
     
2000  / Samstag, 6. Mai 2000
Hundehasser am Werk
Die Verdachtsmomente, dass ein Hundehasser mit Rasierklingen gespickte Wurstköder neben den Wegen des Erholungsgebietes auslegt, erhärten sich. Deshalb werden seitens der Reussdeltaaufsicht in der vergangenen Woche Zettel ausgehängt. Darauf wird gewarnt: «Irgend ein Irrer verstreut mit Rasierklingen gespickte Wurstköder neben den Wegen im Delta. Hunde unbedingt an der Leine führen!»
UW 35, 6.5.2000
     
2001  / Freitag, 19. Januar 2001
Lawinenhundeführer-Kurs in Andermatt
Der SAC führt in Andermatt einen einwöchigen Lawinenhundeführer-Kurs durch.
UW 6, 24.1.2001
     
2001  / Sonntag, 4. März 2001
Internationale Schlittenhunderennen in Andermatt
Aus der ganzen Schweiz und aus vier europäischen Staaten beteiligen sich Schlittenhundegespanne am Internationalen Schlittenhunderennen in Andermatt.
UW 18, 10.3.2001
     
2003  / Samstag, 18. Januar 2003
Hundeführerkurs in Andermatt
Der SAC führt in Andermatt und ams Gemsstock einen Lawinen hundeführerkurs durch. Eines ist offensichtlich: Lawinenhunde sind trotz aller Technik nach wie vor unersetzlich.
UW 6, 22.1.2003
     
2004  / Sonntag, 26. September 2004
Schweizermeistertitel für Schäferhund
An den Schweizermeisterschaften der Züchter von Deutschen Schäferhunden in Frauenfeld kann sich Ruth Tresch, Isenthal, mit der Zuchthündin Jesta von Zigeunerblut den Titel in der Klasse Seniorinnen (ab sechs Jahre) erobern.
UW 77, 2.10.2004
     
2004  / Sonntag, 7. November 2004
Erfolgreicher Drogenhund
Die Kantonspolizei Uri führt bei der Auffahrt zur Autobahn A2 in Altdorf eine Verkehrskontrolle durch. Im Kofferraum eines TessinerPersonenwagens findet der Drogenhund Amor der Kantonspolizei Uri 38 Gramm Marihuana.
UW 88, 10.11.2004
     
2010  / Mittwoch, 1. September 2010
Obligatorische Hundekurse
Die Übergangsfrist ist abgelaufen. Bis Mittwoch, 1. September, müssen alle Ersthundehalterinnen und -halter einen theoretischen Hundekurs besucht haben. Die neue Tierschutzgesetzgebung ist klar: Wer seit dem 1. September 2008 erstmals einen Hund besitzt, muss bei einem vom Bundesamt für Veterinärwesen anerkannten Hundetrainer einen Theoriekurs absolviert haben. Die Kurspflicht gilt auch für zukünftige Ersthundehalterinnen und -halter, bevor sie sich das Tier anschaffen. In einem mindestens vierstündigen Kurs wird dabei vermittelt, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man mit ihm richtig umgeht, und was es an Zeit und Geld braucht, einen Hund zu halten. Heute sind gemäss Auskunft des Veterinäramtes der Urkantone im Kanton Uri insgesamt 1646 Hunde registriert. Seit dem 1. September 2008 wurden in Uri 195 Hunde geboren. Wie Kantonstierarzt-Stellvertreter Urs Schorno gegenüber dem «Urner Wochenblatt» festhält, werden in der Zentralschweiz die Ersthundehalterinnen und -halter jedoch nicht zentral registriert, wie dies in anderen Kantonen teilweise gemacht werde. Der Aufwand wäre zu gross, und die Gemeinden könnten rechtlich auch gar nicht dazu verpflichtet werden, die entsprechenden Daten preiszugeben. Somit sei auch nicht bekannt, wie viele Personen bis heute den obligatorischen Hundekurs bereits besucht haben und wie viele säumig sind. Der Theoriekurs ist nur für Ersthundehalterinnen und Ersthundehalter obligatorisch. Für alle Hundehalter gilt jedoch, dass sie mit jedem Hund, der seit dem 1. September 2008 angeschafft wurde, innerhalb eines Jahres ein praktisches Training absolvieren müssen. Die Tierschutzverordnung unterscheidet weder nach der Erfahrung des Hundehalters oder der Hundehalterin noch nach Grösse oder Rasse eines Tieres. Es werde nicht gezielt kontrolliert, ob jemand den Sachkundenachweis besitze oder nicht, sagt Urs Schorno. Sobald das Veterinäramt jedoch in irgend einer Art und Weise mit Hundehalterinnen und Hundehaltern zu tun habe, werde überprüft, ob die Personen über einen solchen verfügen. Ist dies nicht der Fall, verfügt das Amt, den obligatorischen Hundekurs in einer bestimmten Frist nachzuholen, was auch kontrolliert werde. Für den Verwaltungsaufwand werde auch eine Gebühr erhoben. «Wenn der Hundehalter seiner Pflicht dann immer noch nicht nachkommt, wird ein Strafverfahren eingeleitet», so Urs Schorno. Es drohe dann eine Busse. Laut Gesetzgebung gelten alle Personen als Ersthundehalter, die bis anhin nicht nachweislich einen Hund gehalten haben. Wenn irgendwann einmal ein Hund in der Familie war, gilt dies nicht als Nachweis, dass der Hund von der Person selbst gehalten wurde. Das Gleiche gilt auch für Personen, die nie einen Hund auf ihren Namen, sondern zum Beispiel auf den Namen des Partners registriert hatten.
UW 68, 1.9.2010
     
2011  / Samstag, 23. April 2011
Deutsche Schäferhunde - Adlige Vierbeiner zu Gast in Erstfeld
Wenn 82 Deutsche Schäferhunde um die Gunst der Jury buhlen, spielt vor allem einer verrückt: Herrchen oder Frauchen. So auch an der ersten Internationalen Ausstellung für Deutsche Schäferhunde in Erstfeld. Ostersamstag, 23. April. Erstfeld erwartet hohen Besuch. Über 80 adlige Gäste sind geladen, darunter auch «Onyx von der Sturmburg», «Manto vom Haus Hollenstein», «Vasco del Ceresio» und «Eik des Sous-Belmont». So heissen die Stars der ersten Internationalen Ausstellung für Deutsche Schäferhunde im Kanton Uri. Züchterinnen und Züchter aus der Schweiz, Deutschland und Italien haben sich beim Fussballplatz Pfaffenmatt eingefunden, um ihre Vierbeiner der Jury zu präsentieren.
UW 32, 27.4.2011
     
2014  / Donnerstag, 3. April 2014
Mehrere Hunde in Uri vergiftet
Hundehalter in Uri schlagen Alarm. Gleich mehrere Fälle von Vergiftungen mit Metaldehyd wurden gemeldet – allesamt nach Spaziergängen auf dem Reussdamm in Erstfeld. Gleich drei Hunde müssen mit Vergiftungssymptomen behandelt werden, zwei davon müssen in die Tierklinik überwiesen werden. Für die drei besagten Hunde geht die Sache glimpflich aus.
UW 27, 9.4.2014, S. 16.
     
2014  / Sonntag, 18. Mai 2014
Mit Schäferhunden für einen guten Zweck
Bereits zum dritten Mal stellen sich zahlreiche Schäferhundehalterinnen und -haltern mit ihren Tieren an der Internationalen Schäferhundeausstellung in Erstfeld den Richtern. Der Reinerlös des Anlasses wird der Schule Isenthal für Materialanschaffung gespendet.
UW 39, 21.5.2014, S. 11.
     
2014  / Mittwoch, 24. September 2014
Flächendeckende Überprüfung der Hundehalter ist nicht möglich
Hundehalter in Uri sollen weiterhin nur auf Meldung hin überprüft werden, ob sie über den obligatorischen Sachkundenachweis verfügen. Die Forderung von Landrat Alex Inderkum (SP, Schattdorf) nach routinemässigen Kontrollen weist der Regierungsrat zurück. Eine flächendeckende Überprüfung des Sachkundenachweises durch das Veterinäramt der Urkantone sei «aus Ressourcengründen nicht möglich». Vielmehr werde eine «risikobasierte Überprüfung» aufgrund von Meldungen vorgenommen.
UW 68, 30.8.2014, S. 5.
     
2015  / Donnerstag, 9. April 2015
Verdacht auf vergiftete Tierköder bestätigt
Die Kantonspolizei erhält von einer besorgten Hundehalterin die Meldung, dass sie auf dem Fussweg im Gebiet Dörfli Silenen in Richtung Amsteg möglicherweise einen vergifteten Tierköder gefunden habe. Die Kantonspolizei übergibt den verdächtigen Tierköder zur Prüfung an das Laboratorium der Urkantone. Die Untersuchung wird ergeben, dass der verdächtige Tierköder tatsächlich mit einem giftigen Gegenstand bestückt ist. Beim giftigen Gegenstand handelt es sich um Meta (Acetaldehyd).
UW 30, 22.4.2015, S. 16.
     
2017  / Sonntag, 1. Januar 2017
Das nationale Hundekurs-Obligatorium wird aufgehoben
Die Änderungen der Tierschutzverordnung treten in Kraft. Damit wird das nationale Hundekurs-Obligatorium aufgehoben. Alle übrigen Tierschutzbestimmungen im Bereich der Hundehaltung gelten weiterhin, etwa zu Sozialkontakt, Bewegung, Unterkunft, Umgang, Verantwortlichkeiten und Meldepflichten. Zudem können die Kantone auch nach der Abschaffung des nationalen Obligatoriums Hundekurse vorschreiben. Diese basieren auf den kantonalen Hundegesetzen.
https://www.blv.admin.ch (2017)
     

 

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 30.03.2020