Tierseuchen und Tierkrankheiten im Detail
Blauzungenkrankheit
Betroffene Tiere: Kuh, Schaf, Ziege (nur Wiederkäuer)
Krankheitsverlauf: Die Krankheit wird von der Mücke Culicoides übertragen. Die infizierten Tiere leiden an hohem Fieber und Entzündungen im Maul, die Zunge läuft blau an.
Letztes Auftreten: 2007 einzelne Fälle in der Nordwestschweiz. Ende 2008 erkrankt in Uri eine Ziege an der Krankheit. Zweimal hatte der Urner Landwirt seine Ziegen impfen lassen. Das Tier muss von seinen Leiden erlöst werden. Es handelt sich mit grösster Wahrscheinlichkeit um den seltenen Typ Toggenburger Orbivirus (UW 2, 10.1.2009).
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BETROFFENE TIERGATTUNGEN
EREIGNISSE
2008
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Mittwoch, 31. Dezember 2008
Urner Ziege trotz Impfung an Blauzungenkrankheit erkrankt
Zweimal hat ein Urner Landwirt seine Ziegen impfen lassen. Trotzdem erkrankte ein Tier an einem seltenen Typ der Blauzungenkrankheit. Trotz tierärztlicher Behandlung verschlechterte sich der Zustand des Tieres so sehr, dass es nach zehn Tagen von seinem Leiden erlöst werden muss. Es handelt sich beim Fall in Uri mit grösster Wahrscheinlichkeit um den seltenen Typ Toggenburger Orbivirus handelt.
UW 2, 10.1.2009
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2010
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Samstag, 13. November 2010
Blauzungenkrankheit - Bundesgericht bestätigt Busse für Landwirte
Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung zweier Impfverweigerer aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden. Diese wurden 2009 mit einer bedingten Geldstrafe von 600 Franken beziehungsweise 400 Franken sowie einer Busse von je 200 Franken bestraft. In seinen Ausführungen hält das Bundesgericht fest, dass an der Strafe festzuhalten sei, obwohl die Impfung nicht mehr zwingend obligatorisch ist. Kein Gehör fanden beim Bundesgericht die Argumente, dass der Impfstoff schwere Schäden verursacht habe, gentechnisch veränderte Organismen enthalte oder dass durch die Impfung Giftstoffe in die Lebensmittel gelangen könnten. Für diese Aussagen gebe es keine stichhaltigen Hinweise.
Auch im Kanton Uri sind Verfahren gegen Impfverweigerer eingeleitet worden. Die noch hängigen 37 Fälle wurden allerdings im September 2010 eingestellt. Da die Impfung nicht mehr zwingend für alle obligatorisch ist, wurde unter Anwendung des neuen, milderen Rechts und des Grundsatzes «Lex Mitior» zugunsten der Angeklagten gehandelt.
UW 89, 13.11.2010
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TIERSEUCHEN
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