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		| Sonntag, 8. Mai 1870
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						Strassenanlagen, Strasse Emmetten - Seelisberg - Treib Bau einer Fahrstrasse bis Sonnenberg wird bewilligt
 Die Bezirksgemeinde Uri bewilligt den Bau einer Fahrstrasse von der Kantonsgrenze (NW) in Emmetten bis Sonnenberg als Fortsetzung der Emmetter-Strasse sowie Expropriationen (Enteignungen)  bis auf 4'500 Franken. Der Bezirk übernimmt zudem den Unterhalt der künftigen Strasse. Regierunsgrat Michael Truttmann verpflichtet sich, den Bau in einer Breite von 14 Fuss in seinen Kosten auszuführen und der Bezirk tritt ihm dafür den an seinen Besitz zu Sonnenberg anstossenden Waldbezirk von 3453 Klafter mit Holzwuchs ab. Der Bezirk erteilt ihm zudem die Konzession des Egglenwassers.
 Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Band 1, S. 22.
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		| Sonntag, 14. Mai 1871
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						Strassenanlagen, Strasse Emmetten - Seelisberg - Treib Bewilligung der Fahrstrasse von Seelisberg bis Treib
 Der Bezirk Uri beteiligt sich an den Kosten von 40'000 bis 45'000 Franken der Gemeinde Seelisberg zur Erstellung der Fahrstrasse von der Pfarrkirche Seelisberg bis zur Schiffstation Treib mit dem fixen Beitrag von 20'000 Franken.  Der spätere Unterhalt dieser Strasse (14 Fuss Breite und einer durchschnittlichen Steigung von 7, maximal 10 %) übernimmt der Bezirk Uri.
 Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Band 1, S. 23.
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		| Mittwoch, 14. Juli 1926
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						Mobilität und Verkehr
erkehr, Auto, Privatverkehr Benützung der Seelisbergerstrasse wird taxpflichtig
 Nachdem die Seelisbergerstrasse von Emmetten ausgebaut und für den Automobilverkehr freigegeben wurde, wird das Strassenstück auf der Urner  Seite mit einer Taxe belegt. Diese beträgt für Hin- und Rückfahrt 2 Franken für Personenwagen; 5 Franken für Gesellschaftswagen und Lastwagen bis 2 Tonnen. Für Fahrzeuge über 2 Tonnen bleibt die Strasse gesperrt.
 LB UR, Band 9, S. 164.
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