Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
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Donnerstag, 1. Januar 2026
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Freitag, 1. Januar 1915
Das revidierte Automobil-Konkordat tritt in Kraft
Auch in Uri treten die Bestimmungen des revidierten Konkordates über eine einheitliche "Verordnung betreffend den Verkehr mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern" in Kraft. Das Konkordat stellt in 75 Artikeln Bestimmungen über den Motorverkehr auf, welche das Automobilfahren von einer Wagenprüfung und von einer Fahrbewilligung abhängig machen. Auch werden erste Verkehrsvorschriften, insbesondere in bezug auf die Schnelligkeit aufgestellt. Der Kanton wird befugt, für die Verkehrsbewilligungen alljährlich eine Steuer und Gebühren zu erheben. Jeder Kanton hat ferner das Recht, "den Verkehr der Motorwagen und Motorfahrräder auf gewissen Strassen ganz zu verbieten oder nur unter gewissen Bedingungen zu gestatten". Ebenfalls wird es den Konkordatskantonen überlassen, Strafbestimmungen für Übertretungen dieser Verordnung aufzustellen. Jedem Kanton werden nun Konkordatsnummern zugeteilt. Für Uri sind 100 vorgesehen. Die Urner Automobile sollten in der Folge mit den Nummern 2601 bis 2700 durch die Gegend fahren.
Quellen / Literatur:
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 64.
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Freitag, 1. Januar 1915
Uri tritt dem Automobilkonkordat bei
In Uri treten die Bestimmungen des revidierten Kon-kordates über eine einheitliche "Verordnung betreffend den Verkehr mit Mo-torfahrzeugen und Fahrrädern" in Kraft. Das Konkordat stellt in 75 Artikeln Bestimmungen über den Motorverkehr auf, welche das Automobilfahren von einer Wagenprüfung und von einer Fahrbewilligung abhängig machen. Auch werden erste Verkehrsvorschriften, insbesondere in bezug auf die Schnelligkeit aufgestellt. Der Kanton wird befugt, für die Verkehrsbewilligungen alljährlich eine Steuer und Gebühren zu erheben. Jeder Kanton hat ferner das Recht, "den Verkehr der Motorwagen und Motorfahrräder auf gewissen Strassen ganz zu verbieten oder nur unter gewissen Bedingungen zu gestatten". Ebenfalls wird es den Konkordatskantonen überlassen, Strafbestimmungen für Übertretungen dieser Verordnung aufzustellen. Jedem Kanton werden Konkordatsnummern zugeteilt. Für Uri sind 100 vorgesehen. Die Urner Automobile sollen in der Folge mit den Nummern 2601 bis 2700 durch die Gegend fahren.
Dass der Automobilverkehr in den nächsten Jahren stark zunehmen würde, dies scheint zumindest Uris Polizeikommando nicht zu erwarten. Als es nämlich Ende 1914 gilt, nach den Bestimmungen des neuen Konkordates auch für die Urner Automobile Nummernschilder anzuschaffen, erachtet man es angesichts der sieben Urner Motorwagen für genügend, sich mit zwölf Schildern einzudecken.
Quellen / Literatur:
LB UR, Band 7, S. 344; Abl UR 1914, S. 932; StA UR R-720-16/1003(1)).
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Freitag, 1. Januar 1915
Urner Automobile mit Konkordatsnummern
In Uri treten die Vorschriften des revidierten Konkordats über den Verkehr mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern in Kraft. Für die Urner Automobile werden die Konkordatsnummern 2601 bis 2700 reserviert. Das Polizeikommando Uri erachtet es - angesichts der sieben Urner Automobile - sich vorerst mit zwölf Schildern einzudecken.
Quellen / Literatur:
Diss Automobil S. 64; RB UR Band 7, S. 344, 417 ff.
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DAS HEUTIGE DATUM
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