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Montag, 1. September 2025
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Montag, 1. September 1997
Neuer Vertrag mit Verbrennungsanlage in Horgen
Ein neuer Vertrag mit der Kehrichtverbrennungsanlage in Horgen tritt in Kraft. Dieser wird bis Ende 2011 zweimal verlängert. Auf Betreiben der Zürcher Kantonsregierung muss der Transport jedoch per Bahn erfolgen. Als Übergabeort wird der Bahnhof Altdorf bestimmt. Mit dem Wechsel von der Strasse auf die Schiene verdoppeln sich die Transportkosten. Demgegenüber sinken die Verbrennungskosten. Nichts änderte sich am Grundsatz «Kehricht gegen Schlacke».
Quellen / Literatur:
Zaku, 50 Jahre Zaku, S. 52.
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DAS HEUTIGE DATUM
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