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Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag

Mittwoch, 3. September 2025

Mittwoch, 3. September 2008
"Nachtbuben" und Lärmer werden zur Kasse gebeten
Feuerwerke in der Nacht, Bierflaschen werfen, an Hausfassaden urinieren: Wer Nachtruhestörung und groben Unfug betreibt oder sich unanständig benimmt, muss künftig mit einer Busse rechnen. Der Landrat heisst eine entsprechende Änderung im Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches gut.
Quellen / Literatur: UW 70, 3.9.2008

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Mittwoch, 3. September 2008
Abendläufe so erfolgreich wie noch nie
Die Ausgabe der Urner Abendläufe zu Ende. Der Tagessieg bei den Herren geht an Manfred Jauch, be den Damen ist erneut Sarah Kempf erfolgreich. Mit 960 Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die 15. Urner Abendläufe in Seedorf mit den drei Rennen einen Rekordaufmarsch verbuchen.
Quellen / Literatur: UW 70, 6.9.2008

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Mittwoch, 3. September 2008
Septembersession - Videoüberwachung in Uri wird möglich
Der Landrat will mitbestimmen bei der Gestaltung von Regelungen für die Videoüberwachung. Der Polizeikommandant indes kann Observationen selbstständig anordnen. Der Urner Landrat will ein Polizeigesetz und somit einen polizeilichen Sonderfall Uri verhindern. Mit 60:0 Stimmen wurde die Vorlage des Regierungsrates – leicht modifiziert – am vergangenen Mittwoch, 3. September, zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet. Soll Verhöramt Observationen absegnen? Zuvor gab es jedoch einiges zu diskutieren. Die polizeiliche Observation im Vorfeld zu möglichen Delikten gab einiges zu reden. Die Vorlage des Regierungsrates sieht vor, dass der Polizeikommandant in eigener Kompetenz eine Observation bewilligen kann. Ein Minderheitsantrag der landrätlichen Sicherheitskommission, vorgestellt von Walter Gisler, SVP, verlangte, dass das Verhöramt eine Observation abzusegnen habe. «Eine Observation ist ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Es darf nicht sein, dass die selbe Instanz, die eine solche beantragt, diese auch bewilligen kann», argumentierte Walter Gisler. Dies sei kein Misstrauensvotum gegenüber dem Polizeikommandanten, sondern eine saubere Trennung. Unterstützt wurde der Antrag von der SP/Grüne-Fraktion. Die Verantwortung müsse auf zwei Personen verteilt werden, hiess es im Eintretensvotum der Fraktion. Der Mehraufwand eines Telefonates an das Verhöramt sei zu verantworten. Geringfügiger Eingriff Sicherheitsdirektor Josef Dittli erläuterte, dass in der eidgenössischen Strafprozessordnung, die ab 2011 in Kraft trete, die Polizei ermächtigt werde, einen Monat lang Personen zu observieren ohne Bewilligung des Verhöramtes. Die Strafprozessordnung bezeichne die Observation als einen geringfügigen Eingriff in die persönlichen Grundrechte. Es sei somit schwer verständlich, wenn in einem Vorermittlungsverfahren der Polizeikommandant nicht einmal ermächtigt sei, eine zweiwöchige Observation anzuordnen. Mit 31:25 Stimmen folgte der Landrat der Argumentation des Sicherheitsdirektors. Nach einer zweiwöchigen Observation kann diese nur weitergeführt werden, wenn das Verhöramt die Fortsetzung bestätigt. Die CVP-Fraktion wollte die Frist auf zehn Tage verkürzen. Dieser Antrag wurde mit 23:35 abgelehnt. Landrat will mitreden Das Polizeigesetz sieht auch vor, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um neuralgische Orte im öffentlichen und halböffentlichen Raum durch Bild- und Tonaufnahmen zu überwachen. In einem Minderheitsantrag der Sicherheitskommission wurde verlangt, dass die Art und Weise der Überwachung, Auswertung und Aufbewahrung der gemachten Aufzeichnungen in einer landrätlichen Verordnung geregelt wird, und nicht, wie vom Regierungsrat vorgeschlagen, durch ein regierungsrätliches Reglement. Walter Gisler bezeichnete Videoüberwachungen als schweren Eingriff in die Privatsphäre. Hier müsse der Landrat ein Mitspracherecht haben. Toni Moser (SP/Grüne) fügte an, nur bei einer Verordnung habe das Volk die Möglichkeit mitzubestimmen, in einem Reglement nicht, und Armin Braunwalder (SP/Grüne) erinnerte an den «Fichenskandal» Ende der Achtzigerjahre. Es handle sich hierbei um eine sehr sensible Angelegenheit, die demokratisch abgestützt sein müsse. Verordnungen sind schwerfällig Josef Dittli konnte den Landrat, auch mit Hilfe von Stefan Baumann (FDP), der nach der Abstimmung ein Rückkommen beantragte, nicht überzeugen. Alle Grundsätze seien im Polizeigesetzt verankert. Verordnungen seien schwerfällig und lähmten die Abläufe. Ausführungsbestimmungen seien gemäss Prinzip der Gewaltenteilung Sache der Regierung. «Ich bitte um das Vertrauen, dass wir das Reglement im Sinne der Bevölkerung ausgestalten werden», so Regierungsrat Josef Dittli. Mit 29:28 Stimmen befürwortete der Landrat den Minderheitsantrag, beim Rückkommen fiel das Resultat mit 33:27 Stimmen noch deutlicher aus.
Quellen / Literatur: UW 70, 6.9.2008

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Mittwoch, 3. September 2008
Tariferhöhung des EWA mit einem Vorbehalt
Der Strompreis steigt, aber nicht die Marge für das EWA. Und die Rechtslage ist ungewiss. Der Landrat hat der Tariferhöhung des Elektrizitätswerks Altdorf (EWA) mit einem Vorbehalt zugestimmt. Der Vorbehalt geht auf die noch offene Rechtslage zurück, zum einen als Folge des neuen Stromversorgungsgesetzes über die Genehmigung beziehungsweise Kontrolle der Tarife, zum anderen über die unterschiedliche Auslegung der Göscheneralp- und der Isenthalerkonzession zur lokalen Stromversorgung zwischen CKW/EWA und dem Kanton Uri. Bedarf es noch der Genehmigung durch den Regierungsrat beziehungsweise Landrat oder gilt allein die Bewilligung durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ELCom) im Sinne einer Preisüberwachung? Müssen die CKW kraft der Göscheneralpkonzession subsidiär dem EWA zu den gleichen Bedingungen Strom zur Deckung der Winterstromlücke liefern, wie sie in der Isenthalerkonzession vereinbart sind? Das EWA versteht den Versorgungsauftrag gemäss Isenthalerkonzession umfassend und nimmt an, der Auftrag verpflichte das Werk, nicht nur den selbst produzierten Strom vorab für die Stromversorgung in Uri zu verwenden, sondern auf dem Markt Strom einzukaufen, um so den Auftrag erfüllen zu können. Der Regierungsrat neigt zur Auffassung, der Stromversorgungsauftrag des EWA beschränke sich auf die produzierte Energie, reicht sie nicht aus, um Uris Strombedürfnisse zu decken, müssen die CKW aufgrund der Göscheneralpkonzession Strom ergänzend zu den gleichen Bedingungen liefern gemäss Vereinbarung in der Isenthalerkonzession mit dem EWA. Zeigt sich mit Blick auf die Erledigung des Rechtsstreits, dass die Stromkundschaft zu hohe Tarife bezahlt hat, ist ihr die Differenz zurückzuerstatten. Das ist der Vorbehalt des Landratsentscheides. Die Tariferhöhung ist durch die gestiegenen Energiebeschaffungskosten, durch die Kosten für die Nutzung der Übertragungsnetze und durch die Finanzierung der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) begründet. Die Marge des EWA werde dadurch nicht erhöht, bestätigte der Präsident der landrätlichen Prüfungskommission, Stefan Baumann (FDP), Altdorf. Grossmehrheitlich ein Ja aus allen Fraktionen Alle Landratsfraktionen stimmten am 3. September grossmehrheitlich der Tariferhöhung des EWA zu. Ein Nein des Landrates zur Tariferhöhung hätte das EWA in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Daran konnte, wie es Armin Braunwalder namens der SP/Grüne-Fraktion sagte, «angesichts der wichtigen Funktion des EWA niemand ernsthaft ein Interesse haben». Die SVP ist aber «höchst besorgt» über den Vorbehalt betreffs Auslegung der Göscheneralp- und der Isenthalerkonzession, wie Beat Arnold, Schattdorf, ausführte. Die CVP bemängelte, dass keine Vergleichszahlen beispielsweise mit anderen Gebirgskantonen in den Unterlagen zu finden waren, referierte Stefan Tresch, Silenen. Für die FDP ist die Auslegung der Konzessionen vor allem mit Blick in die Zukunft entscheidend. Markus Holzgang, Altdorf: «Das betrifft einerseits all die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Erneuerung bestehender Konzessionen sowie der Erteilung neuer Konzessionen im Hoheitsgebiet des Kantons Uri. Wie Markus Züst ausführte, wird der Regierungsrat im November seine Energiestrategie präsentieren.
Quellen / Literatur: UW 70, 6.9.2008

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Mittwoch, 3. September 2008
Weniger Rindviecher auf den Urner Alpen
Weniger Rinder, dafür mehr Schafe: Der Viehbestand auf den Urner Alpen hat sich in diesem Sommer sehr unterschiedlich entwickelt. Auf den Urner Alpen wurden dieses Jahr 3905 Rinviecher gesommert, Schafe wurden 17165 und Ziegen 1570 gezählt.
Quellen / Literatur: UW 69, 3.9.2008

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021