Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Samstag, 11. Juli 2015
Sömmerung kleiner Schafherden hat hohe Priorität
Die Korporation Uri ist die grösste Grundeigentümerin im Kanton Uri. Die meisten Alpen sind in ihrem Besitz. Auf dem Gebiet der beiden Korporationen Uri und Ursern liegt ausserdem der allergrösste Teil der Urner Schafalpen. Aus diesem Grund sind die beiden Korporationen unmittelbar betroffen, wenn durch Wolfsrisse hohe Schäden an Nutztieren entstehen oder wenn die bisher praktizierte Schafalpung gegebenenfalls eingeschränkt werden müsste. Der Engere Rat der Korporation Uri ist der Ansicht, dass der Kanton mit dem Wolfskonzept aus dem Jahr 2008 die notwendigen Planungsgrundlagen für einen Herdenschutz auf den Urner Alpen erarbeitet hat. Nur kann der Herdenschutz nicht überall realisiert werden, weil aufgrund der Topografie keine genügend grosse Weidegebiete zur Verfügung stehen, damit die Anstellung eines Hirten mit Herdenschutzhunden wirtschaftlich ist. Der Engere Rat spricht sich grundsätzlich gegen die Präsenz des Wolfs im Urner Alpgebiet aus. In diesem Sinn begrüsst er die politischen Vorstösse auf nationaler Ebene für eine stärkere Regulierung des Wolfbestands beziehungsweise für die Änderung der eidgenössischen Jagdverordnung.
Der Grund für die ablehnende Haltung des Engeren Rats zur Präsenz des Wolfs in Uri liegt in der Kombination aus Topografie und Herdengrössen. Der Engere Rat möchte, dass in Uri weiterhin kleinere Herden gesömmert werden können. Denn die Alpung von kleineren Herden ist in vielen Fällen ein Mitbestandteil des landwirtschaftlichen Einkommens. Die entsprechende Nutzung der Weideflächen trägt zur Biodiversität bei und beugt der Verbuschung und Vergandung vor. Und schliesslich sind bestossene – und aus diesem Grund gepflegte – Alpen attraktiv für den Tourismus. Um kleinere Herden jedoch wirksam mit Hunden vor dem Wolf zu schützen, muss man sie zu grösseren zusammenführen, und genau das ist wegen der Topografie des Urner Alpgebiets in vielen Fällen nicht möglich. Die Schafhalter werden gezwungen, auf die Schafhaltung in derartigen Gebieten zu verzichten, wenn sie ihre Tiere nicht ungeschützt, ohne Hirt und Herdenschutzhunde, dem Wolf ausliefern wollen.
Wie der Engere Rat feststellt, ist der Einsatz von Herdenschutzhunden an sich nicht unproblematisch. Gerade auf den stark frequentierten Wanderwegen, die durch Alpgebiet führen, können Konflikte mit Touristen entstehen. Sollten die Herdenschutzhunde unbeaufsichtigt sein, was wegen der Weitläufigkeit und der schlechten Erschliessung einzelner Alpgebiete der Fall wäre, entstünden heikle Haftungsfragen bei Schadenfällen. Obwohl Bund und Kanton grosszügige finanzielle Beiträge an den Herdenschutz leisten, verbleiben den Alpbewirtschaftern in jedem Fall Restkosten und vor allem ein grosser Arbeitsaufwand. Erstellung und Erhalt von Hägen zum Schutz der Schafe vor dem Wolf sind kostenintensiv und arbeitsaufwendig. Zudem lassen sich aufgrund der Beschaffenheit des Geländes nicht in jedem Urner Schafalpgebiet Häge erstellen.
Begleitend zum kantonalen Wolfskonzept hat die Korporation Uri die Möglichkeit geschaffen, dass Ersatzalpgebiete bei einem vorzeitigen Abtrieb aufgrund eines Wolfsrisses zur Verfügung gestellt werden können. Die Korporation Uri hat in den letzten Jahren für Schwendarbeiten in Schafalpgebieten beträchtliche finanzielle Beiträge ausbezahlt. Dabei wurden den Älplern vor allem Arbeiten gegen das Verbuschen entschädigt. Der Engere Rat der Korporation Uri begrüsst den Entscheid, dass der «Isithaler Wolf» zum Abschuss freigegeben wurde.
Im Kanton Uri werden auf 73 Alpen über 16'000 Schafe gesömmert. Uri zählt 58 Standweiden, zehn Umtriebsweiden und fünf ständige Hirtschaften. 219 Schafhalter wintern 9500 Tiere.
Quellen / Literatur:
UW 53, 11.7.2015, S. 4.
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DAS HEUTIGE DATUM
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