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Mittwoch, 18. März 2026

Mittwoch, 18. März 2015
Motorschlittenfahren wird in Uri grundsätzlich verboten
Die neue Strassenverordnung enthält mehrere wichtige Änderungen. So wird die Benutzung von Motorschlitten und Raupenfahrzeuge in freiem Gelände grundsätzlich verboten. Und zwar aus dem Grund, weil solche Mobile für Freizeitzwecke genutzt werden. Unbefestigte Strassen und Wege sowie Waldgebiete seien aber ein wichtiger Erholungs- und Rückzugsort für Menschen und Tiere. Im Landrat herrscht diesbezüglich Einigkeit, dass man Fahrten «just for fun» nicht möchte. Die Benutzung solcher Fahrzeuge wird deshalb einer Bewilligungspflicht unterstellt. Ausnahmen sind möglich für Armee. Weiterhin gibt es eine Bewilligungspflicht für Veranstaltungen, die den Verkehr beeinflussen. Neu werden sämtliche Gesuche von der Kantonspolizei entgegengenommen. Bis anhin war die Baudirektion Anlaufstelle bei Bewilligungen für Umzüge und Versuchsfahrten und die Kantonspolizei für die übrigen Bewilligungen.
Quellen / Literatur: UW 21, 21.3.2015, S. 2 und 4.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021