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Donnerstag, 19. März 2026

Donnerstag, 19. März 2020
«Homescouting Challenge» - Ein Projekt der Meitlipfadi
Mit der «Homescouting Challenge» soll allen Kindern, die nun nicht mehr in die Schule oder in ihre Vereine können, eine Freizeitaktivität angeboten werden. Die Sicherheitsmassnahmen des Bundes haben auch einen Einfluss auf den regulären Schulbetrieb, sondern auch auf den Alltag vieler Jugend- und Sportverbände. Diese müssen nun Trainings, Gruppenstunden, Wettkämpfe und Ausbildungskurse auf unbestimmte Zeit verschieben oder absagen. Auch die Pfadibewegung Schweiz (PBS) hat beschlossen, den Pfadibetrieb bis Ende April einzustellen. Da die Pfadi eine gesellschaftliche und soziale Verantwortung mitträgt, haben sich die Leiterinnen der Meitlipfadi die Idee der «Homescouting Challenge» entschieden. Die «Homescouting Challenge», abgeleitet vom Begriff Homeschooling (Heimunterricht), soll allen daheimgebliebenen Kindern die Möglichkeit bieten, ihre neu gewonnene Freizeit abwechslungsreich zu gestalten.
Bis Ende April werden auf der Website der Meitlipfadi Altdorf und deren Social-Media-Profilen (Instagram und Facebook) jede Woche zwei neue Challenges ausgeschrieben. In den Tagen dazwischen hat man Zeit, sich den Aufgaben zu widmen und die Lösung einzusenden. Ganz zum Schluss des Projektes werden drei Teilnehmer der Challenge ausgelost, die ein kleines Überraschungsgeschenk von der Meitlipfadi Altdorf erhalten.

Quellen / Literatur: UW 22, 18.03.2020, S. 17.

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Donnerstag, 19. März 2020
Ausgangsbeschränkung für über 65-jährige Personen
Der Kantonale Führungsstab erlässt eine Ausgangsbeschränkung für Personen über 65 Jahre für das gesamte Kantonsgebiet. Diese Personen dürfen somit das Haus oder die Wohnung nicht mehr verlassen. Ausgenommen sind Arztbesuche nach telefonischer Vorabsprache, Bestattungen im engsten Familienkreis oder Personen in systemrelevanten Funktionen des Gesundheitswesens. Lebensmitteleinkäufe und andere dringende Besorgungen müssen somit durch Angehörige, Nachbarn oder den Freiwilligendienst des SRK Uri vorgenommen werden. Lieferungen dürfen nur bis zur Haustüre erfolgen. Spaziergänge allein oder zu zweit sind während maximal zwei Stunden pro Tag zulässig. Darin eingeschlossen ist das Ausführen von Haustieren.
Quellen / Literatur: www.ur.ch (19.03.2020).

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Donnerstag, 19. März 2020
Lebensmittelläden führen Tröpfli-System ein
Migros und Coop sowie Lebensmittelläden sind auch in Corona-Zeiten geöffnet. Aber auch die beiden Grosshändler müssen sich einschränken. Kleider- und Blumenabteilungen bleiben geschlossen. Gewisse Beauty-Produkte (Lidschatten und Lippenstift) sind ebenfalls vom Verkauf ausgenommen. Nun wird die Zahl der Kunden limitiert. Pro 10 Quadratmeter Ladenfläche darf sich nur noch eine Kundin oder ein Kunde aufhalten. Diese Massnahme wurde von den Verbänden des Detailhandels in Absprache mit dem BAG getroffen. So wird bei Coop am Eingang ein gelber Zettel mit einer Nummer abgegeben. Dieser wird verschweisst und an der Kasse wieder retourniert.
Die Kundschaft wird gebeten, möglichst mit der Karte statt mit Bargeld zu bezahlen. Die Lebensmittelläden stellen Desinfektionsmittel zur Verfügung. Die Griffe der Einkaufswagen und Einkaufskörbe werden einmal pro Tag gereinigt.
Die Detailhändler erinnern daran, dass die Versorgung sichergestellt sei und Hamsterkäufe unnötig seien.

Quellen / Literatur: www.teletext.ch; www.blick.ch (18.03.2020)

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Donnerstag, 19. März 2020
Protest aus den Landeskirchen
Die Vorsitzenden der Römisch-Katholischen Landeskirchen der Urschweiz kritisieren den Entscheid von Bischof Peter Bürcher. «Wir sind bestürzt und protestieren!» Wir fragen uns, ob sich der Apostolische Administrator Bischof Peter Bürcher bewusst ist, welchen Schaden er der Kirche und dem Bistum mit diesem Entscheid zugefügt hat. Statt für Ausgleich zu sorgen, würden neue Gräben aufgeworfen. «Ein hochverdienter und beliebter Kirchenmann, der in unserer Region mit unermesslichem Einsatz für die Kirche gearbeitet hat, wird auf unchristliche Art abgestraft, weil er mutig seine Meinung zur herrschenden Situation und zum Wahlverfahren im Bistum Chur geäussert hat!» Martin Kopp habe in seinem Interview in der «NZZ am Sonntag» nichts Unwahres gesagt und lediglich bestätigt, was schon längst bekannt sei. Nämlich, dass im Bistum Chur nicht Frieden einkehren wird, wenn ein Mann den Bischofstuhls besteigen sollte, der dem schweizerischen dualen System ablehnend gegenübersteht. «Wir, Vertreter der Landeskirchen, fordern endlich einen Bischof, mit dem wir zum Wohle des ganzen Bistums vertrauensvoll zusammenarbeiten können.» Es sei auch unbestritten, und darum habe Martin Kopp auch eine Intervention begrüsst, dass die Kurie in Rom mehr aufschreckt, wenn sich Vertreter der politischen Behörde zu Wort melden und ihrer Meinung kundtun. Dafür gebe es ein Beispiel im Bistum Chur. «Wir sind betrübt und traurig und stehen solidarisch zu Generalvikar Martin Kopp. Wir wissen, was die Urschweiz mit seinem Abgang verliert und danken ihm von Herzen für die vertrauensvolle und fruchtbare Zusammenarbeit in den vielen Jahren seines Wirkens in der Urschweiz!»
Quellen / Literatur: UW 23, 21.03.2020, S. 9.

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Donnerstag, 19. März 2020
Reduzierung des öffentlichen Verkehrs
Der öffentliche Verkehr wird auf Schiene und Strasse schrittweise reduziert. Fernverkehrszüge verkehren nur noch im Stunden- statt im Halbstundentakt. Nächtliche Zusatzverbindungen an den Wochenenden fallen aus. Züge des internationalen Fernverkehrs fahren noch bis an die Grenzbahnhöfe. Im Regionalverkehr werden die Takte gelockert, Halb- statt Viertelstundentakt respektive Stunden- statt Halbstundentakt.
Bei der Fluggesellschaft Swiss wird der Miniflugplan umgesetzt: Es sind nur noch ein Langstrecken- und fünf Kurzstreckenflugzeuge im Einsatz.
Die Bevölkerung wird vom kantonalen Krisenstab angehalten, den öffentlichen Verkehr nur bei Bedarf zu nutzen und den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Grundsätzlich gilt: Die publizierten Hygiene- und Verhaltensregeln sind von allen Personen und von allen weiterhin geöffneten Betrieben konsequent umzusetzen. Die Betriebe haben sicherzustellen, dass die Vorschriften auch von ihren Kunden eingehalten werden. Der Mindestabstand von zwei Metern ist in jeder Lebenslage, sei es beim Anstehen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder am Arbeitsplatz einzuhalten. Die Anzahl Personen ist auch beim Transport mit der Seilbahn entsprechend zu limitieren. Seilbahnen mit Erschliessungsfunktionen sind geöffnet für Transport- und Erschliessungsfunktionen, für Bewohner und Älpler der erschlossenen Gebiete. Auf Ausflugsverkehr ist ausdrücklich zu verzichten.

Quellen / Literatur: www.ur.ch; www.bag.admin.ch (16.03.2020).

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021