Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
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Montag, 21. September 2026
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Samstag, 21. September 1799
Sechs Stunden Bedenkfrist für Gemeindebeamte
Ein Gesetz erlaubt jedem Bürger, der in eine Munizipalität oder Gemeindekammer gewählt wird, innert sechs Stunden die Wahl auszuschlagen. Die amtierenden Gemeindebehörden kommen jedoch nicht in den Genuss dieses Gesetzes. Ihre Ablösung gestaltet sich noch schwieriger, da die Neugewählten meistens die Annahme der Wahl verweigern.
Quellen / Literatur:
Arnold, Helvetik, S. 376.
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DAS HEUTIGE DATUM
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