Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
Freitag, 22. März 1872
Polizeiliche Bekanntmachung betreffend schlechter Getränke
Vielfältige Klagen über schlechte Getränke im Land veranlassen die Polizeidirektion die einschlägigen Gesetzesbestimmungen öffentlich aufzufrischen. Durch das Landbuch (Artikel 191) ist es verboten, schlechte oder verfälschte Getränke auszuschenken oder auszuwirten. Auch soll der welsche Wein nur mit gleichem und nicht mit andern von geringerer Qualität zugefüllt oder gemischt werden. Branntwein aus «Erdäpfeln» zu brennen oder aus solchem Stoff fabrizierten Branntwein zu verkaufen, ist verboten. Dem Kläger kommt jeweils die Hälfte der Busse zu.
Quellen / Literatur:
Abl UR Nr. 14, 04.04.1872, S. 97.
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DAS HEUTIGE DATUM
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