Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
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Samstag, 22. November 2025
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Dienstag, 22. November 1938
Kreisdirektion wendet sich an den Gemeinderat Flüelen
Kreisdirektor Eugen Labhardt unterbreitet in einem siebenseitigen Brief dem Gemeinderat Flüelen die Stellung der SBB. Darin wird festgehalten, dass man mit dem Bau der Doppelspur von keiner „nennenswerten, der Bauentwicklung von Flüelen hinderlichen Durchschneidung der Ortschaft“ sprechen könne und die Bahn nur der Strasse opfern wolle. Durch Aufhebung der Niveauübergänge durch Unterführungen werde in ungehinderter, nicht mehr durch Barrieren gehemmter Verkehr von der einen nach der andern Seite stattfinden können. Dadurch werde das störende Läuten und das Lärm verursachende Bremsen verschwinden. Im übrigen wird bemerkt, dass man eben mit dem Verkehr, der ja belebend und befruchtend sei, gewisse Inkonvenienzen in Kauf nehmen müsse. Man könne nicht an einer Weltverkehrslinie liegen, ohne sich mit gewissen, damit verbundenen Erscheinungen abzufinden. Zur Bergvariante hält Kreisdirektor Eugen Labhardt fest, dass sich technisch alles lösen lasse. Man müsse sich jedoch auch darüber Rechenschaft geben, ob ein Bauwerk volkswirtschaftlich zu rechtfertigen und ob es finanziell tragbar sei. Der Tunnel im Schuttkegel des Gruonbachs bedinge einen erschwerten Vorstoss und damit einen hohen Meterpreis. Kritisiert wird auch der vorgeschlagene Standort des Bahnhofs im Gebiet Reider, weil dadurch der Umschlag zwischen Dampfschiff und Bahn ziemlich verlängert würde, was zu Verspätungen führen werde. Der Kreisdirektor weist schliesslich darauf hin, dass der Reisende während der Fahrt auf der Gotthardlinie als weltberühmte Touristenbahn den Anspruch auf schöne und grossartige Blicke auf Seen und Berge erhebe. Es sei deshalb, von diesem ideellen Standpunkt aus betrachtet, ganz abwegig, wenn man die ohnehin reichlich oft durch Tunnels geführte Strecke künstlich noch mehr in den Berg verlege als absolut notwendig sei. Die Mehrkosten werden mit 6 Millionen Franken, die geschätzten Abschreibungen für den Untergang der bestehenden Linien- und Stationsanlagen mit 2 Millionen beziffert. Angesichts dieser Sachlage sei es absolut ausgeschlossen, dass die Schweizerischen Bundesbahnen auch nur einen Rappen an die betrieblich ganz unerwünschte Linienverlegung entstehenden Mehrkosten leisten würden.
Quellen / Literatur:
Notizen Jonas Bühler, in: StAUR P-74/54-7.
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DAS HEUTIGE DATUM
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