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Donnerstag, 26. März 2026

Dienstag, 26. März 2019
Junglenker von Gericht verurteilt
Ein Junglenker wird vor Landgericht der fahrlässig schweren Körperverletzung schuldig gesprochen. Er wird mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 10 Franken sowie einer Geldbusse von 225 Franken bestraft. Die Verfahrenskosten in Höhe von 13’820 Franken gehen zulasten des Verurteilen. Der junge Mann muss auch die Vertretung der Privatklägerschaft entschädigen. Im Dezember 2016 war ein damals siebenjähriger Junge auf die Adlergartenstrasse in Schattdorf gerannt. Dort erfasste in das Auto des Junglenkers. Der Bub verletzte sich lebensgefährlich.
Quellen / Literatur: UW 26, 3.4.2019, S. 24.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021