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Sonntag, 29. März 2026

Mittwoch, 29. März 1290
Erlaubnis zum Bau der Kirche Spiringen
Der Bischof von Konstanz lässt das Begehren der Schächentaler, in Spiringen eine Kirche zu erbauen, durch die beiden Zürcher Chorherren Heinrich Manesse und Jakob von St. Peter näher prüfen. Auch sie anerkennen die Notwendigkeit einer Kirchengründung. Doch die kanonischen Anforderungen sind erheblich und verlangen grosse Opfer: eine Parzelle von 30 Schritt für Kirche und Friedhof, ein Grundstück mit Haus und Garten für den Priester, ein gesichertes Jahreseinkommen für den Seelsorger von 15 Pfund, 13 Viertel Nüsse für die Kirchenbeleuchtung, 10 Pfund Bienenwachs für den Altar und 3 Pfund für das Stundengebet, 10 Schilling für den Messwein und die Nachkommunion der Gläubigen, schliesslich gegen 20 Pfund für die Anschaffung der liturgischen Bücher. Um diesen Forderungen nachzukommen, veräussern die Leute des Tales ihre eigenen Güter den beiden Zürcher Chorherren und dem Bürgler Leutpriester. Sie erhalten diese als Erblehen zurück und haben dafür auf St. Gallustag den Zins zu zahlen. Der Bürgler Pfarrer ist verpflichtet, persönlich oder durch einen in Spiringen residierenden Priester die Seelsorge zu gewährleisten. Der Mutterkirche dürfen durch die neue Stiftung keinerlei Nachteile erwachsen. Deshalb bleiben ihr alle Zehnten, Seelgeräte und Opfer und überhaupt alle Einkünfte, mit Ausnahme der neu gestifteten Zinsen, vorbehalten. Die Besiegelung nehmen von kirchlicher Seite Bischof Rudolf von Konstanz, die Äbtissin Elisabeth von Zürich und der Bürgler Leutpriester Heinrich vor. Freiherr Werner von Attinghausen bekräftigt die Abmachungen mit dem Siegel des Landes Uri.
Quellen / Literatur: Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft I.1 Nr. 1620, S.738 ff.; Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 95 f.

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Mittwoch, 29. März 1290
Stiftungsurkunde für eine Kirche in Spiringen wird genehmigt
Die Zürcher Chorherren genehmigen die Stiftungsurkunde der Kirche Spiringen. Schächentaler Bauern belasten gegen 80 Grundstücke, welche ausdrücklich als eigene Besitzungen (propriae possessiones) bezeichnet werden, mit Zinsen zugunsten der Kirche und des Kaplans. Zur besseren Sicherung der Stiftung übertragen die meisten das Eigentum der Kirche und erhalten die Güter um den festgesetzten Jahreszins als ewige Erbleihe zurück.
Die Stiftungsurkunde unterzeichnet der Konstanzer Bischof Rudolf von Habsburg-Laufenburg als erster, ihm folgt Elisabeth, die Äbtissin des Fraumünsters in Zürich, der Kirchherr Heinrich von Bürglen und zwei Chorherren von St. Peter. Schliesslich setzt auch freiherr Werner von Attinghausen da Landessiegel unter das Dokument.
Die Leute von Spiringen müssen für den Unterhalt des dort wohnenden Priesters ein genügend grosses Vermögen mit einem ausreichend jährlichen Ertrag vorweisen. Weiter müssen sie für Öl und Wachs zur Beleuchtung, für Altartücher und Messwein sowie für die notwendigen Bücher und Priesterkleider besorgt sein.

Quellen / Literatur: QW I.1. Nr. 1620, S. 738 ff.; Stadler Hans, Herger Alois; Spiringen – Geschichte der Pfarrei, S. 20 ff.

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Mittwoch, 29. März 1290
Vorbereitung der Trennung der Kirchgemeinden Spiringen und Bürglen
Die Beiträge der Bewohner des Schächentales zum Bau und Unterhalt einer Pfarrkirche in Spiringen werden urkundlich festgelegt und damit die Abtrennung der Kirche von der Mutterkirche Bürglen vorbereitet.
Quellen / Literatur: Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 14.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021