Urner Ereignisse an einem bestimmten Tag
|
Mittwoch, 29. Oktober 2025
|
Mittwoch, 29. Oktober 1856
Armut wird Ehehindernis
Der Landrat erlässt ein neues Ehegesetz. Neu ist auch die Armut ein Ehehindernis . Bettlern und von Verwandten oder Armenpflegen Unterstützten wird die Heirat verweigert. Die Obrigkeit hofft, dadurch die Zahl der Armen etwas tiefer halten zu können.
Quellen / Literatur:
LB UR 1864, S. 184 ff.; Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd 2 b, S. 91.
-------------------------
|
Mittwoch, 29. Oktober 1856
Ein Teil der Singvögel wird geschützt
Der Landrat erlässt die «Verordnung gegen schädliche Thiere und Vögel» und setzt für die Erlegung von gewissen Vögeln und Tieren Abschussprämien fest: Geier (5 Franken), Habicht und Sperber (je 1 Franken), Fischreiher (1 Franken), Kuckuck (50 Rappen), «Fleischraben» (50 Rappen), Elster (20 Rappen) sowie für den Rotgimpel (7 Rappen). Prämien sind auch für den Fischotter (4 Franken) und den Iltis (1 Franken).
Die Gebühr kann auf Vorweisung des toten Tieres beim Kantonssäckelamt bezogen werden. Die vorgewiesenen Tiere sind durch das Abschneiden eines Fusses zu bezeichnen. Die Tiere dürfen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage auch zu verbotener Zeit geschossen werden.
Um hingegen dem Raupenschaden an Obst- und Feldbäumen entgegen zu wirken wird verordnet, dass es verboten ist, jede Art Meisen, Stelzen, Finken, Rothkehlchen, Rothschwänzchen («Rötheli») und kleinere Singvögel überhaupt auf jegliche Art zu fangen oder zu töten, im Frühjahr oder im Sommer ihre Nester zu zerstören und deren Eier oder Junge auszunehmen, bei einer Busse von 3 ½ - 10 Franken. Einzig im Oktober und November ist das Fangen und Schiessen der kleineren Singvögel erlaubt.
Quellen / Literatur:
Abl UR 1856, S. 205 f.
-------------------------
|
|
DAS HEUTIGE DATUM
|