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Montag, 29. Dezember 2025

Donnerstag, 29. Dezember 2016
Feuerverbot über der Nebelgrenze
Oberhalb der Nebelgrenze gilt ein absolutes Feuerverbot. Betroffen davon sind: die Gemeinde Andermatt auf dem ganzen Gemeindegebiet, die Gemeinde Altdorf auf dem Gebiet Eggberge, die Gemeinde Bürglen auf dem Gebiet Haldi und Biel sowie die Gemeinde Schattdorf auf dem Gebiet Haldi. Grund für das Feuerverbot ist die Waldbrandgefahr. Die Gefahrenstufe dafür wurde auf die Stufe 2, «mässig», angehoben. Durch die aktuelle Trockenheit und die Waldbrände in den Nachbarkantonen Graubünden und Tessin haben die Fachstellen die Lage beurteilt.In den Bereichen ist es verboten, Feuer im Freien zu entfachen, Feuerwerk abzubrennen, Raketen, Heissluftballone oder Himmelslaternen steigen zu lassen sowie brennende Raucherwaren wegzuwerfen.
Quellen / Literatur: UW 103, 31.12.2016, S. 1.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021