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Dienstag, 30. Dezember 2025

Mittwoch, 30. Dezember 1953
Bundesrat erlässt Beschluss betreffend Förderung der Tierzucht
Der Bundesrat erlässt den Beschluss betreffend Förderung der Tierzucht. Demnach dürfen männliche Zuchttiere (Hengste, Stiere, Eber, Ziegenböcke, Widder) zum Decken erst dann verwendet werden, wenn sie durch die amtliche tierzüchterische Schaukommission anerkannt sind. Die Bestimmung gilt auch, wenn das betreffende männliche Zuchttier nur zum Decken des eigenen Tierbestandes verwendet wird. Männliche Zuchttiere, denen die Anerkennung entzogen oder für die sie nicht mehr erneuert wird, dürfen nicht zur Zucht verwendet werden.
Quellen / Literatur: Bundesratsbeschluss betreffend die Förderung der Viehzucht vom 30.12.1953, in: AS 1953, S. 1202 f.

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30.12.2025

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021