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Freitag, 31. Oktober 2025

Sonntag, 31. Oktober 1915
"Miseeler" - ständiger Referent an der Lansgemeinde
An der Lansgemeinde spricht jeweils ein unter dem Namen "Miseeler" beannter Bürger. Gemäss UW meldet er sich als liberaler Wortführer (ca. 1913-1915). Im Landrat vom 8. November 1915 beschwert sich Landrat Karl Arnold, Altdorf, über das Verhalten des "Miselers". Die Missachtung jeglichen Anstandes und das ehrenrührige gebahren gegen die obersten Landsbehörden können inskünftig auch nicht von einem "Miseler" geduldet werden und verdiene mehr als den blossen Ordnungsruf des Vorsitzenden.
Quellen / Literatur: UW 45, 6.11.1915; 46, 13.11.1915; (Vergleiche Bericht GP)

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Sonntag, 31. Oktober 1915
Ausserordentliche Landsgemeinde zu Bundeshilfe und Steuervorlage
Die Vorstände der urnerischen Konservativen Volkspartei, der Fortschrittlich-demokratischen Partei und der Christlich-sozialen Partei wenden sich mit einem Beiblatt zu den Urner Zeitungen an die Mitbürger. Die Behörden stünden vor einer äusserst schwierigen Aufgabe. Die Wiederaufrichtung des Kantons lasse sich nur mit Mühe und Zeit, Schritt um Schritt erreichen. Das Volk müsse dabei wacker mithelfen. Ohne seine Unterstützung und Opferwilligkeit gehe es nicht. In einem ersten Schritt wurde das Gesetz über die Kantonalbank geschaffen. Der Bund bot trotz eigener Not ein Darlehen von 5 Millionen Franken, welche eine jährliche Gabe von 100'000 Franken bedeuten. "Es ist eine Ehrenpflicht des urner Volkes, diese Hilfe mit wärmstem Dank anzunehmen und die in seinem eigenen Interesse aufgestellte Bedingung, das finanzielle Gleichgewicht, herzustellen, prompt zu erfüllen." In der Steuerfrage steht die Landsgemeinde (Lehnplatz Altdorf) vor der Entscheidung: "Hie Steuerverdreifachung! Hie Steuergesetz!" Das Gesetz will die finanzschwachen Bürger entlasten. Das Gesetz berücksichtigt die Steuerkraft indem es nicht bloss das Vermögen und den Erwerb zur Steuer heranzieht, sondern auch das Einkommen aus Zinsen. Das Gesetz erhöht das Existenzminimum für grosse Familien bis auf 1000 bis 12000 Franken. Von der Einkommenssteuer befreit sind demnach Vermögen bis auf den Betrag von 20'000 beziehungsweise 30'000 Franken. Der Bundeshilfe und der Steuervorlage wird in der Folge von der Landsgemeinde zugestimmt.
Quellen / Literatur: UW 44, 30.10.1915 (mit Beilage); UW 45, 6.11.1915; RB UR Band 7, S. 389. VVO 31.10.1916 (RB UR Band 8, S. 89 ff.).

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Sonntag, 31. Oktober 1915
Dammahütte wird eingeweiht
Die Dammahütte, das Musterbeispiel der Landesausstellung 1914, an der Ostseite des Dammastockes kann durch Kaplan Gisler von der Göscheneralp eingesegnet werden. Bis 1937 besitzt die Dammahütte der SAC-Sektion Pilatus mit der Gspaltenhornhütte der Sektion Bern eine völlig identische Schwesterhütte.
Quellen / Literatur: Müller Thomas, Clubhüttenbau in den Urner Alpen, in: HNBl UR 2005, S. 28 f.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021