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BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Eidgenössische Abstimmungen im einzelnen

Sonntag, 7. Februar 1999
Änderung des Bundesgesetzes über die Raumplanung
Fakultatives Referendum

Stimmberechtigte: 25474
Stimmende: 7761 / leer: 148 / ungültig: 68
In Betracht fallend: 7545
Stimmbeteiligung: CH 37.96 % / UR 30.47 %

Resultate:
Schweiz: Ja
Uri: Ja (50.09 % Ja / 49.91 %)
Anzahl Gemeinden mit anderem Resultat: 6
> Bürglen; Erstfeld; Flüelen; Schattdorf; Seelisberg; Spiringen;

«Bundesrat und Parlament haben beschlossen, dass Gebäude, die für die Landwirtschaft nicht mehr benötigt werden, innerhalb klar abgesteckter Schranken zu anderen als landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden dürfen. Zudem ermöglicht die Änderung des Raumplanungsgesetzes marktgerechtere Produktionsmethoden aufgrund bestimmter Neubauten: Grössere Schweine- und Geflügelställe sowie Gewächshäuser sollen in speziell dafür vorgesehenen Gebieten der Landwirtschaftszone neu als zonenkonform bewilligt werden können. Dabei soll, wie dies in anderen Ländern Europas längst üblich ist, auch die Hors-Sol-Produktion in Gewächshäusern möglich sein.»
Abstimmungsbotschaft zur Volsabstimmung vom 07.02.1999.

 
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Offizielle Abstimmungsresultate

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 25.03.2025