ÜBERSICHT

Datum Wahlen

EIDGENOSSENSCHAFT

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KANTON

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GEMEINDEN

Gemeindebehörden

AUCH DAS NOCH

Gekrönte Häupter

Gemeindebehörden

Einwohnergemeinden (politische Gemeinden)

Der Kanton Uri zählt 20 Einwohnergemeinden. Die Gemeindeversammlung (Offene Dorfgemeinde) ist die gesetzgebende Behörde der Gemeinde. Sie wird vom Gemeinderat einberufen. Sie findet in der Regel ein- bis dreimal jährlich statt. Teilnahmeberechtigt sind die in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten. An der Urne wird zum Teil für die Wahl der Landräte und der Gemeindebehörde abgestimmt. Alle übrigen Wahlen und Sachgeschäfte werden in offener Abstimmung an der Gemeindeversammlung erledigt, soweit sie in die Zuständigkeit der Offenen Dorfgemeinde fallen. Nebst der Gemeindeversammlung hat die Einwohnergemeinde folgende Behörden:

Der Gemeinderat (5-7 Mitglieder) ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde. Der Rat tätigt seine Geschäfte gemäss Ressortzuweisung über die Ratsarbeit.


Gemeindepräsidien seit 1960 (in Arbeit)

  

In der Sozialhilfe haben sich die Gemeinden zu Zweckverbänden zusammengeschlossen:
Sozialrat Uri Nord (Altdorf, Attinghausen, Bauen, Flüelen, Isenthal, Seedorf, Seelisberg und Sisikon) mit Sitz in Altdorf;
Sozialdienst Urner Oberland (Erstfeld, Gurtnellen, Wassen, Göschenen, Andermatt, Hospental und Realp) mit Sitz in Erstfeld;
Regionaler Sozialdienst Schattdorf-Bürglen (Schattdorf, Bürglen) mit Sitz in Schattdorf.

In fast jeder Gemeinde gibt es für die Primarstufe einen Schulrat. Auf der Oberstufe bestehen Kreisschulräte.
Kreisschulrat Andermatt, Hospental, Realp
Kreisschulrat Attinghausen, Bauen, Isenthal, Seedorf

Nebst den Behörden bestehen in den Einwohnergemeinden verschiedene Kommissionen wie die Baukommission, Geschäftsprüfungskommission oder Kulturkommission.

Kirchgemeinden

Ortsbürgergemeinden

   

 

 

 

Texte und Angaben: Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / letzte Aktualisierung: 3.12.2011