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2014  - Montag, 22. Dezember 2014
FC-Aarau-Fan landet vor Urner Gericht
Im Februar 2013 kam es bei der Gotthard-Raststätte in Schattdorf zu Ausschreitungen zwischen Fans des FC Aarau und der AC Bellinzona. Ein 36-jähriger Aargauer muss sich nun dem Landgerichtsvizepräsidium stellen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem langjährigen Fanbeauftragten vor, Landfriedensbruch begangen zu haben. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch. Das Gericht muss nun klären, ob der Beschuldigte teil einer Zusammenrottung war. Damit wäre der Tatbestand des Landfriedensbruchs gemäss Strafgesetzbuch erfüllt, auch wenn der Beschuldigte selbst keine Gewalt ausgeübt hat. Der Beschuldigte ist seit August 2013 vorbestraft, da er im Stadion Brügglifeld beim abbrennen von Pyros erwischt wurde. Die Staatsanwaltschaft fordert deshalb eine Zusatzstrafe von 50 Tagessätzen und eine Busse. Der Aargauer Fussballfan, der vergangene Woche vor dem Urner Landgerichts-Vizepräsidium stand (UW vom 17. Dezember), hat sich im Februar 2013 des Landfriedensbruchs schuldig gemacht. Das Gericht verurteilte den ehemaligen Fanbeauftragten zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 160 Franken und einer Busse von 1280 Franken. Zusätzlich werden ihm die Verfahrenskosten von 2752 Franken in Rechnung gestellt. Die Geldstrafe wurde als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg Aarau verhängt. Damit urteilt das Gericht etwas milder als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Diese hatte in ihrem Strafbefehl eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen und eine Busse von 1625 Franken vorgesehen. Hingegen wurde aufgrund der überprüften Steuerdaten des Angeklagten die Höhe der Tagessätze angepasst. Die Staatsanwaltschaft war im Strafbefehl noch von 130 Franken ausgegangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verurteilte hat die Möglichkeit Berufung einzulegen.
UW 101, 24.12.2014, S. 4.
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 16.08.2022