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Gebäude und Anlagen im Detail



Haus Von Roll
Altdorf
/ Tellsgasse Tellsgasse 1
193 003 / 691 822 / 458 müM
Karte: externer Link (swisstopo)
1990 -

1989/90 Instandstellung des Innern. Herrichtung für die Finanzdirektion des Kantons Uri.

Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 181ff.

EREIGNISSE IM DETAIL

1562  - Samstag, 31. März 1562
Schiedsgerichtsurteil legt Nachbarstreit zwischen Von Roll und Bessler bei
Ein Schiedsgericht legt in der Nachbar-Streitigkeit von Walter von Roll gegen Jakob Bessler fest, dass Von Roll beim Neubau zum Haus Bessler einen Abstand in der Breite einer gewöhnlichen Karrenachse halten muss. Dieses Gässlein bleibt Eigentum Von Rolls. Die ehemalige Scheidmauer zur Liegenschaft Bessler geht ganz in dessen Eigentum über. Im Erdgeschoss darf Bessler gegen dieses Gässlein keine Fenster ausbrechen, in den oberen Geschossen ist ihm dies gestattet. Beide Parteien dürfen keine ins Gässlein ragenden Dachtraufen anbringen, sie müssen in diesem Bereich auch auf „Klebedächlein“ verzichten. Als Ausnahme kann Von Roll im Erdgeschoss ein solches anbringen, zum Schutz von dort gelagertem Holz. Von Roll kann an der Front zum Gässlein auch nach Belieben Fenster anbringen. Beide Parteien dürfen jedoch weder Ab- noch Nachtwasser ins Gässlein schütten. Im hinteren Bereich, wo der Neubau an den Hof von Bessler stösst, muss Von Roll im Erdgeschoss seine Fenster vergittern. Ansonsten darf er bauen, so hoch er will. Weiter kann er auf der Rückseite des Hauses einen Gang beziehungsweise ein Gewölbe in seinen Garten erstellen. Dieser muss jedoch als Brücke errichtet werden, so dass die hinter dem Haus durchführende Gasse für einen mit Heu oder Streue beladenen Wagen passierbar bleibt. Roll steht frei, in seinem Garten ein Gebäude zu errichten.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 181 f.
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1564  - Dienstag, 1. Dezember 1564
Rechtshändel wegen Steinlieferung für Von Roll-Haus
Walter von Roll lässt zum Bau seines Hauses in Altdorf in seinem Steinbruch in Merlischachen Steine brechen. Mit Baumeister Martin Spariöl ergibt sich eine Rechtsstreitigkeit betreffend Löhne und Vergütung der Werkzeuge. Spariöl und seine Zeugen sagten in Luzern Anfang Dezember (Sonntag nach Andreas) aus.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 183.
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1564  - Freitag, 18. Dezember 1564
Zeugenaussage im Rechtshändel zwischen Von Roll gegen Spariöl
Im Rechtshändel zwischen Bauherr Walter von Roll und Baumeister Martin Spariöl (Steinbruch Marlischachen) sagen die am Hausbau beteiligten Werkleute in Altdorf als Zeugen aus.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 183.
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1565  - Sonntag, 10. Januar 1565
Gerichtsentscheid im Rechtshändel zwischen Von Roll gegen Spariöl
Der Rat von Luzern setzt in der Streitsache zwischen Bauherr Walter von Roll und Baumeister Martin Spariöl (Steinbruch Marlischachen) fest, dass Von Roll die noch ausstehende Rechnung von 98 Gulden bezahlen müsse, wie er auch für das benötigte Werkzeug (Schmiedearbeiten und Material) aufzukommen habe. Die Angelegenheit zieht sich noch bis gegen März hin.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 183.
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1565  - Sonntag, 25. April 1565
Ständige Lieferverzögerungen beim Bau des Von-Roll-Hauses
An St. Marx (25.4.) kauft Walter von Roll für den Bau seines Hauses in Altdorf bei Steinmetz Leodegar Widmer und Jacob Buhlmann in Luzern Steinplatten für Gänge und Erdgeschossräume, die „auf Johannes Täufer“ (24. Juni) geliefert werden sollen. Auch hier säumen die Lieferanten, und wiederum ergeben sich Bauverzögerungen.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 183.
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1566  - Montag, 25. April 1566
Rat von Uri setzt sich für Hausbau von Walter von Roll ein
Da Walter von Roll durch verspätete Steinlieferungen aus Luzern Schaden entsteht, wendet sich der Rat von Uri an den Rat von Luzern mit der Bitte, Von Roll behilflich zu sein und allenfalls Schiffe zur Verfügung zu stellen.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 183.
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1566  - Dienstag, 20. September 1566
Luzerner Nuss- und Kirschbaumbretter für das Haus Von Roll
Der Rat von Uri bittet in einem Schreiben den von Luzern dafür, dass Walter von Roll die auf Luzerner Gebiet gekauften Nuss- und Kirschbaumbretter für seinen Hausbau in Altdorf ausführen dürfe.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 183.
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1568  - Freitag, 12. Januar 1568
Der Rat wird wegen Von Rolls Hausbau nochmals in Bern vorstellig
Der Händel um die Luzerner Steinplattenlieferungen für den Innenausbau des Von-Roll-Hauses zieht sich weiter hin. Der Rat von Uri wird deshalb nochmals beim Rat von Luzern vorstellig, da Walter von Roll seinen Bau zu Ende bringen will. Im selben Jahr erfolgt zwar noch eine Lieferung. Diese ist jedoch nicht in allen Teilen befriedigend, wie der Rat von Uri dem Rat von Luzern auf Ersuchen Rolls im September mitteilt. Nur eine einzige Platte habe das vereinbarte Mass von 5 landesüblichen Urner Schuh Breite und 9 Schuh Länge aufgewiesen. Etliche seien gebrochen, etliche nicht währschaft genug. Wenn der Rat von Luzern sich dafür verwende, dass Steinmetz Leodegar Widmer die vertraglich vereinbarten Bedingungen einhalte, werde der Rat seinen Mitrat Walter von Roll Roll zum Zahlen veranlassen.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 183.
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1569  - Donnerstag, 23. Oktober 1569
Scheibenschenkung für Von Roll-Haus
Walter von Roll ersucht an der XIII-örtigen Tagsatzung in Baden um Fenster und Wappen für sein „neues Haus im Lande Uri“. Alle Orte beteiligen sich an der Scheibenstiftung.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 183.
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1570  - Freitag, 21. August 1570
Kardinal Karl Borromäus übernachtet bei Walter von Roll
Auf seiner Schweizerreise wohnt Kardinal Karl Borromäus auf seiner Schweizer Reise am 21./22. August im Haus von Ritter Roll.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 183.
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1570  - Dienstag, 1. September 1570
Kardinal Karl Borromäus wohnt nochmals bei Walter von Roll
Am und 1./2. September wohnt Kardinal Karl Borromäus nochmals bei Walter von Roll. Als Dank für die Beherbergung beschenkt er Von Rolls Gemahlin, Ursula Zolligkofer, mit einem Agnus Dei an goldener Kette, das er ihr im März 1571 durch den spanischen Gesandten Pompeo della Croce überbringen lässt.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 183.
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1784  - Sonntag, 18. April 1784
Gesuch um Gasse mit einem Tor zu schliessen
Jost Antoni Müller-Gerig, der Besitzer des Von Roll-Hauses ersucht die Dorfgemeinde vom darum, die Gasse hinter seinem Haus durch ein Tor am Hauseck verschliessen zu dürfen.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 184.
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1805  - Freitag, 15. Februar 1805
Liegenschaft Von Roll wird für Neubau des Rathauses angeboten
Witwe Waldburga Müller-Gehrig hat das Areal des ausgebrannten Von-Roll-Hauses für den Neubau des Rathauses zum Kauf angeboten. Es ist zudem eine Neubauvariante für diesen Platz erstellt worden. Der Landrat entscheidet sich jedoch für den alten Standort. Für die Instandstellung gibt die Gemeinde.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd I.II S. 184 f.
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1954  - Samstag, 27. März 1954
Umbau der Urner Kantonalbank
Der Umbau der Kantonalbank Uri im von Roll'schen Haus kann nach drei Jahren beendet werden.
UW 24, 27.3.1954
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 29.11.2020