Gebäude und Anlagen im Detail
EREIGNISSE IM DETAIL
1482
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Donnerstag, 6. Juli 1482
Luzerner Regierung spendet Beitrag an das Haus zur Treib
Die Regierung Luzerns spricht für das «Hus an Treib» den ansehnlichen Beitrag von 10 Pfund. Es dürfte zu eine Erneuerung des Hauses stattgefunden haben.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd II S. S. 427.
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1555
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Montag, 19. Dezember 1555
Beitrag des Landes Uri an das Treibhaus
Der Rat des Landes Uri spricht an die Wehre an der Treib («an ir schiffung») 20 Kronen.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd II S. S. 428.
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1637
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Mittwoch, 19. August 1637
Versammlung der Drei Orte an der Treib
Im Haus zur Treib findet eine Versammlung der Drei Orte statt.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd II S. S. 428.
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1658
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Samstag, 4. Mai 1658
Brandsteuerbrief für das Haus zur Treib
Da die Pfarrgemeinde Seelisberg, als Eigentümerin des Hauses zur Treib, wegen den eben durchgeführten Bauaufgaben sich ausserstande sieht, die Kosten eines Neubaus des abgebrannten Treibhauses zu tragen, genehmigt die Landsgemeinde einen Brandsteuerbrief. Mit diesem Schreiben kann auch ausserhalb des Landes für den Wiederaufbau dieses Hauses gesammelt werden, das der allgemeinen Schifffahrt, als Ort, wo man bei Wind und Ungewitter mit Schiffen, Leuten und Waren sich in Sicherheit begeben könne. Im gleichen Jahr wird zudem die Einkaufssumme zweier Landrechte dem Neubau des Reibhauses überwiesen (Meister Heinrich Schlegel von Schwyz und Meister Hans Marti Arnot von Ruswil).
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd II S. S. 428 f.
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1687
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Dienstag, 23. September 1687
Schwerer Sturm beschädigt Treibhaus
Ein schwerer Sturm zieht abends zwischen 10 und 11 Uhr über das Schwyzer Seebecken. Am Haus zur Treib werden alle Fenster und Fallläden weggeschlagen. Ein Tisch wir in der Stube gekehrt und der Wirt im Hausgang zu Boden geworfen. Der Wellengang zerstört den ganzen Hausgarten und eine starke Schiffswehre wird beschädigt. Das Wasser drang in den Keller, trug die Weinfässer auf den See und zerstörte den Grossteil des gelagerten Ankens und Käse.
Wymann Eduard, Aus der Chronik des Landammann Johann Lorenz Bünti von Stans, in: HNBl UR 1914, S. 8.
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1714
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Sonntag, 29. Juli 1714
Treiberbrief legt die Pflichten des Treibwirts fest
Im so genannten «Treiberbrief» werden die Pflichten des Treibpächters in 27 Punkten festgelegt. Diese werden von einem älteren Brief offensichtlich weitgehend übernommen. Hauptpflicht ist der Fahr- und Transportdienst. So muss der «Treiber» ein Nauen, ein Jassli, zwei Jagschiffli (für Expresstransport) und zwei Segel stets bereithalten. Es bestehen genau festgelegte Tarife für Fahrten von Einheimischen und Fremden
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd II S. S. 429.
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1727
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Dienstag, 17. Juni 1727
Dreiörtige Konferenz in der Treib
An der Dreiörtigen Konferenz an der Treib beschwert sich Schwyz, dass die Urschner ihren Landsleuten den Zoll abnehmen, während die Urschner in Bellenz vom Zoll befreit sind. Dies sei entgegen den Bestimmungen von 1592.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Band 1, S. 30.
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1815
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Samstag, 20. Mai 1815
Salzverkauf im Haus zur Treib
Im Haus zur Treib wird Salzgewicht gegeben und der hintere Speicher fortan als Salzkammer benützt.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd II S. S. 430.
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1894
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Donnerstag, 12. April 1894
Heimatschutz kümmert sich um Haus zur Treib
Veranlasst durch einen Hinweis in der NZZ und im Urner Wochenblatt besichtigt die Schweizerische Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler besichtigt das Haus zur Treib, das sich in einem schlechten baulichen Zustand befindet.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd II S. S. 430.
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1894
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Mittwoch, 18. April 1894
Offerte betreffend Restauration des Hauses zur Treib
Gestützt auf die Besprechung mit der Schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler erstellt Bauinspektor Martin Gisler eine Offerte betreffend Haus zur Treib.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd II S. S. 430.
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1894
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Montag, 4. Juni 1894
Angebot an Seelisberg zur Restaurierung des Treibhauses
J. C. Kunkler, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler, wendet sich an die Gemeinde Seelisberg mit dem Anerbieten, die Eidgenossenschaft trage 50 Prozent an die Restaurierung des Treibhauses bei.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd II S. S. 430.
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1895
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Mittwoch, 8. Mai 1895
Erneutes Angebot an Seelisberg zur Restaurierung des Treibhauses
J. C. Kunkler, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler, wendet sich erneut an die Gemeinde Seelisberg mit dem Anerbieten, die Eidgenossenschaft trage 50 Prozent an die Restaurierung des Treibhauses bei.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd II S. S. 430.
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1896
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Montag, 4. Mai 1896
Drittes Angebot an Seelisberg zur Restaurierung des Treibhauses
Karl Stehlin, der neue Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler erneuert das Angebot seines Vorgängers, dass die Eidgenossenschaft 50 Prozent an die Restaurierung des Treibhauses beitrage.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Altdorf Bd II S. S. 430.
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GEMEINDEN
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