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Beichte
   
Die Beichte nahm in der Bevölkerung als Sakrament einen hohen Stellenwert ein. In der Kinderlehre beanspruchte die Einführung in die Beichte einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren. Die Kinder durften während dieser Zeit bloss beichten, aber nicht kommunizieren. Für Erwachsene war der Kommunionsempfang nur mit unmittelbar vorausgehender Beichte üblich. Deshalb war der häufige Kommunionsempfang eher die Ausnahme. In den Familien löste die Beichtpraxis brauchtümliche Regelmässigkeiten aus (z.B. wann geht wer zur Beichte). Auf einer Wallfahrt ging man am Wallfahrtsort zur Beichte und Kommunion.

Die Hochfeste der Kirche und ihre jeweiligen Vortage galten als Beichttage. Es war Brauch, dass man an diesen Tagen zur Beichte und Kommunion ging. Diese Beichtpraxis gehörte zum selbstverständlichen Brauchtum einer katholischen Pfarrei und prägte das Zusammenleben der Menschen in der Pfarrei ganz wesentlich mit. Vor den Beichtstühlen musste man oft eine Stunde oder noch länger anstehen.

Bei einem jähen Tod war es für den Pfarrer und die Angehörigen ein Trost, wenn der Dahingeschiedene kurz vorher die Beichte abgelegt hatte. Seit der Einführung der gemeinsamen Bussfeiern, heute Versöhnungsfeiern genannt, zählen die Beichtstühle in den Kirchen eher zu den stillgelegten Antiquitäten.

Die Erfüllung der Beichtpflicht (Beichte und Kommunionsempfang) wurde streng kontrolliert. Daher gab es Bestätigungen vom katholischen Pfarrer bzw. kleine Andachtsbilder, die der Sigrist an die Kommunikanten verteilte. So konnte er auch die Anzahl der Teilnehmenden leicht ermitteln.

Autor: Bär-Vetsch Walter, Kraft aus einer andern Welt, S. 77 ff. Literatur: Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 74 f., Muheim-Büeler Josef, Domus, S. 231.

NACHWEISE

«... Eines Abends aber wurde der Bauer furchtbar bös darüber und fluchte alle Sterne vom Himmel herunter. Ja, ausser sich vor Zorn, fügte er seinen Wutausbrüchen noch die schrecklichen Worte hinzu: „Und was m'r jetz nid i Si' chunnt, soll m'r nu gältä!“ ... Aber, als er es beichtete, konnten ihn weder der Priester noch der Bischof von seiner Sünde lossprechen. Er musste bis nach Rom. Das war eben das Schrecklichste, dass er noch sagte, was er nicht wisse, solle ihm gelten. Da ist viel darin enthalten!»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 728.
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«... war ein Mann am Sterben, und der wollte trotz allem Zureden des Pfarrers und der Angehörigen nichts wissen von Beichten...»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 840.
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Walter Bär-Vetsch, Altdorf

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Stand der Arbeiten:
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Nachweise in den Urner Sagen >
in Arbeit

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 1.6.2019