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Die Urner Landsgemeinde

Über den Ursprung der Landsgemeinde ist sich die Geschichtsforschung uneinig. Eine These besagt, dass sie aus dem Gerichtstag des Reichsvogts hervorgegangen und werde nach der Erlangung der Reichsunmittelbarkeit 1231 fassbar. Eine andere These lässt die Landsgemeinde aus der Talgenossenschaft, welche Gerichts- und Markgenossenschaft in einem war, hervorgehen.
Die Landsgemeinde war die oberste souveräne Gewalt des Landes. Sie hatte gesetzgebende und markgenossenschaftliche, ursprünglich auch richterliche Befugnisse. Das Volk schwor, des ganzen Landes Nutzen und Ehre zu fördern und Schand, Schaden und Laster abzuwenden. Zur Erledigung aller Geschäfte hatten sich verschiedene Arten von Gemeinden entwickelt.
Quellen / Literatur: Stadler Hans, Die Behörden- und Verwaltungsorganisation Uris, GF Bd 133 (1980), S. 38 ff. Foto: Die Landsgemeinde in Bötzlingen im Jahre 1916 (StAUR Slg Bilddokumente 113.09-BI-2093).

EREIGNISSE DER URNER LANDSGEMEINDE

1797  / Donnerstag, 21. Dezember 1797  / Bern
Anton Maria Schmid als Repräsentant nach Bern
Die ausserordentliche Landsgemeinde schickt Anton Maria Schmid zur Beratung der Bedrohung der Franzosen als Repräsentant nach Bern.
Arnold, Helvetik, S. 20.
        

 
Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / letzte Aktualisierung: 8.2.2015