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Donnerstag, 1. Mai 2025

Donnerstag, 1. Mai 2014
Bau von Solaranlagen wird einfacher
Mit dem Inkrafttreten des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) zusammen mit der angepassten Raumplanungsverordnung (RPV) wird der Bau von Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen einfacher. Von der Bewilligungspflicht sind Solaranlagen befreit, wenn sie die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 Zentimeter überragen. Auch solche Anlagen, die von vorne oder von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragen, sind baubewilligungsfrei. Das Gleiche gilt für Solaranlagen, die nach dem Stand der Technik «reflexionsarm» ausgeführt werden und als kompakte Fläche zusammenhängen. Alle anderen Solaranlagen sind nach wie vor baubewilligungspflichtig. Das gilt auch für all jene Fotovoltaikanlagen, die auf Natur- und Kulturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung erstellt werden.
Quellen / Literatur: UW 34, 7.5.2014, S. 5.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.09.2021