Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
			
        		
			 
			
        	
	
		
					Sonntag, 2. Mai 1869
					 
					Landesgemeinde vom 2. Mai 1869
					 
					Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
					 
					Landammann:
					Joseph Arnold
					 
					Landschreiber:
					Gisler
					 
					Geschäfte:
					Abänderung des Paternitätsgesetzes / Gehalt der Kanzleibeamten und Landweibel / Verminderung der Eide / Stempelgebühren / Wahl eines Landammanns / Wahl eines Landesstatthalters / Wahl eines Landessäckelmeisters / Wahl zweier Ständeräte / Wahl eines Mitgliedes des Kantonsgerichtes / Landweibelwahlen
					 
					 
					Verminderung der Eide.
					 
					Antrag:
					«Es wird der h. Landesgemeinde vorgeschlagen, daß sie zur Verminderung der Eide beschließe: 
Alle durch das Gesetz geforderten Amtseide sind durch die betreffenden Beamten während der jedesmaligen Amtsdauer nur einmal zu leisten.»
					 
					    
					Ergebnis:
					Zur Verminderung der Eide wird auf Antrag des Landrats beschlossen, dass alle durch das Gesetz geforderten Amtseide sind durch die betreffenden Beamten während der jedesmaligen Amtsdauer nur einmal zu leisten.
					 
					   
					 
					Quelle:
					Abl UR 1869, Nr. 15, 15.04.1869, nach S. 152 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1869, Nr. 18, 06.05.1869, S. 176 (Verhandlungen).
					 
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