Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
			
        		
			 
			
        	
	
		
					Sonntag, 2. Mai 1869
					 
					Landesgemeinde vom 2. Mai 1869
					 
					Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
					 
					Landammann:
					Joseph Arnold
					 
					Landschreiber:
					Gisler
					 
					Geschäfte:
					Abänderung des Paternitätsgesetzes / Gehalt der Kanzleibeamten und Landweibel / Verminderung der Eide / Stempelgebühren / Wahl eines Landammanns / Wahl eines Landesstatthalters / Wahl eines Landessäckelmeisters / Wahl zweier Ständeräte / Wahl eines Mitgliedes des Kantonsgerichtes / Landweibelwahlen
					 
					 
					Stempelgebühren.
					 
					Antrag:
					« Der Landrath beantragt der h. Landesgemeinde, zu beschließen: 
Es sei in Abänderung der bestehenden Vorschriften über das Stempelpapier die Gebühr für einen Bogen auf Rp. 50, für ¼ Bogen auf Rp. 20, und für 1/8 Bogen auf Rp. 10 zu erhöhen. Der ½ Bogen ist künftig nicht mehr auszugeben.»
					 
					    
					Ergebnis:
					Der Antrag des Landrats betreffend die Stempelgebühren wird nicht angenommen.
					 
					   
					 
					Quelle:
					Abl UR 1869, Nr. 15, 15.04.1869, nach S. 152 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1869, Nr. 18, 06.05.1869, S. 176 (Verhandlungen).
					 
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