Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde
Donnerstag, 6. Mai 1869
Bezirksgemeinde vom 6. Mai 1869
Landammann:
Joseph Arnold
Landschreiber:
Gisler
Geschäfte:
Wahl eines Bezirksammanns / Wahl eines Bezirksstatthalters / Wahl eines Säckelmeisters und Bauherrn des Bezirkes / Begehren für Abtretung von Allmendplätzen / Militärschiessplatz / Paternitätsgesetz / Verlängerung der Konzession für Benutzung der Badquelle / Wahl dreier Landmarcher.
Paternitätsgesetz
Antrag:
«Laut Art. 2. der Anträge an die h. Landesgemeinde für Abänderung des Paternitätsgesetzes haben die subsidiäre Unterstützung und Sorge für angemessene Erziehung der unehelichen Kinder künftig die Gemeinden zu übernehmen. Sie empfangen dagegen von den Bezirken (vorbehältlich deren Zustimmung) den Durchschnittsbetrag deren Ausgaben für besagte Zwecke während letzten fünf Jahren nach Massgabe der korporationsgenössigen Bürgerzahl. Für den Fall nun jene Anträge von der Landesgemeinde zum Gesetze erhoben würden, beantragt der Bezirksrath bei der h. Bezirksgemeinde, dass sie für die Ausrichtung dieser Entschädigung an die Gemeinden die Beistimmung ertheile.
Nach vorgenommener Berechnung beläuft sich die durchschnittliche Ausgabe hierseitigen Bezirkes während letzten fünf Jahren auf Fr. 4759.40, welche sich auf die Gemeinden vertheilen würden, wie folgt:
»
Ergebnis:
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Quelle:
Abl UR 1869, nach S. 160 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1869, S. 160-161 (Verhandlungen).
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