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BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 4. Mai 1851
Landesgemeinde vom 4. Mai 1851
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Alexander Muheim
Landschreiber: Gisler
Geschäfte: Entwurf eines Kriminalgesetzes für den Kanton Uri / Vorschlag zur Abänderung des § 75 der Verfassung / Gesetzesvorschlag zur Aufstellung von Vermittlern / Gesetzesvorschlag über die Öffentlichkeit der Landrats und Gerichtsverhandlungen / Definitive Bestätigung der vom Landrat provisorisch erlassenen Gesetze / Siebengeschlechtsbegehren zur Veredelung der Viehzucht / Siebengeschlechtsbegehren bezüglich der Schuldboten und Pfandschätzungen / Siebengeschlechtsbegehren bezüglich des Tanzens / Wahl von Landammann, Landesstatthalter und Säckelmeister / Wahl der Ständeräte

Wahl von Landammann, Landesstatthalter und Säckelmeister
Antrag: ---
  
Ergebnis: Landammann Alexander Muheim, Landesstatthalter Karl E. Müller und Landessäckelmeister Xaver Schillig werden in ihren Ämtern bestätigt.

   
Quelle: Abl UR 1851, Nr. 18, 30.04.1851, Beilage nach S. 84; Nr. 20, 14.05.1851, S. 93-100.

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022