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BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 2. Mai 1852
Landesgemeinde vom 2. Mai 1852
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Alexander Muheim
Landschreiber: Karl Franz Lusser
Geschäfte: Kriminalgesetz / Gehalt der Kantonsbeamten / Ohmgeld / Entlassung der Verfassungs- und Gesetzes-Revisionskommission / Definitive Bestätigung der vom Landrathe erlassenenen Gesetze / Erneuerungswahl für den Regierungsrath / Wahl eines Landesfürsprechenden, Wahl des Landeshauptmanns / Wahl des Kantonsgerichts

Erneuerungswahl für den Regierungsrath
Antrag: «Nach §. 59 der Kantonsverfassung kömmt die Hälfte der auf 4jährige Dauer gewählten Mitglieder des Regierungsraths — zur Vermeidung einer sammthaften Erneuerung — zum ersten Mal schon nach 2 Jahren durch Loosentscheid in Austritt, wobei die Austretenden gleichwohl wieder wählbar sind. Da nun von den durch die Landesgemeinde auf 4 Jahre gewählten 3 Mitgliedern Tit. Herr Pannerherr Anton Schmid durch das Loos zum diesmalgen Austritte bezeichnet wurde, so hat die h. Landesgemeinde die Wahl eines Pannerherrn auf vierjährige Dauer vorzunehmen.»
  
Ergebnis: Nach erfolgter Bestätigung desjenigen, was gemäss Landbuch § 17 zu bestätigen ist, und nach den erfolgten üblichen Abdankungen des Landammanns, Statthalters und Seckelmeistcrs werden Landammann Alexander Muheim, Landesstatthalter Karl Emanuel Müller und Landesseckelmeister Xaver Schillig in ihren Ämtern wieder bestätigt.
Für den durch Losentscheid im Austritt befindlichen Pannerherrn Anton Schmid wird Alt-Regierungsrat Franz Jauch von Altdorf zu einem Pannerherrn gewählt.

   
Quelle: Abl UR, 1852, Nr. 15, 14.04.1852, Beilage nach S. 080/1-4 (Beratunsgegenstände); Abl UR, 1852, Nr. 18, 05.04.1852, S. 94 f. (Verhandlungen),

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022