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Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 2. Mai 1852
Landesgemeinde vom 2. Mai 1852
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Alexander Muheim
Landschreiber: Karl Franz Lusser
Geschäfte: Kriminalgesetz / Gehalt der Kantonsbeamten / Ohmgeld / Entlassung der Verfassungs- und Gesetzes-Revisionskommission / Definitive Bestätigung der vom Landrathe erlassenenen Gesetze / Erneuerungswahl für den Regierungsrath / Wahl eines Landesfürsprechenden, Wahl des Landeshauptmanns / Wahl des Kantonsgerichts

Wahl des Kantonsgerichts
Antrag: «Da hinsichtlich der Erneuerung des Kantonsgerichts die gleiche Regel, wie für den Regierungsrath, durch den §. 68 der Verfassung vorgeschrieben ist, so fallen folgende von der Landesgemeinde Gewählte aus demselben in Austritt:

a) Mitglieder:
1. Tit. Herr Joh. Jnfanger, von Altdorf, Präsident.
2. Tit. Herr Rathsherr Dominik Epp, von Altdorf.
3. Tit. Herr Altthalammann Jos. F. Christen, von Andermatt.

b) Suppleanten:
1. Herr Rathsherr Kaspar D. Gammann, von Wassen.
2. Herr Bartholome Furrer, von Attinghausen.
3. Herr Dr Franz Müller, von Altdorf.

Die Landesgemeinde hat demnach die Wahl eines Präsidenten, 2 Mitglieder und 2 Suppleanten des Kantonsgerichts zu treffen.»

  
Ergebnis: Bei sehr vorgerückter Zeit wird die Fortsetzung der Landesgemeinde betreffend Vornahme der noch auf den Traktanden stehenden Wahlen eines Präsidenten, zweier Mitglieder und dreier Suppleanten des Kantonsgerichts, zweier Ständeräte und eines Landesfürsprechers auf den nächsten Sonntag bei an diesem Tage auf dem Lehn in Altdorf sich versammelnden Nachgemeinde beschlossen.

   
Quelle: Abl UR, 1852, Nr. 15, 14.04.1852, Beilage nach S. 080/1-4 (Beratunsgegenstände); Abl UR, 1852, Nr. 18, 05.04.1852, S. 94 f. (Verhandlungen),

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022