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BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 7. Mai 1865
Landesgemeinde vom 7. Mai 1865
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Karl Emanuel Müller
Landschreiber: Gisler
Geschäfte: Zollauflösungsvertrag / Militärgesetz / Siebengeschlechtbegehren betreffend Aufhabung der Wuhrgerichte / Wahl des Landammanns / Wahl des Landsstatthalters / Wahl des Landesseckelmeisters / Wahl der Ständeräte / Wahl eines Mitglieds des Kantonsgerichts / Wahl eines Landesfürsprechen

Zollauflösungsvertrag
Antrag: «Der Zollauflösungsvertrag von 1849 gewährte dem hiesigem Kantone eine jährliche Vergütung von Fr. 21428. 57. für die Kosten des untern Gotthardsstraßenbaues bis zum 1. Christmonat 1864, weßhalb man sich im Laufe letzten Jahres veranlaßt sah, das Gesuch um verlängerten Bezug an die zuständigen Bundesbehörden zu richten. Da Uri und Graubünden einzig noch in der ausnahmsweisen Stellung waren, Zollentschädigungen von beschränkter Dauer zu beziehen, so machte sich die Ansicht geltend, dieselben in feste und bleibende Auslösungssummen umzuwandeln. Aus den zwischen dem h. Bundesrathe und der hiesigen Regierung dießfalls gepflogenen Verhandlungen ging ein Vertrag hervor, wodurch dem hiesigen Kantone statt der 2 bisherigen zeitweiligen Zollentschädigung von Fr. 77142. 85. eine alljährliche fixe Auslösungssumme von Fr. 72500 auf unbeschränkte Dauer zugesichert wurde. Dieser neue Zollauslösungsvertrag, nachdem er die Genehmigung der h. Bundesversammlung und des hiesigen Landrathes erhalten, ist bereits in Vollziehung getreten. Der Landrath glaubt nicht unterlassen zu dürfen, der Landesgemeinde von dieser befriedigenden Regulirung der Zollentschädigungsverhältnisse Mittheilung zu machen.»
  
Ergebnis: Von dem abgeänderten Zollauflösungsvertrag mit dem Bundesrat vom 29. November 1861, welcher von der Bundesversammlung und dem Urner Landrat genehmigt, dem Kanton Uri eine alljährliche fixe Entschädigung von Fr. 72’500 auf unbeschränkte Dauer zusichert, «wird genehmigende Notiz genommen».

   
Quelle: Abl UR 1865, Nr. 16, 20.04.1865, nach S.112 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1865, Nr. 19, 11.05.1865, S. 126 f. (Verhandlungen).

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022